Hallo!
Das geht nicht, genauso wenig wenn 2 Mieter die Vertragspartner sind. Auch da kann nicht 1 Mieter allein kündigen.
Lies hier:
Vermieterseitige Kündigung:
Sind mehrere Personen gemeinsam Vermieter, zum Beispiel ein Eigentümer-Ehepaar, muss jeder Ehepartner die Kündigung eigenhändig unterschreiben.
Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam. Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat.
(Zitat aus Mieterlexikon)
MfG
duck313