ok,danke.
selbst wenn die firma für die man arbeitet in DE ist und nur dort eine niedergelassen hat?
ist es nicht vergleichbar mit auslandsmontage/auslandseinsatz ihre arbeiter auf unbestimmtezeit/auftragsvolumen ins ausland versendet.
die firma in DE muss ja auch in DE alle arbeitgeberanteile,… abführen?
eine De firma macht ja jahresende auch alle steuerrechtliche sachen in De geltend,fahrzeuge,material,personal,…?
dieser text beschreibt solch ein fall:
"Will man im Ausland leben und arbeiten, so sollte das Thema der Sozialversicherung für die ganze Familie im Ausland geregelt sein. Hierbei geht es um Rentenansprüche, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung und Familienleistungen im Ausland.
Prinzipiell hat die EU und die Schweiz das so geregelt, dass möglichst wenige Nachteile für Arbeitnehmer im Ausland entstehen sollen. D.h. es wurden Abkommen vereinbart, die die sozialen Rechte beibehalten oder auf das jeweilige Land übertragen können. Zum Beispiel sollen keinerlei Rentenansprüche wegen einer Arbeit im Ausland verloren gehen.
Die EU hat für einige Fälle einheitliche Formulare entwickelt. Denken Sie z.B. daran, dass Sie die notwendigen E-Formulare dazu ausfüllen, wenn Sie in der EU auf Arbeitssuche gehen und zugleich bis zu 3 Monate noch Arbeitslosengeld aus Deutschland beziehen wollen. Dafür müssen Sie vor der Ausreise einen entsprechenden Antrag stellen (E303), den Sie dann im europäischen Auslands-Arbeitsverwaltungsstelle innerhalb von 6 Tagen vorlegen müssen, damit Ihre Zahlungen als Deutscher im Ausland weiter laufen.
Und auch bei der Rückkehr nach Deutschland sollten Sie als Expat rechtzeitig das Formular E301 ausfüllen, auf welchem Ihre versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten als Arbeitnehmer im Ausland aufgelistet sind. Das benötigen Sie dann wieder, wenn Sie z.B. in Deutschland Arbeitslosengeld beantragen wollen oder um Ihre Rentenansprüche darzulegen.
Generell ist es als Arbeitnehmer in der EU so geregelt, dass, wenn Deutsche im Ausland einen Arbeitsvertrag unterschreiben, auch den dortigen Rechten und Sozialversicherungsregelungen unterliegen.
Doch das ist nicht immer so, z.B. bei einer Mitarbeitern, die ins Ausland entsandt werden, verhält sich die rechtliche Lage wieder anders."