Hgb §252

Hallo w-w-wler,
brauche mal für die sechs Unterpunkte ein geeignetes Beispiel.

  1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen.

  2. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

  3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln zu bewerten.

  4. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind.

  5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen.

  6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluß angewandten Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden.

im vorraus schon mal Danke.
mfg C.

Hallo,

brauche mal für die sechs Unterpunkte ein geeignetes Beispiel.

und ich brauche jemanden, der hier mal die Fenster putzt. Das Leben ist grausam…

Wie dem auch sei: § 252 ist ein außergewöhnlich gutverständlicher Paragraph des HGB, insbesondere wenn man nur das dritte Buch als Vergleichsmaßstab wählt.

Weiterhin mögen wir hier Hausaufgabenfragen nicht besonders gern und zum letzten - und das ist der entscheidende Punkt - weiß ich gar nicht, was Du Dir als Beispiele wünscht, weil die Vorschriften so allgemein sind, daß mir außer einem „ist so“ nicht viel dazu einfällt.

Vielleicht könntest Du ein bißchen in Vorleistung treten, Dein Anliegen präzisieren und uns mitteilen, wie weit Du mit Deinen eigenen Überlegungen zu dem Thema schon gekommen bist.

Gruß
Christian

gut, trotzdem erst mal Danke ich kenn mich überhaupt nicht mit dem Finanzkram aus.
War ja auch nicht für mich hab auch schon bei GOOGLE nachgeschaut.
war ja nur ein Versuch.
mfg. C.