Hier nun mal ein kniffliger fall. parkplatz. zeichen parken erlaubt aber mit zuzatzzeichen. nur inne

ier nun mal ein kniffliger fall. parkplatz. zeichen parken erlaubt aber mit zuzatzzeichen. nur innerhalb der markierten flächen. nun ist parkplatz voll. verkehrsteilnehmer löst dennoch einen parkschein und parkt in der strasse die zum parkautomaten hinführt. bekommt nun ein knöllchen weil parkzeit auf parkschein überschritten ist. meine frage: wenn verwarnung warum dann mit text sie überschritten die auf dem parkschein angegeben zeit. müsste nicht verwarnt werden mit text sie parken außerhalb der markierten flächen?

war denn dort vorgeschrieben, ein parkschein zu lösen? nur weil eine straße zum automaten führt, heißt das da nicht automatisch, dass dort gelöst werden muss! war dort immer noch das parken auf markierten flächen vorgeschrieben? (also beides: markierte fläche UND parkschein?

mfg

Um die Frage beantworten zu können, müsste man die Beschilderung in der Straße wissen. Gilt die o.g. Beschilderung auch für diese Straße, die zum Parkplatz führt?

Ansonsten muss ich erst mal ein wenig blättern um genau antworten zu können. Das geht aber erst wieder am Freitag.

es ist vorgeschrieben einen parkschein zu lösen. deswegen ist ja auch ein parkautomat da. und es sind markierte flächen plus parkscheinautomat.

die beschilderung gilt natürlich erst ab dem zeitpunkt der beschilderung (ab wann auch sonst). fakt ist aber,dass der parkplatz relativ schnell voll ist und deswegen die verkehrsteilnehmer außerhalb der parkflächenmarkierung parken. doch dann gehören sie doch eigentlich anders verwarnt. kaum mit tatbestand sie überschritten die parkzeit … echt knifflig oder?

Dann bleibt immer noch die Frage, wie die Beschilderung in der Straße ist??? Ach ja, auch nicht unwichtig: Wird der Parkraum durch die Kommune bewirtschaftet oder ist das Knöllchen von der Polizei? Bei Bewirtschaftung durch die Kommune, kann es durchaus sein, dass die Straße mit in den Parkraum fällt. Sozusagen stillschweigend.

dann gehe ich von tateinheit aus. das heißt, dass man dir quasi zu deinen gunsten unterstellt, dass du beide sachen zusammen aus versehen gemacht hast. würden sie das trennen, hättest auch für beide sachen blechen können :wink:

so nehmen sie dann vermutlich das teure (den regelsatz weiß ich grad aber nicht) und fertig ist der lack :smile:

MfG

ja mei, wer weiss das schon alles so ganz genau bis in das kleinste detail.

ist halt einfach alles nicht so einfach. oder ist es doch einfach weil es einfach ist.

für mich ist es gar nicht einfach, das einfache zu erkennen.

—???—

Hallo,
also, so wie Sie es hier darstellen, begeht der Verkehrsteilnehmer zwei Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit. Das Parken außerhalb der Markierung kostet meines Wissens nach 10,- Euro und die Nichteinhaltung der Parkzeit zwischen 5,- und 25,- Euro. Die Behörde berechnet hierbei „nur“ ein Verwarngeld und zwar das höchstmögliche. Sollte das Nichteinhalten der Parkzeit 15,- Euro kosten (abhängig von der Dauer), so wird dieser Tatbestand herangezogen. Wenn bei beiden Verstößen eine Verwarnung von 10,- Euro zu Buche steht, so wird nur ein Verstoß benannt - es ist dann egal welcher.
MfG

hallo,
wenn der parkscheinautomat nur für den parkplatz gilt, dann braucht man ja keinen parkschein außerhalb .
meist besteht aber im umkreis parkverbot.wenn nicht, dann braucht man keinen zu lösen. einfach sehen, was billiger kommen würde.
prinzipiell erlaubt ein parkschein kein falschparken bzw man hat nach dem lösen eines parkscheines kein anrecht auf einen freien parkplatz.
hauptmann

ja das mag evlt egal sein. wenn beides 10 euro kostet. stimmt. aber mir ging es ums prinzip. und ausschließlich darum.
es ist erlaubt innerhalb der markierten flächen zu parken. löst nun der verkehrsteilnehmer einen parkschein und parkt außerhalb der markierten flächen, so kann er doch nicht wenn der parkschein abgelaufen ist verwarnt werden. und zwar mit tatbestand. „sie parkten im bereich eines parkscheinautomaten ohne gültigen parkschein“

er hätte ja gar nicht da parken dürfen. also wenn verwarnung weil er außerhalb der markierten fläsche geparkt hat.

oder bin ich da zu verbohrt. wie gesagt es geht mir um die richtigkeit des verwaltungsaktes.

Hallo,

was die Politesse damit gemeint hat, kann ich nicht beurteilen. Am besten mal beim zuständigem Amt nachfragen. Das Knöllchen ist aber berechtigt.
mfg
Konrad

Hallo,
ansich ist es schon richtig, dass der Parkscheinautomat nur für die markierten Parkflächen gilt, da außerhalb dieser Flächen das Parken je eh nicht erlaubt ist.(rein rechtlich gesehen - wenn es so beschildert ist)) Somit wäre der Verwaltungsakt fehlerhaft. Was aber nicht gleichzeitig zu einer Nichtigkeit des VA führt. Nur grobe Fehler lassen einen VA nichtig werden. Und einen groben Fehler würde ich persönlich hier nicht erkennen, da ja auch die Rechtsfolge nicht außerhalb der eigentlich zu erwartenden Geldbuße liegt.
Der Fehler könnte geheilt werden und der Bescheid neu zugestellt werden. Hier gehen aber die Meinungen auseinandern und eine Entscheidung darüber trifft dann das ötlich zuständige Amtsgericht.
MfG

PS: Warum wurde denn ein Parkschein gelöst, wenn man eh außerhalb der markierten Fläche parkt?

weil der betroffene das wohl übersehen hat. er sah, dass auch andere verkehrsteilnehmer dort parken und löste wohl einfach den parkschein. diesen legte er dann im fahrzeug aus. obwohl er aber wusste, dass er eh falsch parkte (außerhalb der markierten flächen). es geht ja wie gesagt nur darum dass man richtig verwarnt wird.
aber danke für die erste tiefergreifende antwort

müsste nicht verwarnt werden mit

text sie parken außerhalb der markierten flächen?

Nein, muss nicht