Hi, wer weiss was über Immobilienrecht?

Zwei Parteien (Eheleute) besitzen eine Immobilie.
Die Partnerschaft zerbricht-ein Eigentümer möchte auf seine Hälfte der Immobilie verzichten und dem anderen sozusagen überschreiben, schenken, etc…
Wie kann man das rechtskräftig regeln ohne zum Notar gehen zu müssen?

Sehr geehrter Frager,
Grundstücksgeschäfte bedürfen zur Wirksamkeit stets der notariellen Form, die kann dadurch erreicht werden, daß eine Partei die andere Partei ggf. mit grundbuchtauglicher Vollmacht zum Abschluß bevollmächtigt und dann nicht selbst beim Notar aufkreuzen muß. Wenn die Ehe noch nicht geschieden ist, könnte die Übertragung als ehebdeingte Zuwendung grunderwerbsteuerfrei erfolgen.

Falls es nicht darauf ankommen sollte, daß beide weiterhin als ERigentümer im Grundbuch stehen, könnte man jedoch das Miteigentum des einen Partners durch eine Reihe juristischer Kniffe „entwerten“ und sichern, daß nur der andere die wirtschaftlichen Vorteile realisiert. Näheres dazu ist nur in einer individuellen Beratung möglich

Vielen Dank für ihre Antwort H. Streich, es ist also ausgeschlossen, dies in Form einer Schenkung ohne Notarkosten zu regeln. mfg

Bei Immobilienübertragungen muss man immer zum Notar, da gibt es keine Ausnahme. Das ist gesetzlich so geregelt.
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einfache Antwort: GAR NICHT. Grundstücksübertragungen unter Lebenden sind an die notarielle Form gebunden. Dies geht aber ggf. auch rückwirkend.

Hallo,
das geht nur über einen Notar. Eine andere Möglichkeit wäre eine fingierte Auflassungsklage, die aber teurer werden würde als der Notar.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Alles klar danke für die schnelle Antwort.

einfache Antwort: GAR NICHT. Grundstücksübertragungen unter
Lebenden sind an die notarielle Form gebunden. Dies geht aber
ggf. auch rückwirkend.

Alles klar danke für die schnelle Antwort.

Alles klar danke für die schnelle Antwort…

das dürfte ja wohl klar sein: Ohne Hinzuziehung eines Notars gibt es keine Schenkung und Grundbuchumschreibung des Eigentums.
Hierzu gibt es auch keine Umgehungstricks…
Sorry
Trotzdem schöne Ostern
H.G.

hallo,
stehen beide zu je 50ind ?
bei der übertragung von immobilien(-anteilen) kommst du um den notar nicht herum…

Hi,
sorry, aber da kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen. Obwohl ich mein Haus von meinen eigenen Eltern gekauft habe, lief das auch über einen Notar. Ob es auch ohne geht?
Ich bin mir nicht ganz sicher, auf was alles sich der Besitz einer Immobilie formell bezieht. Mit dem Amtsgericht, Stelle Grundbuchamt, kann man auch per Brief mit beglaubigten Unterschriften (z. B. im Rathaus, kostet 10 Euro) kommunizieren. Vielleicht da mal anrufen (Telefonbuch: Amtsgericht, oder auf Gemeinde anrufen und nach Nummer fragen). Ansonsten kann man doch auch Verträge ohne Notar machen. Was bleibt ist evtl. Schenkungssteuer, vielleicht mal auf dem Finanzamt anrufen, die helfen eigentlich immer gerne weiter (ernst gemeint).

Ralf

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Vielen Dank für ihre Antwort H. Streich, es ist also
ausgeschlossen, dies in Form einer Schenkung ohne Notarkosten
zu regeln. mfg

Richtig, die Kosten der Beurkundung sind aber höher als die Kosten für eine Vollmacht mit notariell beglaubigter Unterschrift. So könnte man ggf. etwas sparen.

Hallo, meines wissens, kommt man in grundbuchangelegenheiten, wie auch schenkungen, nicht an einem notar vorbei.Gruß
Zwei Parteien (Eheleute) besitzen eine Immobilie.
Die Partnerschaft zerbricht-ein Eigentümer möchte auf seine
Hälfte der Immobilie verzichten und dem anderen sozusagen
überschreiben, schenken, etc…
Wie kann man das rechtskräftig regeln ohne zum Notar gehen zu
müssen?