Ich bin verwirrt - ich habe heute ein Haus ersteigert, per Zwangsversteigerung, war happy, 4. Termin, keine Wertgrenze - die Bank als Gläubiger gab auch ihr ok zum Preis. Juchu! Und jetzt kommts: Der Rechtspfleger meinte, er gibt mir noch nicht den Zuschlag - weil zwar die Wertgrenze nicht mehr zur Debatte stand, ABER ich mit meinem Gebot unter 30% des Verkehrswertes lag. Ich könne ja höher gehen, dann hätte ich es sofort? Nun meint der Rechtspfleger, er müsse den Zuschlagstermin verschieben, erst mit dem Eigentümer (und weiteren Gläubigern?) sprechen, damit die nicht wegen VERRAMSCHUNG eine Beschwerde einlegen? Am 4.6. ergeht dann entweder an mich der Zuschlag oder die Ablehnung. So was habe ich noch nie gehört - ist das rechtens? Wozu werden Wertgrenzen denn aufgehoben? Hatte auch das höchste mit der Bank vorher abgesprochene Gebot.
DANKE schon mal für Euro Antworten.
Anna, die eigentlich heute schon ihr neues Haus ausmisten wollte 
Hallo,
siehe §74a ZVG. Der Zuschlag kann ausgesetzt und von der Zustimmung eines oder der Gläubiger abhängig gemacht werden, wenn das Gebot zu gering ist (sofern der einen entsprechenden Antrag stellt).
Im Zweifel vom Rechtspfleger genau beschreiben lassen, was da los ist.
Gruß
Schnabel