ein Satz lautet: Das Steuerrecht lebt aus dem „Dictum des Gesetzgebers“.Was ist ein „Dictum“? Mein Duden / Fachbücher gibt mir keine Auskunft:frowning:(
Wer kann mir helfen…Danke…
MfG Andreas
ein Satz lautet: Das Steuerrecht lebt aus dem „Dictum des Gesetzgebers“.Was ist ein „Dictum“? Mein Duden / Fachbücher gibt mir keine Auskunft:frowning:(
Wer kann mir helfen…Danke…
MfG Andreas
Hallo Andreas!
Unser Brockhaus von 1906 sagt dazu :
Dictum = Spruch, Ausspruch, Sprichwort.
Gruß Max
Hi Andreas,
„Obi|ter Dic|tum [[…] ] das; - -, - …ta : Rechtsausführung (in einem Urteil eines obersten Gerichts) zur Urteilsfindung, auf der das Urteil aber nicht beruht (Rechtsw.)“
Gefunden bei Mr. Check auf dieser Seite
Bye
Rolf
ein Satz lautet: Das Steuerrecht lebt aus dem „Dictum des
Gesetzgebers“.Was ist ein „Dictum“? Mein Duden / Fachbücher
gibt mir keine Auskunft:frowning:(Wer kann mir helfen…Danke…
hallo andreas,
„dictum“ ist lateinisch und heisst wörtlich „das gesagte“, „das, was gesagt worden ist“.
hier noch eine englische definition aus http://www.dictionary.com/wordoftheday/archive/2001/… : Dictum is literally „a thing said,“ from the past participle of Latin dicere, „to say.“
das bundesverfassungsgericht hat z.b. diesen von dir zitierten urteilssatz am 22. Juni 1995 im urteil - 2 BvL 37/91 -
http://home.t-online.de/home/chr.drescher/bverfg-1.htm zur verfassungsrechtlichen prüfung, inswieweit § 10 Nummer 1 des Vermögensteuergesetzes mit dem Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar ist, so wiedergegeben:
„Deshalb ist es ausgeschlossen, eine bei gleichbleibender gesetzlicher Regelung allein aufgrund veränderter tatsächlicher Verhältnisse bewirkte steuerliche Ungleichbelastung damit zu rechtfertigen, daß der tatsächlich erreichte, vom Gesetzgeber aber so nicht beschlossene Belastungsunterschied legitime Lenkungsziele erreichen könnte. Gesetzgeberisches Unterlassen verändert nicht die bisherige Konzeption des geltenden Steuergesetzes; es ersetzt nicht die allein dem Gesetzgeber vorbehaltene (vgl. BVerfGE 13, 318 ; 71, 354 ) Entscheidung über die Steuerwürdigkeit bestimmter generell bezeichneter Sachverhalte.“
aus dem juristendeutsch übersetzt heisst das ungefähr, dass der gesetzgeber schon genau sagen muss, was er besteuern will.
in bezug auf das vermögensteuergesetz hatte er dies zwar getan, hierbei aber bei grundvermögen auf „einheitswerte“ abgestellt, die zum 1.1.64 festzustellen waren. im jahr 1995 bzw. im streitjahr waren diese werte wegen der zwischenzeitlich eingetretenen wertsteigerung von grundvermögen nicht mehr zeitgemäß. die kläger hatten an ihren sohn ein grundstück verkauft und mussten die forderung hierfür der vermögensteuer unterwerfen, und zwar mit dem nennwert. ihr sohn musste das erworbene grundvermögen dagegen nur mit dem wesentlich niedrigeren einheitswert versteuern. die kläger fühlten sich deshalb zu recht benachteiligt.
viele grüße
gunnar