HGB - kaufmann oder nicht?

hallo ihr lieben…

ich hoffe, ihr könnt mir helfen, einen fall zu lösen, der ungefähr so aussieht:

betreiber eines kleinen elektrowarenhandels K mit einem jährlichen umsatz von weniger als 50.000 euro bestellt am 3.11. bei groß- und altwarenhändler V bestellt mikrochips im wert von 6.000 euro, die noch am selben tage geliefert werden. K versichert, den kaufpreis bis spätestens am 10.11. bar zu entrichten.
als der ausstehende betrag am 11.1. schließlich bei V eingeht, verlangt dieser von K zinsen in höhe von 50 euro - 5% ab dem 10.11. und verweist auf das HGB.

meine fragen: ich bin nicht sicher, ob der K als „betreiber“ eines kleinen handels kaufmann im sinne des HGB ist, denn nur dann greifen die § 353 & § 352 I HGB - oder? es ist der umsatz, der hier besonders erwähnt wird und mich verwirrt… bisher habe ich: er ist kaufmann, da er ein (handels)gewerbe betreibt - richtig? und wie baue ich dann den verzug in die prüfung ein? müßte nicht eine mahnung auftauchen?

komme nicht mehr so recht weiter, stehe irgendwie auf dem schlauch…

danke vielmals

tasha

Hallo Tasha,

ich bin mir nicht sicher, ob du wissen wilst, ob der Händler Kaufmann ist, oder nicht oder ob die Zinsen gerechtfertigt sind.

Folgendes ist zu den Zinsen zu sagen.
Wird kein Zahlungsziel genannt, kommt der Käufer automatisch nach 30 Tagen in Verzug. In dem Zusammenhang wäre es wichtig zu wissen, ob das Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde. Falls nicht, laufen die Zinsen ab dem 31. Tag. Falls das Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde,können ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen berechnet werden, tagesgenau. Wenn man folgende Rechnung zugrunde legt:
Forderung * 5% / 365 Tage * 61 Tage
= 50,13 €
ist die Zinsforderung rechtens.
Ob der Händler Kleinunternehmer ist, oder nicht, spielt hierbei keine Rolle, da meiner Meinung nach die Kaufmannseigenschaften bei einem Händler voll zutreffen.
Kaufmannseigenschaften kannst du hier noc einmal nachlesen:
http://www.gruenderlexikon.de/kaufmannseigenschaften…

Viele liebe Grüße

Gesine