Hi, fragen zu steuern?

wenn man in schweden lebt und bekomme einen deutschen arbeitsvertrag (festanstellung.)
werden die sozialabgaben in dem land abgeführt wo die firma ihren sitz hat!?
wie ist das mit der steuer?
den laut finanzamt muss man in DE keine steuern mehr zahlen,wenn man dort nicht mehr gemeldet ist!?
das ist etwas verwirrend,das das eine dort abgeführt werden soll und das andere hier!
desweiteren gibt es ja noch die eu-abkommen,sprich das man die ersten drei monate in einem Eu oder auch erweiterungsland arbeiten kann und darf.
wie ist es in diesen ersten drei monaten ?
muss man die ersten drei monate alles in De nach abführen und nach ablauf der drei monaten erst in schweden?
oder gibt es andere möglichkeiten?
kennt sich hier jemand damit aus.

so viele fragen auf einmal,hoffe es kann jemand weiterhelfen.
Lg
/J

Steuerpflicht in Schweden
Servus,

das Gehalt eines Arbeitnehmers, der in Schweden lebt und arbeitet, ist in Schweden sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Mehr ist da nicht dran.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

ok,danke.
selbst wenn die firma für die man arbeitet in DE ist und nur dort eine niedergelassen hat?
ist es nicht vergleichbar mit auslandsmontage/auslandseinsatz ihre arbeiter auf unbestimmtezeit/auftragsvolumen ins ausland versendet.
die firma in DE muss ja auch in DE alle arbeitgeberanteile,… abführen?
eine De firma macht ja jahresende auch alle steuerrechtliche sachen in De geltend,fahrzeuge,material,personal,…?

dieser text beschreibt solch ein fall:

"Will man im Ausland leben und arbeiten, so sollte das Thema der Sozialversicherung für die ganze Familie im Ausland geregelt sein. Hierbei geht es um Rentenansprüche, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung und Familienleistungen im Ausland.

Prinzipiell hat die EU und die Schweiz das so geregelt, dass möglichst wenige Nachteile für Arbeitnehmer im Ausland entstehen sollen. D.h. es wurden Abkommen vereinbart, die die sozialen Rechte beibehalten oder auf das jeweilige Land übertragen können. Zum Beispiel sollen keinerlei Rentenansprüche wegen einer Arbeit im Ausland verloren gehen.

Die EU hat für einige Fälle einheitliche Formulare entwickelt. Denken Sie z.B. daran, dass Sie die notwendigen E-Formulare dazu ausfüllen, wenn Sie in der EU auf Arbeitssuche gehen und zugleich bis zu 3 Monate noch Arbeitslosengeld aus Deutschland beziehen wollen. Dafür müssen Sie vor der Ausreise einen entsprechenden Antrag stellen (E303), den Sie dann im europäischen Auslands-Arbeitsverwaltungsstelle innerhalb von 6 Tagen vorlegen müssen, damit Ihre Zahlungen als Deutscher im Ausland weiter laufen.

Und auch bei der Rückkehr nach Deutschland sollten Sie als Expat rechtzeitig das Formular E301 ausfüllen, auf welchem Ihre versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten als Arbeitnehmer im Ausland aufgelistet sind. Das benötigen Sie dann wieder, wenn Sie z.B. in Deutschland Arbeitslosengeld beantragen wollen oder um Ihre Rentenansprüche darzulegen.
Generell ist es als Arbeitnehmer in der EU so geregelt, dass, wenn Deutsche im Ausland einen Arbeitsvertrag unterschreiben, auch den dortigen Rechten und Sozialversicherungsregelungen unterliegen.

Doch das ist nicht immer so, z.B. bei einer Mitarbeitern, die ins Ausland entsandt werden, verhält sich die rechtliche Lage wieder anders."

Entsendung und SV-Pflicht
Servus,

wenn jemand in Schweden lebt und dort von einem Arbeitgeber eingestellt wird, liegt grundsätzlich keine Entsendung vor.

Zu einer Entsendung gehört, dass der Arbeitnehmer im Inland eingestellt und beschäftigt wird und für einen von vornherein vorübergehenden Zeitraum im Ausland eingesetzt wird.

Für Arbeitnehmer, die in Schweden sozialversicherungspflichtig sind, muss ein deutscher Arbeitgeber in Schweden die Versicherungsbeiträge abführen, in Deutschland kosten sie ihn nichts.

Nur im Fall von Entsendungen kann ein Arbeitnehmer auch bei vorübergehender Tätigkeit im Ausland auf Antrag in der deutschen Sozialversicherung bleiben und ist dann in Ländern mit entsprechenden SV-Abkommen von den dortigen Sozialversicherungsbeiträgen befreit - das ist dann ein Fall für das Formular E 101.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Grenzüberschreitendes:

dieses beispiel zeigt das wen man für seine DE firma ins ausland umsiedelt,das man:

Sozialversicherungssystem gehört, der Wohnort spielt keine Rolle

ein Deutscher und arbeite bei einer Aachener Firma. Demnächst ziehe ich mit meiner Frau und meinen beiden Kindern nach Belgien um. Stimmt es, dass ich dann keinen Anspruch auf Kindergeld mehr habe?
Kindergeld aus Deutschland erhält nur, wer mit seinen Kindern in Deutschland lebt. So sieht es das deutsche Kindergeldgesetz tatsächlich vor. Trotzdem werden Sie nach Ihrem Umzug nach Belgien weiter Kindergeld aus deutschen Kassen erhalten, denn Ihnen hilft europäisches Recht. Nach der in der ganzen Europäischen Union unmittelbar gültigen EU-Verordnung zur sozialen Sicherheit ist für die Zahlung von Kindergeld die Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem eines Mitgliedstaates entscheidend - nicht der Wohnort. An diese Regelung müssen sich die deutschen Behörden halten.

Nach der EG-Verordnung 1408/71 haben Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Rentner in dem Land, in dem sie sozialversichert sind, Anspruch auf alle Sozialleistungen, die nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind. Solange Sie also aufgrund Ihrer Beschäftigung in Deutschland Beiträge an die deutsche Sozialversicherung entrichten, muß der deutsche Staat Ihnen Kindergeld auch für Ihre Kinder in Belgien zahlen.

daher die frage ob man dan doch nicht weiterhin in DE alle abgaben abführt!? so wie oben beschrieben den da ist es wohl der fall.

Servus,

Du hast dieses hier überlesen (Hervorhebung von mir):

Solange Sie also aufgrund Ihrer Beschäftigung in Deutschland Beiträge an die deutsche Sozialversicherung entrichten,

Abgesehen von Fällen der Entsendung ist für die SV-Pflicht der Ort der Beschäftigung entscheidend. Welche Leistungen von wem unter welchen Bedingungen gewährt werden können und müssen, kommt erst in einem zweiten Schritt, wenn die Versicherungspflicht geklärt ist.

Die Systematik wird klarer, wenn Du Dich nochmal mit dem Begriff der Entsendung beschäftigst. Dann passen auch die Zufallsfunde aus der Suchmaschine besser zusammen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder