"Heute bestellt, morgen da" irreführend?

Hi,

ein Online-Händler wirbt derzeit in TV-Spots mit dem Ausspruch „Heute bestellt, morgen da“. Auch am Wochenende wirbt er damit. Auf der Website heisst es „Innerhalb von x Std. yy Min. (Anm.: die Restzeit bis 16.00h) bestellen, Versand noch heute3“. Unten auf der Website heisst es "3Bei Bestellungen vor 16 Uhr (Mo.-Fr., alle Zahlungsweisen außer Banküberweisung) Versand am gleichen Tag. 1-2 Werktage Lieferzeit. "

Heute bestellt, morgen da - wenn man Samstag bestellt ist die Ware eben NICHT am Sonntag da. Auch nicht wenn man Dienstag um 20 Uhr bestellt. Ist das nicht irreführende Werbung die man abmahnen könnte?

Gruss
K

hallo.

Heute bestellt, morgen da - wenn man Samstag bestellt ist die
Ware eben NICHT am Sonntag da. Auch nicht wenn man Dienstag um
20 Uhr bestellt. Ist das nicht irreführende Werbung die man
abmahnen könnte?

aber da ist doch bestimmt ein sternchen hinten dran und im kleingedruckten (auch in der TV-werbung) stehen genau diese einschränkungen?

gruß

michael

Ich stolper gerade über die Formulierung „Versand am gleichen Tag“
Hier fehlt mir der Zusatz der Definition. Weil man hier sofort die rechtliche Gegenfrage stellen kann.
Welcher gleiche Tag?
Am gleichen „Tag der Bestellung“ oder am gleichen „Tag des Zahlungseingangs“.
Das ist meines Erachtens schwamming formuliert.

Hier müsste man das Kleingedruckte beachten.

Gruß

Hallo,

1.sollte man in das Kleingedruckte schauen…:smile:

Da steht nämlich,für welche Empfangsgebiete diese Aussage zutrifft…wer zum B. auf den deutschen Nordseeinseln wohnt,hat per se verloren,denn diese sind bei allen Versendern von Terminlieferungen ausgenommen.

2.ist die Speditionslogistik

heutzutage so gut,das man bei entsprechenden Verteilerzentren die Empfangsgebiete
im Nachtsprung versorgen kann.
Der Händler,auf den in der Frage abgezielt wird,unterhält zum B. über Deutschland verteilt mehrere solcher Logistikzentren und jede Ware,die auf Lager ist,kann daher auch am nächsten Morgen ausgeliefert werden.

Hallo!

Ich stolper gerade über die Formulierung „Versand am gleichen Tag“
Hier fehlt mir der Zusatz der Definition.

Ist doch unter 3) vorhanden.

Weil man hier sofort die rechtliche Gegenfrage stellen kann.
Welcher gleiche Tag? Am gleichen „Tag der Bestellung“ oder am gleichen „Tag des
Zahlungseingangs“.

Bestelltag = Zahlungstag. Daher wird unter Pkt. 3) („Bei Bestellungen vor 16 Uhr (Mo.-Fr., alle Zahlungsweisen außer Banküberweisung“) die Zahlungsweisen ausgenommen, die länger dauern. Ich gehe davon aus, alle anderen angebotenen Zahlungsweisen eine sofortige Auslieferung ermöglichen wie z.B. Nachnahme, Paypal oder per Rechnung.

Das ist meines Erachtens schwamming formuliert.

M.E. nicht unbedingt.

Hier müsste man das Kleingedruckte beachten.

Hat der UP mit angegeben.

Gruß
Falke

Hallo,

2.ist die Speditionslogistik

heutzutage so gut,das man bei entsprechenden Verteilerzentren
die Empfangsgebiete
im Nachtsprung versorgen kann.
Der Händler,auf den in der Frage abgezielt wird,unterhält zum
B. über Deutschland verteilt mehrere solcher Logistikzentren
und jede Ware,die auf Lager ist,kann daher auch am nächsten
Morgen ausgeliefert werden.

Hinweis am Rande: Amazon ist gerade dabei, die „Lieferung am gleichen Tag“ einzuführen.

Gruß
Falke

Hallo,

Bei Bestellungen vor 16 Uhr (Mo.-Fr., alle Zahlungsweisen außer Banküberweisung) Versand am gleichen Tag. 1-2 Werktage
Lieferzeit. "

Heute bestellt, morgen da - wenn man Samstag bestellt ist die Ware eben NICHT am Sonntag da.

Weil der Sonntag kein Werktag ist.

Auch nicht wenn man Dienstag um 20 Uhr bestellt.

Weil die Bestellung nach 16.00 Uhr erfolgte.

Ist das nicht irreführende Werbung die man abmahnen könnte?

Nein.

Gruß
nasziv

Tatsächlich gibt der griffige Werbeslogan Auskunft über schnelle Aufrags- und Versandbearbeitung her, keine Abmahnung wg. irreführender Werbung.

Der gesunde Menschenverstand wie allgemeine Lebenserfahrung reichen völlig aus, um darunter weder die Bearbeitung einer Bestsellung nach Geschäftsschluss noch eine Zustellung an Sonn- und Feiertagen subsumieren zu können :open_mouth:

Genausowenig kanst du deinen PKW, der mit „grenzenloser Freiheit“ beworben wurde, im Stau stehend zurückgeben oder einen Versicherer auf Scheidungskostentragung verklagen, der dir ein „sorgenfreies Leben“ versprach.

G imager