Hallo Experten,
im HGB unter §106 Abs. 2 ist 3. weggefallen. Leider habe ich keine ältere Ausgabe des HGB´s zur Hand. Kann mir jemand sagen, was da weggefallen ist.
Mir ist noch bekannt, dass der Firmenname eines OHG, wie bei bei einem Einzelunternehmen, den Namen eines Gesellschafters haben muss. Ist das noch aktuell? Mir ist da zu Ohren gekommen, dass das seit neuestem nicht mehr so ist.
Kann mir jemand sagen, was so eine Eintragung beim Amtsgericht ungefähr kostet und welche Unterlagen man dafür genau benötigt?
Für euere Antwort schon mal Dank im Voraus.
Grüße
Kris
Hallo Kris,
leider kann ich Dir nur Deine erste Frage beantworten. Ich habe noch ein altes HGB gefunden (Beck von 1990), hier lautet § 106 (2) 3.: „den Zeitpunkt, mit welchem die Gesellschaft begonnen hat“.
Freundliche Grüße
wolle
Hi !
im HGB unter §106 Abs. 2 ist 3. weggefallen. Leider habe ich
keine ältere Ausgabe des HGB´s zur Hand. Kann mir jemand
sagen, was da weggefallen ist.
Wurde bereits geschrieben
Mir ist noch bekannt, dass der Firmenname eines OHG, wie bei
bei einem Einzelunternehmen, den Namen eines Gesellschafters
haben muss. Ist das noch aktuell? Mir ist da zu Ohren
gekommen, dass das seit neuestem nicht mehr so ist.
Richtig. Mit dem Handelsrechtsreformgesetz wurde zum 01.01.1998 auch das Recht über die Firma geändert. Waren bis dahin nur Sach-, Personen-, und Mischfirmen erlaubt, sind nun auch Fantasiefirmen zulässig. Es muss also weder der Name eines Gesellschafters noch die Art des Handelsgewerbes angegeben werden. Zwingend ist nur der Zusatz der Gesellschaftsform oder eine entsprechende Abkürzung (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.; oHG; KG; GmbH; AG; eG;…)
Kann mir jemand sagen, was so eine Eintragung beim Amtsgericht
ungefähr kostet und welche Unterlagen man dafür genau
benötigt?
Hatte bisher nur mit GmbH-Eintragungen zu tun. Da waren nach Abgabe des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste (hat meist der Notar direkt nach der Unterzeichung eingereicht) eine Gebühr um die € 300 fällig. Hab aber jetzt auch keine „Rechnungen“ der Amtsgerichte zur Hand, um aus diesen irgendwelche Rechtsvorschriften abzulesen. Anzumerken ist noch, dass die GmbH’s alle nur das Mindeststammkapital von € 25.000,00 auswiesen (falls das für irgendeinen Gegenstandswert maßgeblich ist).
Für euere Antwort schon mal Dank im Voraus.
Grüße
Kris