Hier ist noch viel zu tun:

hallo,
ichg dachte, wir leben in einem freien Land. Doch daran zweifele ich. Hier wäre noch viel zu tun. Zum Beispiel eine freie Geschäftsgestaltung.
Gerade gefunden:

_OLG Hamm: Rechtsanwälte dürfen nicht mit reduziertem Gebührenrahmen für
Erstberatung werben

Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit
Niederlassung in Essen untersagt, im Geschäftsverkehr mit
Preisbeispielen von 10 bis maximal 50 Euro für eine arbeitsrechtliche
Erstberatung zu werben. Die Angabe eines sehr niedrigen Höchstpreises
könne eine individuelle Bestimmung der Gebühr anhand des
Arbeitsaufwandes nicht in allen Fällen gewährleisten, urteilten die
Richter (Urteil vom 03.08.2004, Az.: 4 U 94/04).

Angemessenes Verhältnis gefährdet
Nach dem hier einschlägigen alten Gebührenrecht
(Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung), sei die Vereinbarung einer
Pauschalgebühr, die niedriger als die gesetzlichen Gebühren sei, zwar
zulässig, so die OLG-Richter weiter. Diese müsste nach dem Gesetz aber
im angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und dem
Haftungsrisiko des Anwalts stehen. Wenn der Anwalt die Obergrenze von
sich aus auf 50 Euro statt der gesetzlichen Kappungsgrenze von 180 Euro
festsetze, schneide er sich die Bewertung des einzelnen Falles nach
diesen gesetzlichen Vorgaben von vornherein ab. Bei Anwendung des neuen
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gelte dies erst recht, weil das neue
Gesetz gar keine Kappungsgrenze mehr für Erstberatungen im
arbeitsrechtlichen Bereich vorsehe.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 5. August 2004_

Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

das Problem ist etwas vielschichtiger. Zunächst ist die Gebührengestaltung bei Rechtsanwälten (leider) nicht frei.

Problem Nr. 1: Viele Anwälte verdienen weniger als ein normaler Arbeiter. Aufgrund des Anspruchs von Sozialhilfeempfängern und sonstigen „Bedürftigen“ hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in die Gebührengestaltung von Rechtsanwälten massiv einzugreifen und eine gesetzliche Regelung zu schaffen (früher BRAGO, heute RVG), was dazu führt, dass in den meisten Fällen Anwälte für praktisch nichts arbeiten. Aktuelles Beispiel: ein Mandant will von einem Kunden 600 Euro haben für bereits gelieferte Ware - Rechtsstreit dauerte ein Jahr, ein Aktenordner Schriftverkehr, 3 Termine beim Amtsgericht mit Zeugeneinvernehmung, jeder Termin dauerte jeweils 1 bis 2 Stunden. Verdienst des Rechtsanwalts, man höre und staune: 179,80 Euro. Davon bekomme ich nicht einmal die Schreibarbeit der Sekretärin bezahlt.

Problem 2: Nachdem der Gesetzgeber in die Gebührengestaltung eingegriffen hat, hat er gleichzeitig vorgeschrieben, wieviel ein Anwalt nehmen MUSS. Wenn du also zu mir kommst und sagst, du möchtest nur 1 bis 2 Briefe an deinen Kunden mit einer Mahnung, dann ist es mir gesetzlich untersagt, hierfür nur 20,00 Euro zu nehmen … ausser du bist mir verwandt oder ähnliches. Der Anwalt darf also bereits PER GESETZ grundsätzlich nicht weniger verlangen und damit Werbung betreiben.

Folge: Entweder man gibt die Gebührengestaltung komplett frei, wie es jetzt schon in den USA oder z. B. in Deutschland im Strafrecht und Familienrecht üblich ist, mit der Folge, dass der Mandant pro Arbeitsstunde zahlt oder wie in den USA erfolgsabhängig oder man reguliert es weiterhin per Gesetz, beschwert sich dann aber nicht darüber, dass eine Unterschreitung der Gebühren gesetzlich unzulässig ist.

Ich persönlich wäre für die komplette Freigabe. Junge Kollegen könnten dann für sehr wenig Honorar Erfahrungen sammeln, während gute und erfahrene Anwälte dann eben entsprechend kosten.

einen schönen Sonntag noch
BM

Hallo bitter moon

Ich persönlich wäre für die komplette Freigabe. Junge Kollegen
könnten dann für sehr wenig Honorar Erfahrungen sammeln,
während gute und erfahrene Anwälte dann eben entsprechend
kosten.

das sehe ich genauso. Auch ein Handwerker macht erst mit Sonderangeboten auf sich aufmerksam.
Natürlich sehe ich ich die Gefahr, dass sich evtl. in Gebieten, in denen es zu viele RAs gibt, die sich gegenseitig unterbieten. Doch keine Selbständigkeit ohne Risiko.
Die Bezahlung nach Erfolg ist natürlich auch nicht zu verachten. So wird dann verhandelbar sein, ob ein Vergleich ein Erfolg ist oder nicht. Ergebnis wird dann sein, dass die Prozesswut etwas eingedämmt wird. Denn welcher RA führt einen Prozess, den er selbst bezahlen muss? Es gibt leider viel zu viele, denen ein Erfolg fast gleichgültig ist. Hauptsache Brago oder jetzt RVG.
Grüße
Raimund

Klartext !
Offen gesagt :
es gibt viele gute Anwälte, die unter
Sozialhilfesatz liegen !

W e i t e r :
die GebührenOrdnungsDingsDa ist eine
Erfindung aus der Nazizeit und gehört
abgeschafft.

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die GebührenOrdnungsDingsDa ist eine
Erfindung aus der Nazizeit und gehört
abgeschafft.

Die Argumentation ist toll. Dann nehmen wir uns mal jeder eine Spitzhacke und reißen die Autobahnen ab… :wink:

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Wieder gut hingelangt, Joker. Die ersten Autobahnen wurden lange vor den Nazis projektiert.

Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

die GebührenOrdnungsDingsDa ist eine
Erfindung aus der Nazizeit und gehört
abgeschafft.

wer polemik säät, erntet schweigen…
sorry

Hallo!

die GebührenOrdnungsDingsDa ist eine
Erfindung aus der Nazizeit und gehört
abgeschafft.

Na ja - da müsste in vielen europäischen Ländern wieder der Linksverkehr eingeführt werden…

Es gibt schon gute Gründe für ein Gebührenrecht - es führt zB zu einer besseren Kostenersatzregelung (die es in Amerika nicht gibt). Außerdem ist es keine deutsche Eigenheit, dass es ein Gebührenrecht gibt, weil es wirklich gute Gründe dafür gibt - aber es ist durchaus schon eine deutsche Eigenheit, dass das Gebührenrecht derartig die Freiheit der Gebührenvereinbarung beschränkt (genauso wie das Rechtsberatungsgesetz in dieser Form eine deutsche Eigenheit ist).

Abschaffen sollte man mE eine Gebührenordnung nicht. Aber zum Beispiel mal zum Vergleich mit dem Ausland: in Österreich gibt es das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) - da sind die Anwaltsgebühren gesetzlich geregelt (ausgenommen davon sind Verwaltungsverfahren und Strafverfahren). Auch Prozesskostenersatz wird dem Gegner genau nach dem Tarif des RATG aufgetragen. Der Unterschied zu Deutschland ist, dass der Anwalt trotz RATG seinen Tarif mit seinem Mandanten völlig frei vereinbaren kann, solange er kein Preisdumping betreibt. Trotzdem wird in über 90% der Fälle genau nach RATG abgerechnet und man weicht nur in Sonderfällen davon ab (da ist es dann aber oft ganz praktisch - so kann man einem potenten Stammmandanten oder auch einem sehr armen Mandanten problemlos mal einen Nachlass gewähren).

Mir kommt, von außen betrachtet, das deutsche Gebührenrecht, genauso wie das deutsche Rechtsberatungsgesetz, viel zu restriktiv vor und ob diese Gesetze die durchaus richtigen Ziele wirklich erreichen, erscheint mir doch fraglich.

Gruß
Tom

Wieder gut hingelangt, Joker. Die ersten Autobahnen wurden
lange vor den Nazis projektiert.

Okay, das stimmt, aber mir fiel gerade ehrlich gesagt nur dieser Mythos ein. :wink: