Guten Tag zusammen,
wenn ein Arbeitnehmer (Außendienst) in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, dass er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; a) Ein Wettbewerbsverbot für 9 Monate hat, b) Dieser Arbeitnehmer als Entschädigung min. 50% der vertraglichen Leistungen erhält und c) zusätzlich wird aufs HGB verwiesen.
Jetzt nehmen wir einmal an, dass dieser Arbeitnehmer, eigentlich in seinem alten Tätigkeitsfeld weiterarbetien möchte, er aber aufgrund des Wettbwerbsverbotes dies nicht kann/darf und zur Überbrückung der 9 monatigen Sperre eine andere Tätigkeit/Job aufnimmt, wie steht es nun um die Entschädigungszahlung, wenn das Einkommen des Übergangsjobs mehr als 110% der vorherigen Bezüge beträgt. Kann der Arbeitgeber, von welchem das Wettbewerbsverbot stammt trotzdem zur Zahlung der Entschädigungssummer aufgefordert werden?!?
Hintergrund ist der, dass der Arbeitnehmer in seinem Übergangsjob nichts mehr mit dem alten Umfeld zu tun hat und nach den 9 Monaten einen veralteten Kenntnisstand hat und so seine Chancen für den Eintritt beim Wettbewerb drastisch sinken.
Gibt es für diesen Arbeitnehmer eine Möglichkeit die Entschädigungszahlung zu erhalten, um sich so kostenpflichtig durch Seminare, Schulungen, etc. auf dem aktuellen Stand zu halten?
Viele Grüße