Hallöle,
Freunde von mir haben in loser Runde folgende Aufgabenstellung diskutiert und ich würde mich über die Meinung eines Fachmannes freuen:
Eine GmbH will Softwaredistributor eines Herstellers in UK sein.
Die GmbH wird keine Exklusivität in dem Zielgebiet bekommen.
Ist es irgendwo geregelt (Quelle?), wie sich die GmbH generell einen Kundenschutz garantieren lassen kann? Es gilt nämlich, folgendem Fall vorzubeugen: GmbH verkauft 3 Lizenzen an „xy Weltkonzern AG“, diese wird für weitere Lizenzen evtl direkt den Hersteller angehen, die geleistete Arbeit der GmbH wird nicht honoriert.
Ähnliches gilt für Mitarbeiter / Partner, welche die GmbH akquiriert und die vom Hersteller abgeworben werden können…
Diesen Passus in den Distri-Vertrag einzubringen scheint nicht machbar, weiteres Problem ist auch der Aufwand des etwaigen Einklagens von D nach UK…
Ich freue mich über die Infos!
Gruss
Zaphod