Heute eine frage&fall zum erbrecht

hallo,

heute brauch ich mal nur einen hinweis ob ich nur voll daneben liege, oder ob ich mit meiner meinung ggue. freund richtig lag.

im konkreten habe ich auf einen anwalt verwiesen, denn:

sachverhalt:

ein opi segnet das zeitliche. er hinterlaesst ein gueltiges kaum 18 monate altes testament.

die eigenen kinder hat er ueberlebt. es existieren nur noch enkel und urenkel.

die enkel vom sohn sind missraten und besuchten ihn nicht, weshalb er diesen auch nichts geben wollte.

die enkel von der tochter haben auch kaum zeit, aber die tochter kuemmert sich liebevoll um ihn.

ergo: mit dem testament werden die kinder vom sohn vom erbe ausgeschlossen (weitestgehend) und die urenkelin soll alles bekommen.

vermoegen hat er nur barvermoegen und sonst nur einen spaerlichen haushalt!

das barvermoegen setzt sich wie folgt zusammen:

3 girokonten mit je ca. 8000 EUR
1 sparbuch mit auch ca. 2000 EUR
1 sparbuch mit 180.000 EUR!!!

die 3 girokonten und das erste sparbuch (zusammen 10000) sollen sich die missratenen enkel teilen.

das grosse sparbuch soll urenkelin allein bekommen.

nun schreibt er aber im testamemt:

meine 3 enkel sollen die girokonten nr. 76868 und 789799 und 56464 und das sparbuch 9122121212 erhalten

meine urenklin soll das sparbuch 009009090990 erhalten

also mit dem festen willen u. wissen was zu zeit auf den konten war…

nun wird ca. 6 monate vor dem ableben ein betreuer eingesetzt. der betreuer ist kein angehoeriger, erbt auch nix und steht auch mit niemanden in beziehungen…

nun entdeckt der verwalter, das das sparbuch mit den 2000 euro viel mehr zinsen bringt als das andere und ueberweist die 180.000 EUR auf das konto. also nur im guten und ohne jedes wissen vom testament.

allerdings wusste die urenkelin von der ihr vermeintlich zustehenden summe.

nun bei testamentseroeffnung wird der fehler entdeckt und man streitet. klar.

ich denke die chancen fuer die urenkelin stehen recht gut, oder? immerhin ist lt. sparbuch gut zu rekonstruieren, wann die grosse transaktion stattfand, oder?

das testament ist m.E. so auszulegen, wie es gemeint war, also 10.000 die missratenen und 180.000 die urenkelin. eine enge auslegung des testaments kommt m.E. nicht in betracht, oder?

oder irre ich da gewaltig???

leider ist das testament nicht von anwalt|notar gemacht, sondern ein handschriftliches.

was meint ihr.

ich habe ihn zwar auf einen anwalt verwiesen, der sich damit auskennt, aber ich wollte schon gerne vorher wissen, ob meine intuition richtig war…

gruss vom

showbee

Ich danke dieses pdf vom Justizministerium beantwortet einige Fragen.

http://www.bmj.bund.de/images/11213.pdf

Gruss
Nils