Hi leute ich habe letzte woche eine couch ersteigert für 100€ in ebay ich bin davon ausgegangen weil das eine grosse ware ist das ich bei der abholung vor der tür bezahlen darf jetzt behauptet die dame das sie erst den betrag überwiesen haben möchte mir dann ein termin gibt wann ich die couch abholen kann sie hat wohl negative erfahrung damit gemacht ich vertraue nicht an so ein kauf so machen das die meisten in ebay ich möchte von kauf zurück treten nur deswegen sie droht mir mit einem anwalt ich muss mich doch auch absichern woher soll ich wissen ob sie mir nach der überweisung einen termin geben wird darf sie so was machen einfach so vor gericht oder darf ich sogar vom verkauf zurücktreten? ich bitte um eure hilfe danke
Hi sedat aufgrund welcher tatsache bist du denn davon ausgegangen, dass du das sofa vor der tür bezahlen kannst besser gesagt um es mal zu verdeutlichen wo stand das geschrieben? gruß
Ich würde die Frage genau anders herum stellen:
Wo steht geschrieben, dass nicht die Regelungen des BGB gelten sollen?
Also http://de.wikipedia.org/wiki/Zug_um_Zug
Falls in der Auktion nirgends gestanden hat, dass der Betrag vor Abholung überwiesen werden muss (was so als Vertragsbestandteil ok wäre, _falls_ es denn vereinbart wurde) sehe ich keine Grundlage, dies zu verlangen.
um einen langen Streit zwischen K und VK zu vermeiden: wie wäre es mit paypal als Kompromiss?
Paypal ist zwar durchaus nicht perfekt. Aber wenn VK stur Barzahlung bei Abholung verweigert und man nicht vom Kaufvertrag zurücktreten will hat man immerhin bei paypal Vorzahlung einen gewissen Käuferschutz und Aussicht bei Problemen sein Geld zurückzubekommen.
Wenn K und VK keinen Kompromiss finden und sich beiderseits stur stellen bliebe sonst wohl tatsächlich nur Anwälte einzuschalten.
Übrigens: wenn man schriftlich verhandelt und überhaupt Texte schreibt, wirkt man seriöser, wenn man die Groß- und Kleinschreibung beachtet, Absätze verwendet und den Text vor der Absendung durch ein Rechtschreibprüf-Programm schickt.
leider stand das nirgends geschrieben ich bin einfach davon ausgegangen das es so geht weil die ware wird nicht versand ich muss sie abholen daher dachte ich mir das man das vor der tür bezahlt das geht bei ebay sehr oft so habe ich auch sehr oft gemacht halt nur diese verkäuferin wollte das nicht was ich nicht verstehen kann wahrscheinlich hatte sie einfach nur angst das ich vor der tür nochmal handel wegen den preis oder sie wollte mich ernsthaft abziehen.
leider stand es so zusagen drin unswar stand da zahlungs art überweisung ich dachte mir hat sie falsch geschrieben bestimmt dachte wirklich im ernst das ich vor tür zahlen darf keine ahnung ich bin einfach davon ausgegangen das es so geht weil die ware wird nicht versand ich muss sie abholen daher dachte ich mir das man das vor der tür bezahlt das geht bei ebay sehr oft so habe ich auch sehr oft gemacht halt nur diese verkäuferin wollte das nicht was ich nicht verstehen kann wahrscheinlich hatte sie einfach nur angst das ich vor der tür nochmal handel wegen den preis oder sie wollte mich ernsthaft abziehen.
leider weiss ich nicht genau wie das mit dem paypal geht habe viel darüber gehört soll auch was sehr nützliches sein aber ich weiss nicht wie ich das mache und nutze deswegen habe ich das auch nicht ich bin einfach davon ausgegangen das es so geht weil die ware wird nicht versand ich muss sie abholen daher dachte ich mir das man das vor der tür bezahlt das geht bei ebay sehr oft so habe ich auch sehr oft gemacht halt nur diese verkäuferin wollte das nicht was ich nicht verstehen kann wahrscheinlich hatte sie einfach nur angst das ich vor der tür nochmal handel wegen den preis oder sie wollte mich ernsthaft abziehen.
deine beiträge sind leider furchtbar schlecht zu lesen was bestimmt daran liegt dass du mit satzzeichen extrem sparsam umgehst vielleicht solltest du dich da mal etwas umgewöhnen zu deiner frage antworte ich dass du die in der auktion vorgegebene zahlungsweise akzeptiert hast und wohl wirklich vorab überweisen musst es könnte tatsächlich sein dass der verkäufer angst hat dass du an der haustür noch handeln willst andererseits könnte aber auch sein dass die ware nicht der artikelbeschreibung entspricht ich würde also vorab überweisen und dann bei der abholung genau prüfen und gegebenenfalls bei groben mängeln die ware vor ort belassen also nicht mitnehmen und dann das geld zurückverlangen.
nochmal ich. Mir ist bei ebay als Zahlungsmodalität nur die Möglichkeit „Barzahlung bei Abholung“ bekannt, neben paypal, Nachnahme und Überweisung.
Und nach gewonnener Auktion muß man bei der Kaufabwicklung eine dieser Möglichkeiten anklicken. Eine Abholung mit vorheriger Überweisung wird nicht angeboten, jedenfalls fand ich nirgends eine solche.
Wenn das in der Artikelbeschreibung stünde (und deiner Schilderung nach tat es das ja nicht), könnte man den Verkäufer freundlich darauf hinweisen, dass die Geschäftsbedingungen von ebay diese Zahlungsmodalität nicht anbieten.
Also wenn hier jemand mit der Meldung an ebay oder gar nem Anwalt drohen könnte, dann bist das ja wohl du und nicht die Verkäuferin.
Könntst du dir übrigens bitte beizeiten angewöhnen, mal ab und an einen Punkt zu setzen und vielleicht auch mal einen klitzekleinen Absatz in Erwägung zu ziehen?