Hi ihr,
Ich muss demnächst ein Referat halten über die Anklagepunkte
für die Hexen im Mittelalter.
Hallo Phips
Dein Thema ist ja nicht vom erfreulichen.
Ich schäme mich heute noch über das Tun meiner Vorfahren. Diese hatten über Jhdt. eine eigene Gerichtsbarkeit. 1528 haben sich meine Ahnen von den Feudalherren freigekauft und waren nur noch dem Kaiser verpflichtet. So wurden sie zu den „Freien von Laax“. Und der freie Mensch kann ja im Prinzip alles tun…
Damit ihr an euerer Schule? vielleicht was lernen könnt, übermittle ich dir Auszüge von Gerichtsprotokollen zu den Hexenprozessen aus meiner Heimatgemeinde. Da findest du die gesuchten Anklagepunkte. Ich hoffe, dass du nicht eine Statistik draus machst. Denn Statistiken verbergen die Tragödien.
Was lässt sich daraus lernen fragst du Dich?
Wahn und Menschenverachtung kennt keine Grenzen, er trifft alle Nationen, Völker, die Gebildeten wie das Volk. Der Wahn steckt als Potenzial in jedem von uns, - aber wir können etwas dagegen tun. Wir können auf unser Gefühl hören, dann tun wir so was nicht!
Laaxer-Hexenprozesse
Prozess gegen Anna Donau anno 1657 (26)
Die 11 Indizien sind kurz gefasst. Anna ist von der 1654 in Laax hingerichteten Urschla Delbin und von einer Trina von Trins als Hexe angezeigt worden. Sie hat einen schlechten Leumund. Ihr werden Streitsucht, Lügen, Diebstahl und Zauberei vorgeworfen. Deshalb wird sie am 27. November gefangengesetzt und am folgenden Tag verhört.
Sie bestreitet, eine Hexe zu sein, gibt aber einige Diebstähle zu. Am 29. November protokolliert das Gericht Zeugenaussagen, welche die Verdachtsgründe bestätigen. Danach stahl Anna Ähren von Kornfeldern. In einer Mühle mischte sie einige boffen (romanisch „boffa“= Handvoll) gestohlenes Mehl unter ihre Gerste. Sie entwendete Brot und Käse aus einer Stube und bat am folgenden Tag die Geschädigten, den Fall zu verschweigen. Dem Clau Jon dil Clau gab sie ein gestohlenes Brot wieder zurück. Einen Zinnteller mit dem Wappen Juli Montaltas nahm sie von der Magd des Besitzers widerrechtlich an sich. Der Richter gesteht, man könne nichts böses (gemeint ist wohl Zauberei) von der Angeklagten behaupten, doch habe sie schlechte fama allezeit tragen, und wenn etwas verlorenging, sei Anna oft verdächtigt und angezeigt worden.
Eine zweite Kategorie von Aussagen betraf die Zauberei. Gelga, eine Tochter des Säckelmeisters Thomasch von Seveign erzählte, als sie bei Frau Hertla von Capol in Flims gedient habe, sei die Anna verdächtigt worden, ein gelte voll ram verzaubert zu haben. Später beklagte sich Anna bei Frau von Capol über das entstandene Gerücht und erhielt zur Antwort: Sy sage nit, das sy ein hex sey, woll aber, dass sy gemacht, dass es nicht wollen schmalz werden. Schadenzauber galt nicht unbedingt als Hexerei, aber die Angeklagte wusste anscheinend wie naheliegend die tödliche Auslegung war. Entscheidend wirkte die unheimliche Bereitschaft, natürlichste unerklärbare Vorgänge abergläubisch zu interpretieren.
Wieder anderer Art war eine Aussage der Anna, Tochter des Wachtmeisters Clau von Ru-schein. Von Sagens kommend habe sie die Angeklagte bei Gula Lag (Flurname) am Boden in ainem Haufen und schreiend angetroffen. Sie habe sich über Bauchsschmerzen beklagt, das Gesicht mit den Händen verdeckt, den Vorschlag heimzugehen abgelehnt und sei mit geschlossenen Augen dagelegen, alls wan sy desperiert were. Die Reaktion der hilfsbereiten Zeugin: darob sy erschrokken und sich gezeichnet und darvon gegangen. Hier dürfte der Glau-be an Teufelsbessenheit, wie er als biblisch bezeugt galt, mitwirken.
Auf Grund dieser und ähnlicher Zeugenaussagen beschloss das Gericht, Anna in Ketten zu legen und den erforderlichen zusätzlichen Beisitzer (aus dem Gericht Schleuis, für das Strafverfahren) auf den 4. Dezember zu bestellen. An diesem Tag zur Tortur verurteilt, wurde sie in der Nacht zum ersten Mal gequält; sie gestand aber keine Hexerei. Tapfer überstand sie am folgenden Tag zum zweiten Mal die Folter. Das dritte peinliche Verhör erpresste der armen Frau am 7. Dezember ein ausführliches „Geständnis“.
Die Diebstähle, mit denen das Verhör ganz harmlos begann, waren kaum völlig erfunden, hatte Anna doch ähnliche Fälle auch ohne Folter zugegeben. In Obersaxen stahl sie Brot aus einem Backofen und zudem ein cartonen reben, in Ilanz eine Wurst und aus dem Hause eines Christ Jon da Cumbel einen kleinen Kessel. Und ähnlich lautet das Sündenbekenntnis weiter: eine Handvoll Bohnen, ein wenig unschlig (Unschlitt = Talg), einen halben Zieger, einige Handvoll Weizen, ein scalin (Glöckchen für Kleinvieh), das sie verkaufte, ein Stück Brot, ein wenig Butter, vier Blutzger, um Brot zu kaufen, und als wertvollsten Gegenstand entwendete sie von einem Zaun ein schlechte lilachi (Leintuch).
Danach folgt im Protokoll, was Anna vor, in und nach der marter wegen hexenewerchs bekannte.
Sie beschreibt zunächst den Teufelspakt. Während sie auf dem Maiensäss Tschavrage mit einer Hacke die Wiesen bewässerte (Wassergräben), stahl ihr eine Elster ein Stück Brot, worauf sie fluchte und wilde Verwünschungen ausstiess. Da erschien plötzlich ein kerle und versprach ihr ein ganzes Brot, nicht nur für diesen Tag, sondern für alle Zeit, wenn sie ihm folge. Mit einer Rute zeichnete er auf der Erde einen Ring, in den sie hineintreten musste. Nachdem er dreimal mit einem Fuss auf die Erde gestampft hatte, konnte sie den Ring nicht mehr verlassen. Da versprach sie, den kerli in allweg zu folgen. Und sogleich flogen beide in Feuer und Flamme in einem Augenblick über das Maiensäss des Thomasch dil Lutzi hinunter. Sie stiessen auf weitere gesellschaft.
Das Bündnis wiederholt sich. Im Hause der Urschla - gemeint ist zweifellos die 1654 hingerichtete Urschla Delbin von Schleuis - besuchten sie drei gar klein kerle und boten ihr aus einem Becher zu trinken. Einer versprach, wenn sie ihm folge, werde ihr nichts fehlen. Er sei gross und mächtig. Ob Hitze, Teuerung oder andere Not, er wolle mehr helfen als der ob dem blauen tischlachen. Damit der kerle wohl Jesus Christus gemeint, doch habe er den Namen nicht aus-gesprochen und weither begert, sy solle dessen mutter aüch leügnen, so ob dem blauen tischlachen ist, und mechtig genötiget.
Mit Schlägen und Misshandlungen habe der kerle, wie sie den Teufel immer wieder nennt, von ihr die Gottesverleugnung und völligen Gehorsam verlangt (zu böser Tat) erzwungen. Damit war der Tatbestand der Hexerei als erwiesen. Anna war verloren.
Die Fragen der Richter und die Anweisungen an den folternden Henker sind nicht protokolliert. Die Geständnisse werden immer phantastischer und die Gedankengänge sprunghafter. Um der Folter zu entgehen, muss Anna erfinden, bekennen und die Erwartungen erfüllen. So gibt sie zu, Frau Hertla von Capol von Flims mit Zauber geschädigt zu haben und betont, alles sei wahr, gleich wie die kundtschafft gesagt.
Immer wieder, offenbar auf hartnäckiges Fragen hin, berichtet Anna über ihre Teilnahme an berlotten (Hexentänze, Hexensabbat). Der Teufel habe ihr jedes Mal gepfiffen, bevor er sie zum Hexensabbat führte. Meistens werde an unebenen Stellen getanzt. Konkret nennt sie folgende Orte: bei der Brücke von Kästris, bei der Weggabelung in Geinas, in Pardatz, gegen Valliaza hinauf, bei der Jakobskappelle und zu Fraissen in der Val da Rung.
Das waren offensichtlich Orte von suggestiver Wirkung. In Saissafratga bei der Kästriser Brücke hatten sich die Freien, wie gesagt bis ins 16. Jhdt. hinein zum Kriminalgericht und zur Landsgemeinde, zum Kriegsdienst und zu Volksfesten (auch erlaubte und verbotene Tänze?) ver-sammelt. Über die Umgebung der Jakobskappelle, die am Rande des Laaxer Tobels steht, erzählt man in Laax noch Ende des letzten Jhdt. Geistergeschichten und Sagen, die Peter Tuor auf Ereignisse der Reformationszeit zurückführte.
Besonders interessant ist folgende Stelle: Item bekhent, dass vor wenig johren, do der Ober See so gross worden seige, ein berlot zu Fraisen gsin, alda der böse geist wider ein stekhen in die hand geben und befohlen zu graben, dass dass wasser desto mehr wachse. So werden dan die Laxer güeter verderbt. Könne nit wüssen, ob es an einem sambstag oder fastag gsin. Do man angefangen zu leüten, heige sy nit weiters mögen thuen.
Ähnlich zeigen sich magische Vorstellungen unabhängig von Hexentänzen. So erzählt Anna eine Geschichte, die von harmlosen Schneckenlesen auf einem langen Spaziergang ausgeht. Item bekennt, das sy ein mol gangen schnekhen zu lesen. Dosy under der kirchen zu Feler khommmen, sey die Urschla Delbin do gsind und gesagt, sy soll mit ihr gehen Ladir, sy wüsse do wol ein ort, dass vill schnekhen seyen. Do sey ein tobel gsin, Heige die Urschla gesagt, sy wollen uf 2 schwarze stein sizen, do 2 böse geister gsin, seigen die stein geheling bwegt und trole (gerollt) biss an die sag (Sägerei) von Schleüwis. Do heig sy ein geschrey gehört der leüt von Schleuwiss, welche die hillff Gotes anrueffen, un do nit wieteres mögen fahren.
Anna war ein Kind ihres Dorfes, sie dachte und erklärte ihre kleine Welt und die letzten Dinge im Geiste ihrer Zeit und nach der mündlichen Volkstradition. Persönliche Begebenheiten, histo-rische Ereignisse und weitverbreitete abergläubische und mythologische Vorstellungen aller Art wurden durch die gesteigerte Einbildungskraft der gefolterten Frau in eine neue geglaubte Wirklichkeit umgewandelt. So hat wohl auch sie die Volksüberlieferung auf schöpferische, aber denkbar traurige Weise bereichert. Völlig verlassen und verzweifelt musste die Unglückliche phantastische Geschichten erzählen, um der Folter zu entgehen. Am Ende wusste sie wohl Erlebtes, Erdachtes und Erträumtes nicht mehr zu unterscheiden und glaubte gar selber eine Hexe zu sein.
Anna nannte die Namen anderer Teilnehmer an Hexentänzen. Über zwei von ihr angegebene Frauen von Laax, Anna Jon dil Christ und Julsch Jöri Frawi, sind Indizien im Protokollbuch verzeichnet. Sie erwähnte aber auch Personen aus dem Nachbargericht Trins und war selber dort verdächtigt worden. So bestätigt dieser Prozess die übliche grauenvolle Entwicklung. Unschuldige Opfer einer Wahnkrankheit werden durch die Folter dazu gebracht, andere Menschen mit ins Verderben zu ziehen und sich selbst im Angesicht des Todes mit furchtbaren Schuldgefüh-len zu quälen. Die eifrige Obrigkeit merkte sich die Namen und teilte sie auch den Nachbarge-richten mit. Neue Prozesse erbrachten neue Namen. In dieser Atmosphäre kollektiver Angst blühte zudem das Denunziantentum, sei es aus einem von (vom Aberglauben) geleiteten Gefühl der Verantwortung oder aus Rache und Missgunst. Die Indizienlisten und Zeugenaussagen lassen jedenfalls diese Deutung zu.
Das von der Folter beherrschte Verhör erreichte seinen Höhenpunkt, als Anna, kaum ohne suggerierende Fragen, auch das schlimmste Hexenverbrechen bekannte: die Buhlschaft mit dem Teufel.
Item bekhent, dass sein holderstok (Liebhaber) werde genambst Belzebub, heige 2 mol den beyschlaf mit ihro khon, seige erschreklich gsin, die natur sey zum theil kald, theils auch warm.
Drei Tage später, am 10. Dezember, wurde Anna Donau wegen Hexerei verurteilt und mit dem Schwert hingerichtet. Ihr Körper wurde verbrannt, die Asche vergraben.
Quelle: Gerichtsprotokoll, S.11-21, Hexenproszess gegen Anna Donau von Laax 1657. Protocollum Criminalischer Sachen, GA Laax.
Weitere Angaben: www.dastevan.com
Gruss Anton