… und die Kinder von ihr adoptiert? Bleibt der Unterhalt für unsere gemeinsamen Kinder bestehen? LG
Hallo,
es kommt auf sein Einkommen an. Adoptierte Kinder zählen wie seine leiblichen Kinder und haben ebenso Anspruch auf seinen Unterhalt.
Zumindest ändert sich die Berechnung in der Düsseldorfer Tabelle, da er dadurch in eine andere (niedrigere) Einkommensklasse rutscht.
Hat er wenig Einkommen, kann es dann zur Mangefallberechnung kommen.
Gruß
Hallo manuela,
wenn der vater deiner kinder heiratet „… und die Kinder von ihr adoptiert“ geht er ein gesetzliches Vaterschaftsverhältnis ein, als wenn es seine leiblichen kinder sind. sie sind unterhaltsberechtigt und erbberechtigt, wie auch deine.
„Bleibt der Unterhalt für
unsere gemeinsamen Kinder bestehen?“ Die generelle Unterhaltspflicht bleibt bestehen, wird aber nun dem alter entsprechend auf alle anspruchsberechtigten kinder aufgeteilt. er kann nun - falls eine Titel besteht, eine abänderungsklage einreichen, oder aber sich mit dir auf den Satz laut Düsselsorfer Tabelle einigen. Sollte sein Einkommen nicht ausreichen, um allen Kindern den Mindestunterhalt zu bezahlen, so kommt es zu einer Mangelfallberechnung und alle Kinder erhalten ihren altersgruppenmäßigen Anteil. Falls du es ganz arg treiben möchtest, so ist durch seine Heirat seine neue Frau aber auch ihm gegenüber unterhaltspflichtig und könnte durch ein urteil verdonnert werden, ihm unterhalt zu zahlen (falls ihr einkommen ausreicht, erst alle minderjährigen kinder zu versorgen und dann noch was für ihn übrig bleibt). aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass dies ein sehr gemeiner schritt ist, der zwar gesetzlich korrekt ist, aber nur zu unfrieden auf allen seiten führt. dass solltest du bedenken.
ich hoffe, ich konnte dir helfen und wünsche dir einen schönen abend.
VG marqueena
hallo , wenn dein exmann die kinder seiner neuen frau adoptiert , muss er trotzdem unterhalt für eure kinder zahlen …allerdings wird der unterhalt dann auf alle kinder aufgeteilt …er muss auch für alle kinder zahlen wenn es zur trennung mit seiner neuen frau kommt-schön blöd kann ich nur sagen (sorry) also seiner unterhaltpflicht kann er sich nicht entziehen lg nancy
Ja finde ich auch, das er blöd ist, er weiß es nur noch nicht! Lach! Egal er verdient knapp 2700 netto. Ich weiß nicht wie das aussieht oder kann ich beim Amt den Auftrag auch zurückziehen. Ich hab ja schließlich da nachgehakt weil mir im grunde schon 1 Jahr zu wenig überwiesen wurde.
wenn dein ex die anderen aufgrund einer heirat adoptiert , ist es eigentlich so das er für eure beiden kinder 100 je 100 prozent unterhaltssatz (düsseldorfer tabelle )zahlen muss …den für die adoptierten kinder muss er sogesehen keinen regelmässigen unterhalt zahlen weil er ja mit der neuen frau gemeinsam wirtschaftet … also kannst du den unterhalt für deine per titel einklagen.
ich nehme mal das dein ex die neuen kinder nur adoptieren will damit alle den gleichen namen bekommen …trotzdem ist es schön blöd … den wenn er sich mal trennt oder umgekehrt muss er für die adoptierten auch unterhalt zahlen ,was dann in diesem fall auch schwierig für dich werden kann da der unterhalt dann durch alle kinder aufgeteilt werden muss …wenn er schlau ist überlegt er sich das nochmal mit dem adoptieren …(ausserdem muss in diesem fall auch der leibliche vater der anderen kinder zustimmen da er sämtliche rechte und pflichten abtreten würde)
… klag den unterhalt ein und lass ihn per titel festsetzen ( familiengericht , formloser antrag genügt …anwalt ist dafür nicht erforderlich)
Hi auch,
soviel ich weiß müsste dann der Unterhalt neu berechnet werden.
Heißt die Verteilermasse die vorher durch 2 Kinder geteilt wird (als Beispiel) wird dann durch alle Kinder geteilt.
Gruß, DC
Kinder können nur mit dem Einverständnis beider Elternteile adoptiert werden