Hi ich hab da volgendes problem

Hallo!

Das geht nicht, genauso wenig wenn 2 Mieter die Vertragspartner sind. Auch da kann nicht 1 Mieter allein kündigen.

Lies hier:

Vermieterseitige Kündigung:

Sind mehrere Personen gemeinsam Vermieter, zum Beispiel ein Eigentümer-Ehepaar, muss jeder Ehepartner die Kündigung eigenhändig unterschreiben.

Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam. Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat.
(Zitat aus Mieterlexikon)

MfG
duck313

habe einen gültigen mietvertrag in dem mein vermieter und seine frau als vermieter aufgeführt sind. nun leben die beiden in trennung und nun will sie uns kündiegen obwohl ihr mann der eigentümer ist und dem nicht zusimmt. Kann sie das so einfach? Er möchte uns als mieter behalten! auf was muss ich mich jetzt einstellen?
Wer kann mir da mal was genaues zur rechtslage in diesem fall sagen?

Hallo,

so lange die Wohnung beiden gehört, kann der Vertrag nur von beiden Eigentümern gemneinschaftlich gekündigt werden.
Wird die Wohnung aber im Zuge der Scheidung an einen der beiden Ehepartner übertragen, dann ist dieser der neue, alleinige Eigentümer.
Mit dem Eigentumsübergang gehen aber die Rechte und Pflichten auf den dann einzigen Eingentümer über, der Mietvertrag muss dann also von ihm übernommen werden. Wenn der neue Eigentümer, also hier die vermutlich aus der Ehewohnung ausziehende Ehefrau, nun „Eigenbedarf“ anmeldet, dann kann diese Kündigung rechtmäßig sein.

Ich vermute, dass dies so geschehen wird: Eheleute trennen sich, die Frau bekommt die Wohnung, sie wird dann dort einziehen wollen.

Hallo,
das muss geklaert werden. Vermieter kann nur sein, wer auch gleichzeitig Eigentuemer ist - zum Zeitpunkt der Kuendigung, nicht irgendwann mal war.
Schreiben / Telefonat an das Grundbuchamt und einige zig euro fuer die Auskunft koennte ein Weg sein.
Gruss Helmut

Zunächst kann euch eure Wohnung nur im vom/n Vermieter/n selbstgenutzten Zweifamilienhaus gekündigt werden, die Frist verlägert sich hierbei um 3 Monate, § 573a BGB.
Anderfalls nur unter Nennung eines berechtigten Interesses i. S. d. § 573 BGB, also wg. Eigenbearfs oder nicht unerheblicher Vertragspflichtverletzungen.

Selbst dann bedürfen Kündigungen gemeinsamer Mietverträge zwingend der Unterschrift beider Vertragschliessenden, dies gilt für M wie VM gleichermaßen.
Nur für den Fall, dass im Zuge der Scheidung die Ehefrau das Haus zugesprochen bekäme, wäre ihre alleinige Kündigung rechtswirksam.

G imager

Tatsächlich? Seit wann dürfen Nießbrauchberechtigte oder Vermögenssorgeberechtigte minderjähriger Grundeigentümer durch Erbfolge ohne Zustimmung des grundbuchlichen Eigentümers keine MV mehr abschliessen?

Hallo,
das ist doch gar nicht Thema, an den Haaren herbeigezogen.
Es geht um zwei Erwachsene, die beide Vermieter waren, und nun ist der eine oder der andere vielleicht oder nur allein Vermieter, entsprechend der Frage. Da kommt es drauf an, wer (nochmal: von den beiden) zum Zeitpunkt der Kuendigung Eigentuemer ist.
Gruss Helmut