Hallo Michael,
Daraus folgt zwingend, dass jemand, der nicht die aktuellste
Version eines Officepaketes erwerben will, darauf angewiesen
ist, die ältere Version gebraucht zu erwerben, sei es über
eBay oder ähnliche Quellen.
Ja klar, MS unterbindet ja auch nicht generell den Verkauf von älteren Versionen, sondern es wird darauf geachtet, dass auch diejenigen Unterlagen verkauft und übergeben werden, die das Nutzungsrecht auch tatsächlich begründen. MS könnte es ja eigentlich egal sein, die Geschädigten wären die Käufer, die glauben, eine Nutzungserlaubnis erworben zu haben, tatsächlich aber nur einen Datenträger bekommen haben, der nicht mehr Rechte verleiht als eine Raubkopie.
Es könnten sonst auch Inhaber von älteren MS-Office-Versionen ein doppeltes Geschäft machen: Einmal verkaufen sie den Datenträger, und dann noch einmal die Lizenzurkunde. Das ist wohl auch schon vorgekommen.
Dass Microsoft hier, bei älteren Versionen (nach Office 2000
kam Office 2003 und dann Office XP) so rigoros nach dem
kompletten Vorliegen von Handbuch, EULA, Original-CDS und Key
verlangt, finde ich völlig überzogen.
Finde ich nicht, das ist zum Schutz der Käufer, nicht zum Schutz von MS. Die achten einfach nur darauf, dass die Käufer auch das erhalten, was sie glauben zu erhalten, und eine CD ohne COA stellt rechtlich gesehen keine Nutzungserlaubnis dar. Das kann man (fast) vergleichen mit dem Vorgehen gegen den Verkauf von Raubkopien. Der Unterschied ist hier, dass viele Verkäufer das selbst nicht wissen.
Die meisten Laien glauben, „Original-CD = Lizenz“, aber das ist in vielen Fällen nicht so.
Grundsätzlich ist ja bei gebrauchter Software nie 100%ig
sicher, dass sie vom Verkäufer nicht noch weiter eingesetzt
wird und damit ein Lizenzverstoss vorliegt.
Das ist richtig, aber wenn man die notwendigen Unterlagen für die Lizenz besitzt (dies kann, wie gesagt, von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein), und der Verkäufer nutzt die Software weiter, dann begeht ER den Lizenzverstoß und nicht der Käufer. Wenn der Käufer hingegen trotz unvollständiger Lizenzunterlagen die Software nutzt, dann begeht er den Verstoß (u.U. ohne es zu wissen).
Übrigens, der Ursprungsfrage nach ging es um CorelDraw 9.0 -
Corel ist da doch etwas netter: Es gibt sowohl die Version 10
als auch 11 noch zu kaufen, obwohl die Version 12 derzeit
aktuell ist.
Tja, das machen leider nicht viele Hersteller.
Ich meine mich übrigens zu erinnern, dass man von MS durchaus auch noch Lizenzen für ältere MS-Versionen erwerben kann, wenn auch vermutlich keine Komplett-Pakete mehr. Die bestehen dann nur aus den Lizenzurkunden und heißen (oder hießen zumindest früher mal) „Microsoft Licence Packs“.
Stell Dir doch mal vor, ein Unternehmen nutzt noch Office 2000 (oder noch ältere Versionen, ja, das gibt es). Umstellen möchte man nicht, aber es kommen weitere Mitarbeiter dazu (in heutigen Zeiten leider eher selten), die auch Lizenzen brauchen. Die CDs sind ja alle vorhanden, bzw. die Software wird sowieso über’s Netzwerk distribuiert, also braucht man nur die Nutzungserlaubnis. Und dafür kann man diese Licence Packs erwerben.
Also kurz und klein: Man muss einfach immer wissen, woraus eine „Software“, d.h. das Nutzungsrecht besteht und darauf achten, dass man wirklich dieses erwirbt und nicht nur eine Silberscheibe, mit der man rechtlich kaum einen besseren Status hat als jeder Raubkopie-Nutzer.
Grüße
Sebastian