hallo ihr lieben…
ich hoffe, ihr könnt mir helfen, einen fall zu lösen, der ungefähr so aussieht:
betreiber eines kleinen elektrowarenhandels K mit einem jährlichen umsatz von weniger als 50.000 euro bestellt am 3.11. bei groß- und altwarenhändler V bestellt mikrochips im wert von 6.000 euro, die noch am selben tage geliefert werden. K versichert, den kaufpreis bis spätestens am 10.11. bar zu entrichten.
als der ausstehende betrag am 11.1. schließlich bei V eingeht, verlangt dieser von K zinsen in höhe von 50 euro - 5% ab dem 10.11. und verweist auf das HGB.
meine fragen: ich bin nicht sicher, ob der K als „betreiber“ eines kleinen handels kaufmann im sinne des HGB ist, denn nur dann greifen die § 353 & § 352 I HGB - oder? es ist der umsatz, der hier besonders erwähnt wird und mich verwirrt… bisher habe ich: er ist kaufmann, da er ein (handels)gewerbe betreibt - richtig? und wie baue ich dann den verzug in die prüfung ein? müßte nicht eine mahnung auftauchen?
komme nicht mehr so recht weiter, stehe irgendwie auf dem schlauch…
danke vielmals
tasha