HGB Recht - Rückforderung von Provisionsvorschüsse

Hallo Foristi,
wie verhält es sich im Vermittlerrecht des HGB. Ich hatte einen Vertretervertrag gemäß § 87 HGB. Dieser Vertrag sah vor, dass die die gezahlten Provisionsvorschüssen mit den tatsächlichen Erlösen verrechnet werden. Der Vertrag sieht aber generell keine Regelung vor, wie es sich bei einer Unterdeckung von Erlösen/Vorschüssen zugunsten des Vertragsgebers verhält. Ist jemandem eine Regelung im HGB bekannt oder hat sonst jemand Tips für mich ?