auch wenn das Thema „Hexen“ nicht mehr unbedingt zum MA gehört, trotzdem hier meine Frage(n,:
mal angenommen, jemand, der in einem kleinen Dorf wohnte, wollte seine Nachbarin denunzieren - an wen hat er/sie sich gewendet? Kam dann jemand ins Dorf, wurde die Verdächtige mit in die nächste Stadt genommen und dort verhört oder gleich an Ort und Stelle?
Hexenprozesse gehören sehr wohl auch noch ins Mittelalter - aber von was sprichst du hier, meinst du die Gegenwart?
Ansonsten würde ich dir mal empfehlen bei Onkel Wikipedia nachzuschauen, dort ist ein guter Artikel über Hexenverfolgungen eingestellt. Als Start in das Thema ganz gut geeignet, dann kannst du dich ja weiterbilden mit einschlägiger Literatur, die recht umfangreich ist. Dann den Hexenhammer lesen? auch dazu in wikpedia mehr
hier der link: http://de.wikipedia.org/wiki/Hexenverfolgung
Gruß
Roland
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
In kleineren Dörfern war meist der Burgvogt als gräflicher Verwalter der nächste „amtliche“ Ansprechpartner. Ansonsten der Pfarrer. Wobei ja meist der Denunziation ein Unglück wie schlechte Ernte oder krankes Vieh vorausging. Dann wurde eine Schuldige gesucht - fast schon eine Einladung zur Denunziation.
Hexenprozesse gehören sehr wohl auch noch ins Mittelalter -
aber von was sprichst du hier, meinst du die Gegenwart?
Nein, natürlich nicht die Gegenwart, aber die Hexenverfolgung fing ja so richtig erst im 16. Jahrhundert an, deshalb strenggenommen nicht mehr MA.
Ansonsten würde ich dir mal empfehlen bei Onkel Wikipedia
nachzuschauen, dort ist ein guter Artikel über
Hexenverfolgungen eingestellt.
Ich weiß, aber der hilft mir bei meiner konkreten Frage auch nicht weiter…
Angela
Hallo!
auch wenn das Thema „Hexen“ nicht mehr unbedingt zum MA
gehört, trotzdem hier meine Frage(n,:
mal angenommen, jemand, der in einem kleinen Dorf wohnte,
wollte seine Nachbarin denunzieren - an wen hat er/sie sich
gewendet? Kam dann jemand ins Dorf, wurde die Verdächtige mit
in die nächste Stadt genommen und dort verhört oder gleich an
Ort und Stelle?
Danach war weniger die Kirche als eher missgünstige Nachbarn und übereifrige Richter die Treiber der Hexenjagdten.
In Italien war es z. b. nicht üblich, Hexen zu verbrennen, Hexerei wurde auch im Vatikan eher als Irrglaube abgetan und wenn die Hexen abschworen, durften diese wieder ihrer Wege ziehen.
Hi,
also es ist schon eine Weile her, dass ich mich mit dem Thema befasst habe (das man übrigens der frühen Neuzeit zuordnet), ich kann dir daher nur eher grob antworten.
Dass jemand als Einzelperson einen anderen denunzieren wollte, dürfte die extreme Ausnahme gewesen sein. Meistens waren Leute betroffen, die ohnehin Aussenseiter waren und quasi die ganze Gemeinde gegen sich hatten.
Der Pfarrer selbst konnte dann eine Verdächtigung an seinen Vorgesetzten weitergeben. Selber verhandelt hat er nicht, das war Sache der Inquisitoren in Zusammenarbeit mit der weltlichen Gerichtsbarkeit. Wie das genau abgelaufen ist, kann man nicht generell sagen. Wenn es in der Nähe eine Inquisitionsgericht gab, wird man wohl dorthin sein. Wenn die ganze Geschichte wichtig genug erschien, wird vielleicht ein Inquisitor selbst in der Dorf gekommen sein. War es eine kleine Sache wurde sie mitunter sicher auch Dorf-intern geklärt.
Oft war es so, dass Denunziationen erst dann stattfanden, wenn ein Inquisitor oder ein bischöflicher Vertreter auf Kontrollbesuch vor Ort war.
Insgesamt ist es schwer hier zu vereinheitlichen. Da haben viele persönliche Aspekte mitgespielt und vor allem bei ein Hexereiverdacht nicht immer der Auslöser für einen Riesenprozess. Verbrannt wurde auch nur ein kleiner Teil der Beschuldigten (was immer noch eine Menge war).
Hat der Pfarrer die Verdächtige dann mitgenommen - in die
nächste Stadt oder wo eben der prozess „verhandelt“ werden
sollte?
Da gab es verschieden Phasen. Im Hochmittelalter bereiste die Inquisition verschiedende Gegenden, d.h. das Gericht kam in den Ort. Später wurden Beschuldigte der nächsten Gerichtsbarkeit vorgeführt. Da Deutschland zu dieser Zeit aus etlichen Klein- und Kleinststaaten bestand, war das je nach Landstrich anders geregelt, aber meist lag die Gerichtsbarkeit in Händen eines gräflichen oder bischöflichen Verwalters bzw. Lehensnehmers. Der örtliche Pfarrer war dann allenfalls Zeuge aber ansonsten außen vor.
Hallo, habe Deine Anfrage erst jetzt gefunden. Alles was bisher geschrieben wurde ist richtig.
Eine umfassende Aussage über die Historie der Hexenverbrennung, Inquistion und die Rolle des Kardinal Ratzinger als Präfekt der Kongratgation für die Glaubensfragen ( Name der Inquisition seit 1964)findest du ienem Einem Buch von MICHAEL BAIGENT, RICHARD LEIGH
„ALS DIE KIRCHE GOTT VERRIET“.BAstei LübbeISBN-10:3-404-64183-3 Buch anschauen