Hi, also mein problem wäre folgendes:

hi, also mein problem wäre folgendes:
ich habe vor 15 jahren einen teil einer wiese vom hof meiner eltern bekommen und habe beim notar ein schriftstück unterzeichnet das dies mein erbteil als weichender erbe sei.
ich habe zwei schwestern und einen bruder, und nun möchte mein vater mir noch etwas dazu vererben, eine weitere wiese und einen kleinen wald.
jetzt sagte sein steuerberater das ich mit erheblicher steuernachzahlung rechnen muss, wenn ich noch etwas dazuerbe.
ist das so und wenn ja von welcher steuer redet der steuerberater?
wie hoch ist diese steuer bzw. von welchen umständen ist sie abhängig?
hoffe die angaben sind ausreichend und bedanke mich im voraus
Werner.

hallo,
da der vater ja noch lebt,handelt es sich hier um eine schenkung!schenkungen sind bis 400.000 euro freibetrag steuerfrei wenn es an die kinder ist(also an Sie)daher kommt es drauf an,wieviel die wiese und der wald wert sind.

Ich weiß natürlich nicht mit Sicherheit, was Ihr Steuerberater meint, daher gehe ich davon aus, dass er von der Erbschaftssteuer gesprochen hat. Der Freibetrag ist bei Erben der 1. Ordnung recht hoch. Kinder haben seit Januar 2009 einen Freibetrag von 400.000 Euro. Wenn Ihr Erbe nicht mehr als 400.000 Euro Gesamtvermögen ausmacht, müssen Sie keine Erbschaftssteuer bezahlen. Wie es sich mit Grund-, Grunderwerbsteuer etc. verhält, werden Sie vermutlich wissen, da Sie ja bereits Hof- und Wiesenbesitzer sind.

hallo Werner,es tut mir leid,da kann ich nichts dazu sagen.da kenn ich mich nicht aus.
hi, also mein problem wäre folgendes:
ich habe vor 15 jahren einen teil einer wiese vom hof meiner
eltern bekommen und habe beim notar ein schriftstück
unterzeichnet das dies mein erbteil als weichender erbe sei.
ich habe zwei schwestern und einen bruder, und nun möchte mein
vater mir noch etwas dazu vererben, eine weitere wiese und
einen kleinen wald.
jetzt sagte sein steuerberater das ich mit erheblicher
steuernachzahlung rechnen muss, wenn ich noch etwas dazuerbe.
ist das so und wenn ja von welcher steuer redet der
steuerberater?
wie hoch ist diese steuer bzw. von welchen umständen ist sie
abhängig?
hoffe die angaben sind ausreichend und bedanke mich im voraus
Werner.

keine Ahnung.

Hallo Werner, also ob Du noch Steuern nachzahlen musst kann ich leider nicht sagen. Scheinbar geht es hier um die Erbschaftssteuer. Das ist leider nicht mein Gebiet.
Tut mir leid wenn ich nicht weiter helfen konnte.

Gruß
Pasha

bei kindern liegt der Steuerfreibetrag bei 500.000,- €

bei kindern liegt der Steuerfreibetrag bei 400.000,- €

Hallo,
wenn Sie vor 15 Jahren einen wirksamen Erbverzichtsvertrag bei einem Notar unterschrieben haben, ist das eine Sache und hat mit Steuerfragen überhaupt keinen Zusammenhang. Sie sollten mal einen anderen Steuerberater befragen.

Zur Sache selbst, damit Sie keinen Ärger mit den anderen Erben bekommen, sollte Ihr Vater zu Lebzeiten die Grundstücke auf Sie überschreiben.
In dem Zusammenhang eine Fragen, unterliegen die Grundstücke der „Höfeordung“?
Dann ist abzuklären, ob überhaupt eine teilweise Übertragung genehmigt wird. Da kann Ihnen ein Notar oder die Landwirtschaftskammer Auskunft geben. Wenn nicht, dann sehe ich keine Probleme. Da Sie Kind des Vaters sind, haben Sie einen hohen Schenkungssteuerfreibetrag, die Schenkung vor 15 Jahre ist längst außen vor. Also, ich verstehe die Auskunft des Steuerberaters überhaupt nicht.
mfg
PB

Guten Morgen Werner,

er redet von der Erbschaftssteuer. Diese hängt vom Wert der Grundstücke ab!

Wie hoch sind denn die Grundstücke?

LG aus Stuttgart

hi, also mein problem wäre folgendes:
ich habe vor 15 jahren einen teil einer wiese vom hof meiner

eltern bekommen und habe beim notar ein schriftstück
unterzeichnet das dies mein erbteil als weichender erbe sei.
ich habe zwei schwestern und einen bruder, und nun möchte mein
vater mir noch etwas dazu vererben, eine weitere wiese und
einen kleinen wald.
jetzt sagte sein steuerberater das ich mit erheblicher
steuernachzahlung rechnen muss, wenn ich noch etwas dazuerbe.
ist das so und wenn ja von welcher steuer redet der
steuerberater?
wie hoch ist diese steuer bzw. von welchen umständen ist sie
abhängig?
hoffe die angaben sind ausreichend und bedanke mich im voraus
Werner.

Hallo Werner,

das kann ich Ihnen aus dem Stehgreif nicht beantworten.

Ich vermute mal, dass es sich dann um die Schenkungssteuer handelt. Ob da eine Nachzahlung fällig wird, dürfte mitunter davon abhängen, welchen Wert diese Wiese hat.

Aber vielleicht fragen Sie einfach den Steuerberater. Der wird Ihnen diese Frage wohl am besten beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo, da muss ich passen. Die Frage wäre im Expertenforum „Steuern“ besser aufgehoben.

ml.

hallo werner
leider kenne ich mich in diesem metier nicht aus.tut mir leid.
lg sicha

herzlichen Dank für die Anfrage.

Tatäschlich könnte es zu einer Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuerbelastung kommen, wenn Sie mehr geschenkt bekommen, als Ihre Freibeträge dies zulassen.

Wegen der Übertragung einer Wiese halte ich das für unwahrscheinlich. Ihr Freibetrag nach dem Vater beträgt ja 400.000 Euro - und den gleichen gibt es auch nach der Mutter!

Ohne genauere Daten kann die steuerlichen Fragen nicht geklärt werden. Hier sollten Sie zunächst den Steuerberater Ihres Vater um Aufklärung bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de

ich habe vor 15 jahren einen teil einer wiese vom hof meiner :eltern bekommen und habe beim notar ein schriftstück :unterzeichnet das dies mein erbteil als weichender erbe sei.:vater mir noch etwas dazu vererben, eine weitere wiese und :einen kleinen wald.
jetzt sagte sein steuerberater das ich mit erheblicher
steuernachzahlung rechnen muss, wenn ich noch etwas dazuerbe.

ist das so und wenn ja von welcher steuer redet der
steuerberater?:w

Werner.

Hallo,

ich war lange krank, daher die späte Anrwort. Die Antwort Deines Steuerberaters kann ich nicht einordnen. Es kann sich eigentlich nicht um die Schenkungssteuer handeln, denn die ist bei einem Schenkungsabstand voin 15 Jahren unbeachtlich. Da es um eine Schenkung zusätzlich handelt, aknn ich mir nur vorstellen, dass es sich bei der Schenung der weiteren Grundstücke um Entnahme aus dem Betriebsvermögen handelt und so plötzlich Gewinne realisiert werden. Das ist aber eine bl0ße Vermutung. Lass Dir das vom Steuerberater genau erklären und frage ichn, ob er eine steuerunschdliche Lösung der Übertragung kennt.

Ingeborg