Was versteht man eigendlich unter Architekturleistungen ??
Gibt es da irgendwelche " Vorschriften" od. „Anhaltspunkte“ was der Architekt bei der Planung zu beachten hat od. beachten muß ? ? ? Wie z.B. Wärmeschutz, Schallschutz, Energienachweis, Kanal, usw… )
Über eure schnellen Antworten bin ich dankbar
Moritz
Ja klar: rechtliche Vorschriften, Baumaterial, Geländebeschaffenheiten, usw (steht ja auch in der Frage…). Allerdings steht das nicht im BGB, sondern im Baurecht, Umweltrecht… (hoff’ ich mal…).
Vielleicht findet sich ja eine noch qualifiziertere Antwort, z.B. hier: http://www.google.de/search?hl=de&q=Architekturleist…
zunächst mal gilt, mit was denn der Architekt beauftragt wurde, was also in dem Vertrag steht.
Im Regelfall sind das Leistungen gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), in der detailliert die erforderlichen Leistungen und die entsprechenden Vergütungen in Abhängigkeit von Gebäudetyp und Schwierigkeitsgrad aufgeführt sind. Liegt also ein Architektenvertrag auf der Basis der HOAI vor, so ist in diesem geregelt, welche sogenannten Leistungsphasen beauftragt sind. Die Inhalte dieser Leistungsphasen sind in der HOAI geregelt. In Ausnahmefällen können Leistungsbild und Vergütung auf frei verhandelt werden bzw. eine Abrechnung auf Stundenlohn erfolgen. Beide vorgenannten Fälle setzten natürlich voraus, dass eine genaue Leistungsbeschreibung vorliegt bzw. auf die entsprechenden Leistungsphasen der HOAI verwiesen wird.
Kurz gesagt: Was wurde mit dem Architekten vereinbart?
a) Vertrag nach HOAI -> dann kannst Du die den einzelnen Leistungsphasen zugeordneten Leistungen in der HOAI nachschlagen (z.B. WWW.HOAI.DE)
b) Eine individuelle Leistungsbeschreibung ohne Bezug auf die HOAI -> dann gilt das vereinbarte Leistungsbild
Du siehst, ein paar nähere Angaben wären bei der Klärung Deiner Frage sehr hilfreich… stehe Dir dazu gerne hier oder per EMail zur Verfügung.
Moritz
(der beruflich schon viele Verträge mit Architekten gemacht hat)
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