mir schuldet ein Händler Geld, er hat auch die Mahnung ingnoriert und die Frist verstreichen lassen. Heute gehe ich zum Anwalt und werde ihm alles weitere überlassen. Mein max. Risiko ist die Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung (150 Euro), dennoch:
wenn dann morgen das Geld doch noch auf meinem Konto eingeht, wer muss dann für den Anwalt aufkommen? Der Schuldner? Kümmert sich der Anwalt dann gewissermaßen selbst um sein Geld?
mir schuldet ein Händler Geld, er hat auch die Mahnung
ingnoriert und die Frist verstreichen lassen. Heute gehe ich
zum Anwalt und werde ihm alles weitere überlassen. Mein max.
Risiko ist die Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung
(150 Euro), dennoch:
seit wann zahlt die Versicherung für Vertrags- und Sachenrecht?
Da sind Sie m.E. falsch informiert.
Ein seriöser Anwalt wird keine Vorkasse nehmen, wenn der Sachverhalt eindeutig ist. Die Kosten trägt dann der Schuldner.
wenn dann morgen das Geld doch noch auf meinem Konto eingeht,
wer muss dann für den Anwalt aufkommen? Der Schuldner? Kümmert
sich der Anwalt dann gewissermaßen selbst um sein Geld?
morgen wird wohl kaum das Geld eingehen. Aber wenn Ihr Anwalt dem Schuldner einen netten Brief schreibt, dann zahlt er vielleicht, wenn er schlau ist.
Ist er dumm oder sieht er den Anspruch der Rechnung nicht ein, dann dauert das lange, sehr lange.
Wenn alles reibungslos ist, dann gibts Geld in 6 Monaten (Gericht, Einspruch, Gerichtsvollzieher, eventuell Ratenzahlung.
Gutes Durchhaltevermögen. Aber selbst wenn Ihr Anwalt Vorkasse nimmt, zahlen Sie das. Er arbeitet doch schliesslich für Sie,
Ein seriöser Anwalt wird keine Vorkasse nehmen, wenn der
Sachverhalt eindeutig ist. Die Kosten trägt dann der
Schuldner.
Hallo Markus,
hier muss ich doch mal nachhaken! Es ist alles andere als unseriös, wenn ein Anwalt einen Vorschuss nimmt. Er hat Anspruch darauf, § 17 BRAGO. Vertragspartner des Anwalts ist nun mal der Mandant, der daher in erster Linie für die Anwaltsgebühren einstehen muss. Und zwar unabhängig davon, ob der Mandant vielleicht Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Gegner hat. Was soll denn der Anwalt machen, wenn der Gegener zahlungsunfähig ist???
Ich bin sicher, dass war nicht so gemeint, wie es sich anhört, Markus, aber das musste ich mal klarstellen.
die Frage war wohl: Muss mir der Schuldner auch dann die Anwaltsgebühren erstatten, wenn er kurz nach der Beauftragung des Anwalts bezahlt?
Habe ich das so richtig verstanden?
Die Antwort ist: Ja, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet, sind die Anwaltsgebühren ein Verzugsschaden, der zu ersetzen ist. In Deinem Fall ist der Händler spätestens durch die Mahnung in Verzug geraten.
Ansonsten: Der Anwalt wird sicherlich die Anwaltsgebühren beim Gegener eintreiben. Er wird aber trotzdem von Dir zunächst einen Vorschuss verlangen, er muss ja schließlich auch leben, Angestellte bezahlen und und und…
Ob die Rechtsschutzversicherung die Sache übernimmt, müsste sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Ob Vertragsrecht mitversichert ist, kommt darauf an, ob Du selbst auch als Unternehmer/Händler tätig bist. Wenn Du lediglich „Verbraucher“ bist, fällt das sicher unter den Versicherungsschutz, ansonsten wohl nicht.