… 3 1/2 Problemme mit meine Bandscheibe bekommen bin am 25.6 bis zum 6,7,2012 Krankgemelden ,nach bitte der Firma ceff habe ich am 9,07,2012 die arbeit aufgenommen aber auch direkt gesagt das ich noch schmerzen und problemme habe, Er sagte ich habe kann fahre oder ich gebe eine tour ab und muss ein entlassen .darauf bin ich meine arbeit nach gegangen,am 13,7,2012 habe ich schmerzen geht so das ich gesagt haBE DAS ICH NACH EIN ARTZ GEHE und vorlaufen das ich nicht kommen bis das ok ist. Gleich zeitig habe ich erfahren das er mein Krankengleld nich zahen will von 21 Arbeittage nur 16 5Tage sind nicht bezahlt. Er hate mit mir Mündlich vereinbart das 85 € pro tag verdiene , und später andrer arbeitsvertrag vereinbart wo ich wieniger bekommen.Jetzt ist stress bei die Firma und er zahlt nur das was in Arbeitsvertrag steht, ist aber kein Tariflohn Transportwessen .Was Kann ich machen Zwar war anwessen meine Freund bei die Mündliche vereinbarung .MFG Neumann
Hallo,
ein Dolmetscher wäre hilfreich und sollte beim Anwalt dabei sein.
Dies ist meine erste Empfehlung: zum Anwalt (Kosten ca. 200 € für Erstberatung) gehen.
Zweite Empfehlung: auch ein mündlicher Vertrag ist gültig, aber immer schwer zu beweisen (manchmal reicht ein Zeuge nicht). Zumindest ist der tarifliche Mindestlohn einklagbar.
Dritte Empfehlung: wenn man wirklich krank ist, dann sollte nicht auf Wunsch vom Chef arbeiten gehen.
Wünsche alles Gute.
Leider kann ich die Frage nicht beantworten. MFG I.
Hallo Bernhard,
Sie schreiben in gebrochenem Deutsch und es ist für mich deshalb sehr schwierig, Ihnen angemessen zu antworten.Wer arbeitsunfähig krank ist, reicht seinem Arbeitgeber eine entsprechende ärztliche Bescheinigung ein und kuriert sich so lange aus bis er arbeitsfähig ist und seiner Tätigkeit wieder nachgehen kann.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht Ihnen gesetzlich zu - der Arbeitgeber darf sie nicht verweigern. Er ist nicht berechtigt die Zahlung einzuschränken. Mündliche Vereinbarungen sind generell unverbindlich und bedürfen der Schriftform. Warum haben Sie sich in einem späteren Arbeitsvertrag auf eine niedrigere Bezahlung als 85,-- EUR/Tag eingelassen? Inwieweit ist der AG (Arbeitgeber)tariflich gebunden? Ist er Mitglied in einem Arbeigberverband? Sind Sie Gewerkschaftsmitglied bei Ver.di? Auch die Anwesenheit ihres Freundes bei der mündlichen Gehaltsverhandlung ist nur von Bedeutung, wenn Sie ihr Gehalt über das Arbeitsgericht einklagen wollen.
Holen Sie sich in jedem Fall weiteren Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. bei Ver.di ein.
Sie sollten in jedem Fall Gewerkschaftsmitglied sein bzw. werden.
Hey habe bissen problemme mit Lessen und Reschschreibung verstehe nicht alles das ist mein Problemm
Guten Abend,
Ihnen zuerst gute Besserung. Unterschätzen Sie diese nicht, vollen wegen dem langen sitzen.
Fahrer sind das Problem der Firma. Wegen so kurzfristigen Fahrerausfall kann nicht einfach eine Entlassung ausgesprochen werden.
Mit Krankengeld meinen Sie bestimmt die Fortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.
Hier hat die Firma keine Wahl es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung per Gesetz (LFZG). Zu zahlen sind der durchschnittliche Std.-Lohn auch für Feiertage.
Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden. Es gibt nur das Problem der Bewispflicht. Durch den neuen schriftlichen Arbeitsvertrag sind Sie mit der mündlichen Nebenabrede nun in der Beweispflicht. Die Anwesenheit des Freundes ist wenig hilfreich. Es steht Aussage gegen Aussage.
Solche Absprache nur schriftlich machen.
Gruß
Hallo,
der Text ist schwer zu lesen, da unverständlich geschrieben und mit sehr vielen Fehlern geschrieben.
Aber ich versuche Dir trotzdem mal zu helfen.
Dein Chef muss natürlich alle Krankheitstage bis zu 6 Wochen bezahlen, und zwar nur das was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Auf eine mündliche Vereinbarung hast Du keinen Anspruch. Das was im Arbeitsvertrag steht, zählt !! Auch wenn das unter Tariflohn ist. Du warst damit ja einverstanden, als Du den Vertrag unterschrieben hast.
Und wie gesagt, wenn Du krankgeschrieben bist hast Du für 6 Wochen vollen Anspruch auf dein Lohn / Gehalt. Danach bekommst Du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Ich glaube, das sind 65% vom NETTO Gehalt/Lohn. Also nicht gerade viel.
Wie Du jetzt allerdings deinen ausstehenden Lohn bekommen kannst, weiß ich nicht, ohne das Du deinen Arbeitsplatz riskierst, weil Du z.b. einen Anwalt für Arbeitsrecht einschaltest. Versuche, erst einmal in Ruhe mit deinem Chef zu sprechen, und mache Ihn deine Situation klar, das Du Anspruch auf deinen Lohn hast, aber wie gesagt, nur auf den Lohn, der im Arbeitsvertrag steht. Mit Drohungen u.s.w. kommst Du nicht weiter. Wenn dein Chef überhaupt nicht einlenken will, dann siehe schleunigst zu, das Du in einem anderen Betrieb Arbeit findest. Fahrer werden gesucht !! Die sind Mangelware, und zwar überall. Werde erst einmal wieder fit, und dann suche Dir einen neuen Betrieb !!
Viel Glück !!!
Gruß
Schnucki
sehr komplexe Sache das! Da kann, denke ich, wirklich nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen. Oder Gewerkschaft, wenn Mitglied.
Hallo Bernhard48,
die ganzen Angaben sind etwas zu konfus, als daß man darauf konkret anworten könnte.
Zunächst einmal warst Du vom 26. 06. bis 06. 07. 2012 krank geschrieben. Das sind auf Kalendertage bezogen gerade mal 14. Insoweit verstehe ich nicht, wie das mit den 21 bzw. 16,5 Tagen in Einklang stehen kann.
Was die Sache mit dem Verdienst angeht, sollte der Arbeitsvertrag maßgeblich sein, denn diesen wirst Du ja wohl auch unterschrieben haben. Da nützt es Dir auch nichts, wenn ein Freund etwas gehört haben will.
Etwas verblüfft bin ich über Deine Bandscheibenprobleme!
Vor vielleicht 30 Jahren konnte man sich soetwas als Berufskraftfahrer noch zuziehen. Heute sind die LKW’s mit Sitzen ausgestattet, die eine solche Berufserkrankung nicht mehr zulassen.
Ansonsten würde ich Dir empfehlen einer Gewerkschaft beizutreten und den Sachverhalt einem der dortigen Rechtsekretären vorzutragen.
Beste Grüße
maasterp
guten morgen
was ist zu tuna
a wegen ruecken chiropraktiker auf suchen
b wenn kein anwalt gewuenscht dann zum dok gehen und sich beraten lassen
er soll das in das attest schreiben
c wenn chef dnan noch probleme macht dnan zur krankenkasse gehe und sich helfen lassen
gute besserung
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Gehen Sie zum Arzt, dieser wird eine Diagnose erstellen und Sie behandeln. Für die Probleme mit Ihrem Arbeitgeber wenden Sie sich an eine Organisation die die Interessen von Brummi-Fahren vertritt z.b. Gewerkschaft. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
schau mal zur Rechtschreibeprüfung bei http://www.korrektorat-wolo.de, zum Arbeitsrecht habe ich aber auch eine Seite gefunden: http://www.arbeit-job-karriere.de/kuendigung.html
Hallo,
das war mir schon klar - hoffe nur, daß du mit meiner Antwort etwas anfangen konntest.
Gruß, bustobaer
- Ist ihr Arbeitgeber verpflichtet eine Krankenzeit von 6 Wochen zu zahlen.
- Wenn Sie den Arbeitsvertrag mit der geringeren Vergütung unterschrieben haben, sieht es mit der Beweislast ein bisschen schwer aus. Sie können jedoch, wenn Sie sie möchten, zu einem Anwalt gehen und dort nocheinmal beraten lassen.
Tut mir leid, kann ich nicht helfen.
mFG
Hallo Bernhard,
Dein Arbeitgeber muss Dir für 42 Tage Deinen Lohn bezahlen. Ab dem 43. Tag bekommst Du dann Krankengeld.
In den letzten Lohnabrechnungen, wurden da immer 85 € abgerechnet, oder war das unregelmäßig?
Nur, wie kann man 85 €/Tag vereinbaren? Man vereinbart doch entweder einen Stundenlohn, bzw. einen Festlohn im Transportgewerbe…
Wenn er Dir Dein Geld nicht auszahlen will, dann gehe bitte zu einem Rechtsanwalt.
Viel ERfolg!
Gruß, Hoelti
N.B.:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 29-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen
Sehr geehrtes wer-weiß-was – Mitglied.
Sie haben mich vor geraumer Zeit eine Anfrage bei wer-weiß-was.de gesendet.
Aufgrund gesundheitlicher und später beruflicher Gründe konnte ich Anfragen leider nicht eher beantworten/bearbeiten.
Sie haben Ihre Anfrage sicherlich weiteren Experten zugesandt und vermutlich ist Ihr Problem bereits gelöst bzw. Ihre Frage längst beantwortet.
Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie noch einmal Kontakt mit mir aufzunehmen:
[email protected]
Ich bitte noch einmal um Entschuldigung für die lange Wartezeit
Gruß aus Österreich
Michael
Hallo Bernhard,
ich kann dir einfach nur empfehlen zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen. Alles andere wäre nicht empfehlenswert!!
LG Joachim
Sorry, war im Urlaub!
Nimm dir einen Anwalt oder schau mal bei Arbeitsrecht unter http://www.arbeit-job-karriere.de
Wolle