Und zwar für welche Personengruppe gilt das HGB im
Besonderen?(Kaufleute u.s.w.)
an Kaufleute. Wer oder was das ist, steht in den §§1-6 HGB.
Und wird dann anschließend auch noch durch den Gesellschaftsrechtlichen Teil (oHG, KG, stille Ges.) konkretisiert. Im GmbHG und im AktG finden sich dann die Bezugnahmen zum § 6 HGB (Formkaufmann).