Hallo,
ist es richtig, dass das HGB bei Werk-/Werklieferverträgen nicht gilt?
Bei was giltet es dann? nur Kaufvertrag?
Danke Gruß
josch
Hallo,
ist es richtig, dass das HGB bei Werk-/Werklieferverträgen nicht gilt?
Bei was giltet es dann? nur Kaufvertrag?
Danke Gruß
josch
Hallo Josch,
Werkverträge ab § 631 BGB und Werklieferverträge § 651 BGB. Im übrigen werden Kaufverträge auch im BGB behandelt. Alles zum Thema Kauf findest du § 433 bis 453.
Im HGB werden ab § 343 Handelsgeschäfte geführt.
Vielleicht kannst du ja mal deine Frage etwas ausführlicher stellen, dann kann ich dir auch die entsprechenden Paragrafen sagen.
Viele Grüße Gesine