Liebe/-r Experte/-in,
eine Frage bzgl. der HGB Kommentare aus dem Jahr 2003. Sind diese noch heranziehbar oder schon als veraltet anzusehen?
vielen Dank im vorraus
Diana Lesch
Liebe/-r Experte/-in,
eine Frage bzgl. der HGB Kommentare aus dem Jahr 2003. Sind diese noch heranziehbar oder schon als veraltet anzusehen?
vielen Dank im vorraus
Diana Lesch
es wäre schön wenn du genauere Angaben zum Sachverhalt machen könntest, das es mir nicht erchließt was du mit „HGB-Kommentare aus 2003“ meinst, sorry
Also ich würd mal sagen, 8 Jahre sind eine lange Zeit. Ich würd mich eher an Kommentare aus den Jahren bis maximal 2008/9 orientieren. Die halte ich mal für realistisch-aktuell.
MfG
SpeedyDo