ich bin bei einem vermittler im innendienst fest angestellt und wäre nebenbei auch gerne ein bisschen im außendienst tätig.
mein arbeitgeber behauptet jetzt, dass das angeblich nicht möglich ist, da man für den gleichen arbeitgeber nicht als angestellter und als selbständiger arbeiten darf! stimmt das?
ein Mitarbeiter kann nicht auf zwei verschiedene Weisen in ein Unternehmen eingegliedert sein, und gleichzeitig weisungsgebunden und nicht weisungsgebunden tätig sein.
und bestenfalls mit ner lösung?
Die Lösung ist einfach: Innen- und Außendiensttätigkeit im Angestelltenverhältnis.
eben genau so: die sind angestellt und erhalten dafür ein fixum, und zusätzlich sog. erfolgsabhängige vergütungen (nenn es meinetwegen auch provisionen). sowas ist gang und gebe…