Hidden Tracks

Liebe Experten,

Ich habe gerade auf Radio 1 (RBB) eine interessante Musiksendung gehört, in der ausschließlich sogenannte Hidden Tracks gespielt wurden; ihr wisst schon, diese Titel, die viele Künstler/Bands auf ihren CDs „verstecken“.

Stellen wir uns doch nun einmal vor, irgend jemand würde auf die Idee kommen, diese Titel kostenlos zum Download ins Internet stellen, oder sie zum Beispiel ungefragt als Filmmusik benutzen. Was hätten die Rechteinhaber juristisch für Argumente, dagegen vorzugehen?
Denn all diese Stücke haben doch eines gemeinsam: Es gibt sie offiziell nicht. Die Titel haben keine Namen, sie sind auf der CD nicht aufgeführt, d.h. sie sind weder dem Album, ja nicht einmal dem Interpreten zuzuordnen. Es gibt weder Hinweise auf den Komponisten, den Autor, noch auf sonst irgendeine Urheberschaft! Wodurch sind diese Titel copyrightmäßig geschützt? Ich finde diese Frage sehr interessant.
LG Lord James St.John-Smythe.

die viele Künstler/Bands auf ihren CDs „verstecken“.

Hallo,
damit sind sie doch veröffentlicht und können leicht dem Interpreten zugeordnet werden.
Grüße
Ulf

Hallo,
aus philosophischer Sicht ist es durchaus eine Diskussion wert, ob Hidden Tracks überhaupt als veröffentlicht gelten. Ist es aus juristischer Sicht wirklich so einfach? Die Rechte von Musiktiteln liegen doch in der Regel bei Musikverlagen. Wie verlegt man ein Stück, das keinen Namen hat? Müssen nicht, um Titel urheberrechtlich zu schützen, die Urheber (Komponist/Autor können ja durchaus von den offiziellen Titeln des Albums abweichen) auf dem Tonträger angegeben werden? Oder sind die Titel über die Gema geschützt? Wie denn ohne Namen? Ist es wirklich so simpel? LG, James St.John-Smythe.

Ist es aus juristischer Sicht wirklich so einfach? Die Rechte
von Musiktiteln liegen doch in der Regel bei Musikverlagen.
Wie verlegt man ein Stück, das keinen Namen hat? Müssen nicht,
um Titel urheberrechtlich zu schützen, die Urheber
(Komponist/Autor können ja durchaus von den offiziellen Titeln
des Albums abweichen) auf dem Tonträger angegeben werden? Oder
sind die Titel über die Gema geschützt? Wie denn ohne Namen?
Ist es wirklich so simpel?

Hallo,
das Urheberrecht liegt beim Urheber, unabhängig davon, ob er gekennzeichnet hat, dass das Werk von ihm ist. Die Verleger werden einen Nachweis dafür haben, dass sie vom Urheberrechtsinhaber Nutzungsrechte übertragen bekommen haben.
Grüße
Ulf

Hallo,

Danke, jetzt weiß ich, warum die Plattenfirmen Heerscharen von Anwälten beschäftigen. Die haben ja intern einiges zu klären. Ich hatte gehofft, daß das Ganze juristisch etwas spannender ist. Lieben Gruß und schöne Nacht noch!

Hallo,

Denn all diese Stücke haben doch eines gemeinsam: Es gibt sie
offiziell nicht. Die Titel haben keine Namen, sie sind auf der
CD nicht aufgeführt, d.h. sie sind weder dem Album, ja nicht
einmal dem Interpreten zuzuordnen.

mal abgesehen von den richtigen Anmerkungen von Ulf zum Thema Urheber- und Nutzungsrechte sei erwähnt, daß diese Titel rein technisch zum letzten Stück auf der CD gehören. Wenn man es denn müßte, könnte man darüber argumentieren. Dem UrhG sei Dank, ist das aber nicht notwendig.

Gruß
Christian

Denn all diese Stücke haben doch eines gemeinsam: Es gibt sie
offiziell nicht. Die Titel haben keine Namen, sie sind auf der
CD nicht aufgeführt, d.h. sie sind weder dem Album, ja nicht
einmal dem Interpreten zuzuordnen. Es gibt weder Hinweise auf
den Komponisten, den Autor, noch auf sonst irgendeine
Urheberschaft! Wodurch sind diese Titel copyrightmäßig
geschützt?

Durch den Copyright Hinweis auf der CD. Der gilt wohl für das gesamte Werk, was sich darauf befindet. Zudem ist da auch das GEMA Logo drauf.

Keine Logos oder Hinweise nötig
Hallo,

Urheberschaft! Wodurch sind diese Titel copyrightmäßig
geschützt?

Durch den Copyright Hinweis auf der CD. Der gilt wohl für das
gesamte Werk, was sich darauf befindet. Zudem ist da auch das
GEMA Logo drauf.

und wenn kein Logo oder Hinweis drauf ist, besteht kein Schutz?

Für das Sichern der Urheberrechtsansprüche - so heißt das korrekt, Copyright gibt es in D nicht - bedarf es keinerlei Logos. Ein Werk ist immer automatisch geschützt.

Gruß

S.J.