Hier werden Kunden verarsc

Hallo

Ich habe vor ein paar Tagen, per Sofortkauf, folgenden Artikel bei Ebay gekauft :

Corel Draw 9 , in der original Verpackung ,22,50 € .Versandgebühr 4,90 € .Abbildung der Verpackung als Bild. In der Beschreibung wird darauf hingewiesen ,das es sich um orig. Corel Draw Software handelt und Update fähig .
Ich würde gerne die Artikelnummer schreiben ,das darf ich aber wohl hier nicht .Auf jeden Fall gibt es unzählige Angebote dazu von Händlern .Wer es genau wissen möchte ,denn maile ich die Nummer gerne zu .
Heute kam ein Briefchen für 1,44 € und darin zwei CD-ROM´s. Keine orig. Verpackung .
Auf den Hüllen und dem Beileger steht mit WARNUNG ausdrücklich drauf :
Kein Einzelverkauf ,darf nur in Verbindung mit einer Hardware vertrieben werden .Danach die Aufforderung ,den Artikel sofort unter einer angegebenen Adresse zu melden .

Was soll ich machen ohne überzureagieren . Grrrrrrrrrrr !

Ich will die Software benutzen und auch in Zukunft updaten .Dazu muss ich doch sicherlich die Seriennummer irgendwo auf einer Webseite angeben .Und dann ?

Ich denke auf jeden Fall ,Ebay melden . Richtig oder Falsch ?

Der Verkäufer wird zu abgebrüht sein ,um auf irgendwelche Forderungen von mir einzugehen . Ich meine einen Austausch gegen eine reguläre Software .Und selbst wenn ich die Software zurückschicke und mein Geld wieder bekomme ,macht er mit dem unregulären Verkauf weiter .

Gruß Nino

Sehe ich nicht so

Hallo

Ich habe vor ein paar Tagen, per Sofortkauf, folgenden Artikel
bei Ebay gekauft :

Corel Draw 9 , in der original Verpackung ,22,50 €
.Versandgebühr 4,90 € .Abbildung der Verpackung als Bild. In
der Beschreibung wird darauf hingewiesen ,das es sich um orig.
Corel Draw Software handelt und Update fähig .
Ich würde gerne die Artikelnummer schreiben ,das darf ich aber
wohl hier nicht .Auf jeden Fall gibt es unzählige Angebote
dazu von Händlern .Wer es genau wissen möchte ,denn maile ich
die Nummer gerne zu .

Heute kam ein Briefchen für 1,44 €

Für mich Porto-Abzocke!!!

und darin zwei CD-ROM´s´.

Na wenigstens 2 Stück fürs Geld!

Keine orig. Verpackung.

Würde mich nicht stören, weil dadurch das Produkt nicht besser oder originaler wird. Ich werfe alle Produktumpackungen sowieso gleich weg. Bei der vollen Verpackung wären wohl wirklich 4,90 Euro Porto angefallen.

Auf den Hüllen und dem Beileger steht mit WARNUNG ausdrücklich
drauf :
Kein Einzelverkauf ,darf nur in Verbindung mit einer Hardware
vertrieben werden.

Ist m.W. irrelevant, was der Hersteller hier von sich gibt. Hier hat schon vor längerem Microsoft eins von den Gerichten auf den Deckel bekommen. Original ist Original.

Danach die Aufforderung ,den Artikel sofort
unter einer angegebenen Adresse zu melden.

Warum solltest du? Einfach vergessen!

Was soll ich machen ohne überzureagieren . Grrrrrrrrrrr !

Nichts, außer dich über die Porto-Abzocke ärgern. Vielleicht kannst du dich diesbezüglich mit dem VK einigen.

Ich will die Software benutzen und auch in Zukunft updaten.

Sehe kein Problem darin.

Dazu muss ich doch sicherlich die Seriennummer irgendwo auf
einer Webseite angeben .Und dann?

Nichts „und dann“! Was soll denn passieren? Du kannst ja Hardware gekauft haben. Dies weis ja keine Website und interessiert diese auch nicht. Solange du den offiziellen Code hast, ist alles OK.

Ich denke auf jeden Fall ,Ebay melden . Richtig oder Falsch ?

Wegen was? Fehlendem Papier (Umkarton)? Fairerweise hätte der VK höchstens erwähnen sollen, dass es sich um OEM handelt.

Der Verkäufer wird zu abgebrüht sein ,um auf irgendwelche
Forderungen von mir einzugehen . Ich meine einen Austausch
gegen eine reguläre Software .Und selbst wenn ich die Software
zurückschicke und mein Geld wieder bekomme ,macht er mit dem
unregulären Verkauf weiter .

Ist regulär und a.m.S. nichst anstößiges (abgesehen von der Portoabzocke)!.

Gruß
Falke

Hi

Deine Argumente sind auf dem ersten Blick nicht abwegig .Hast du dafür eine Grundlage oder ist das schlicht deine Meinung .Würde mich schon interessieren .Könnte ja sein ,das irgendwann die Jungs in grün vor der Tür stehen .Und sollte ich nicht auch wissen ,um welche Art von Hardware es sich dabei handelt ?

Gruß Nino

Hi

Deine Argumente sind auf dem ersten Blick nicht abwegig .Hast
du dafür eine Grundlage oder ist das schlicht deine Meinung

Hallo!

einmal gegoogelt mit „OEM Gerichtsurteil“ und folgendes gefunden:

Bundesgerichtshof
Mitteilung
der Pressestelle
Nr. 49/2000

Microsoft unterliegt vor dem Bundesgerichtshof im Streit um OEM-Vertrieb
Gesonderter Vertrieb für OEM-Produkte urheberrechtlich nicht durchsetzbar

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, daß ein Softwareunternehmen keine Ansprüche gegen einen mit ihm vertraglich nicht verbundenen Händler geltend machen kann, wenn dieser ausdrücklich als OEM-Software gekennzeichnete Ware also Software, die nur mit einem neuen PC vertrieben werden soll isoliert an einen Verbraucher veräußert.

Die klagende Microsoft Corporation unterhält für die von ihr entwickelte und vertriebene Software wie auch sonst in der Branche üblich einen gespaltenen Vertrieb: Auf der einen Seite bietet sie sog. Fachhandelsversionen ihrer Programme an, die zum isolierten Erwerb durch Endverbraucher bestimmt sind. Davon getrennt vertreibt sie ihre Programme zur Erstausrüstung neuer Computer in einer einfacheren Ausstattung zu einem wesentlich günstigeren Preis. Diese OEM-Versionen (OEM = Original Equipment Manufacturer) werden von hierzu autorisierten Unternehmen hergestellt und entweder unmittelbar oder über Zwischenhändler an die Hardwarehersteller ausgeliefert. Nach den Verträgen, die Microsoft mit dem Herstellern sowie mit den Zwischenhändlern und den großen PC-Herstellern schließt, dürfen die OEM-Versionen nur zusammen mit einem neuen PC vertrieben werden. Einen entsprechenden Hinweis läßt die Klägerin auf die Verpackung der Software aufdrucken.

Die Beklagte, ein in Berlin ansässiger Hardwarehersteller, hatte von einem Zwischenhändler OEM-Versionen des Betriebssystems der Klägerin (MS-DOS & MS Windows for Workgroups) erworben. Sie veräußerte ein Exemplar isoliert, d.h. ohne einen PC, an einen Endverbraucher. Die Klägerin nahm sie daraufhin wegen einer Verletzung der ihr zustehenden Urheberrechte an der Software auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Da sie so ihr Standpunkt die OEM-Version nur für die gleichzeitige Veräußerung mit einem PC zugelassen habe, sei die von ihr gegebene Erlaubnis zur Weiterverbreitung beschränkt erteilt. Auch der beklagte PC-Hersteller habe nur ein solches beschränktes Nutzungsrecht erhalten und durch den isolierten Weiterverkauf in das der Klägerin zustehende Verbreitungsrecht eingegriffen. Die Beklagte berief sich demgegenüber auf den Erschöpfungsgrundsatz, nach dem ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie ein Computerprogramm ohne Beschränkung weitervertrieben werden könne, wenn es erst einmal mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gebracht worden sei. Mit seinem gestern verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu den Vorinstanzen die Klage von Microsoft abgewiesen. Dabei ist der BGH ohne weiteres davon ausgegangen, daß das in Rede stehende Programm Urheberrechtsschutz genießt. Nachdem das von der Beklagten isoliert vertriebene Exemplar des Betriebsprogramms mit Zustimmung der Klägerin in den Handel gelangt sei, könne diese aber den weiteren Vertrieb nicht mit Hilfe des Urheberrechts kontrollieren. Eine Befugnis des Urhebers, durch eine beschränkte Rechts einräumung Einfluß auf den weiteren Vertrieb zu nehmen, sei dem deutschen Recht fremd. Der Urheber habe die Möglichkeiten, die Umstände des ersten Inverkehrbringens zu bestimmen. Im Interesse der Verkehrsfähigkeit der Waren sehe das Gesetz dann aber eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts vor. Die sachliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung der Rechtseinräumung könne die Wirkungen dieser Erschöpfung nicht verhindern, wenn das fragliche Werkstück wie hier mit Zustimmung des Berechtigten in den Handel gelangt sei. Der Bundesgerichtshof hat im übrigen das Argument der Klägerin nicht gelten lassen, sie sei im Interesse der Bekämpfung der Softwarepiraterie auf einen gespaltenen Vertrieb angewiesen. Wenn die Klägerin ihre Programme verbilligt an PC-Hersteller abgebe, um eine Erstausrüstung der PC mit Microsoft-Produkten zu fördern, sei nicht einzusehen, warum nicht auch Interessenten an einer isolierten Programmkopie in den Genuß des günstigeren Preises kommen sollten. Das Interesse eines Herstellers, verschiedene Marktsegmente mit unterschiedlichen Preisen zu bedienen, werde auch sonst von der Rechtsordnung nicht ohne weiteres geschützt.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000 - 1 ZR 244/97

Karlsruhe, den 7. Juli 2000

Bundesgerichtshof
Mitteilung
der Pressestelle

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-422
Telefax (0721) 159-831

Quelle: http://www.interlogin.net/urteil.htm

Oder hier: ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

OEM-Versionen
Es gibt von Windows 98 (auch SE) neben den frei käuflichen Retail-Versionen auch OEM/DSP-Versionen, deren Echtheit nur zusammen mit einem „Certificate of Authenticity“ nachweisbar ist. Diese wurden ursprünglich zusammen mit einem Computer ausgeliefert, sind aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes entgegen landläufiger Meinung nicht an diesen gebunden.

Kurze Zeit nach dem Gerichtsurteil stellte Microsoft in Deutschland die Produktion der Retail-Versionen ein und produzierte fortan nur noch OEM/DSP-Versionen von Windows 98 SE. Auch von Windows Me wurden fast ausschließlich OEM/DSP-Versionen in den Handel gebracht. Lediglich die Updates wurden in einem Retail-Karton ausgeliefert. Vorsicht ist geboten bei sogenannten „Recovery“-CD-ROMs, die die Installation nur auf einem bestimmten Rechnertyp zulassen. Bei 2ndsoft erhalten Sie keine Recovery-Versionen.

Quelle: http://www.aachen-online.de/software/computer_softwa…

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Gruß
Falke

Hi

Hat sich irgendwie alles erledigt .Bleibt nur noch klar zu stellen :

Fairerweise hätte der VK höchstens erwähnen sollen, dass es sich um OEM :handelt.

Stand in der Beschreibung .Wenn ich also gewußt hätte ,was OEM bedeutet ,hätte ich mir eine böse Mail schenken können .Bleibt dann nur die überhöhten Versandgebühren .

Ich glaub ,ich muß da jemandem eine Mail schicken .

Gruß Nino

Hi,

Hat sich irgendwie alles erledigt.

Da bin ich mir nicht sicher. Das OEM-Thema hat sich sicher erledigt, das ist nicht das Problem.

Ein Problem könnte sein, dass „Datenträger“ und „Lizenz“ nicht zwingend identisch ist. Man kann von einer Software einen Original-Datenträger besitzen, ohne über Lizenz zu verfügen, für die es normalerweise eine Lizenz-Urkunde, einen Lizenzvertrag oder Ähnliches gibt, bei Microsoft COA (Certificate of Authenticity) genannt.

Umgekehrt kann man eine Lizenz ohne Datenträger erwerben. Bei MS kann man z.B. große Lizenzpakete kaufen ohne eine einzige CD, wenn man nämlich schon eine hat, dann erwirbt man nur eine bestimmte Anzahl Lizenzen, also das soundsovielfache Nutzungsrecht an der CD, die man bereits besitzt.

Letztenendes hängt das von den Lizenz- (Vertrags-) Bedingungen des Softwareherstellers ab, welche Unterlagen zu einer gültigen Lizenz gehören und welchen Umfang die Nutzungserlaubnis hat (ein Rechner, mehrere Rechner, mehrere Rechner, aber nicht gleichzeitig usw.)

Davon nochmal abgesehen: Wenn die Software in Original-Verpackung angeboten wird, dann wird auch genau das geschuldet. Ich kann jetzt nicht sicher sagen, ob die abweichende Lieferung (ohne O.-Verpack.) einen Mangel oder ein neues (abweichendes) Angebot seitens des Verkäufers darstellt. Im ersten Fall hast Du Anspruch auf Beseitigung des Mangels (Nachlieferung oder Lieferung einer mangelfreien Sache), im zweiten Fall ist noch gar kein Vertrag zustande gekommen, solange Du das Angebot nicht annimmst.

Auf jeden Fall solltest Du versuchen herauszubekommen, ob Du mit den Originaldatenträgern eine gültige Lizenz erworben hast oder nicht (beim Hersteller anfragen). Wenn nicht, könnte es gut sein, dass der Hersteller von sich aus auf den Verkäufer losgeht (ist bei MS so).

Was nützt es Dir, wenn Du für die Software Geld bezahlst und trotzdem riskierst, eines Tages wegen eines Lizenzverstoßes Ärger zu bekommen. Da hättest Du auch gleich eine Raubkopie nehmen können. Also absichern.

Microsoft ist übrigens derzeit heftig dabei, eBay nach Angeboten zu durchforsten, die die lizenzrechtlichen Bestimmungen nicht erfüllen und lässt diese Angebote beenden. Ich habe schon zwei Mal auf ein Office 2000 geboten, und kurze Zeit später war die Auktion verschwunden. Danach erhielt ich dann beide Male eine Mail von eBay, dass die Auktion auf Intervention von MS gecancelt wurde. Eine Nachfrage bei MS ergab folgendes:

------------ ZITATANFANG ---------------

Produkte der Microsoft Corporation dürfen in der Regel nur als
vollständiges Produkt veräußert oder in Verkehr gebracht werden. Zu einem vollständigen Produkt der Microsoft Corporation, und ein solches stellt eine Software- Lizenz dar, gehören in der Regel das Handbuch (Manual), der Datenträger (CD- ROM), die EULA (welche auch online vorliegen kann) sowie die COA (Certificate of Authenticity).
Dies bedeutet, dass eine CD nur mit Key nicht verkauft werden darf und
auch keine Lizenz darstellt.

------------ ZITATENDE -----------------

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian!

Du schreibst hier über ein OFICCE_2000-Angebot.

Das Thema interessiert mich sehr, weil:

Offiziell wird von MS der Verkauf von älteren Produkten gestoppt, wenn neuere auf den Markt kommen.

Wenn jemand also beispielsweise zu einem bestehenden PC mit WindowsXYZ ein Officepaket dazu kaufen wollte, konnte er in der Regel nur die aktuelle Version neu kaufen, die älteren waren nicht mehr erhältlich (von Ausnahmen abgesehen wie kleinere PC-Händler, die noch Restbestände haben, die sie noch nicht zurückgegeben haben an MS).
Daraus folgt zwingend, dass jemand, der nicht die aktuellste Version eines Officepaketes erwerben will, darauf angewiesen ist, die ältere Version gebraucht zu erwerben, sei es über eBay oder ähnliche Quellen.

Dass Microsoft hier, bei älteren Versionen (nach Office 2000 kam Office 2003 und dann Office XP) so rigoros nach dem kompletten Vorliegen von Handbuch, EULA, Original-CDS und Key verlangt, finde ich völlig überzogen.
Grundsätzlich ist ja bei gebrauchter Software nie 100%ig sicher, dass sie vom Verkäufer nicht noch weiter eingesetzt wird und damit ein Lizenzverstoss vorliegt.

Übrigens, der Ursprungsfrage nach ging es um CorelDraw 9.0 - Corel ist da doch etwas netter: Es gibt sowohl die Version 10 als auch 11 noch zu kaufen, obwohl die Version 12 derzeit aktuell ist.
Lediglich die Versionen 9 und älter gibt´s nicht mehr, Updates dafür jedoch zu Hauf auf der Corel-Seite!

Michael

Hallo Michael,

Daraus folgt zwingend, dass jemand, der nicht die aktuellste
Version eines Officepaketes erwerben will, darauf angewiesen
ist, die ältere Version gebraucht zu erwerben, sei es über
eBay oder ähnliche Quellen.

Ja klar, MS unterbindet ja auch nicht generell den Verkauf von älteren Versionen, sondern es wird darauf geachtet, dass auch diejenigen Unterlagen verkauft und übergeben werden, die das Nutzungsrecht auch tatsächlich begründen. MS könnte es ja eigentlich egal sein, die Geschädigten wären die Käufer, die glauben, eine Nutzungserlaubnis erworben zu haben, tatsächlich aber nur einen Datenträger bekommen haben, der nicht mehr Rechte verleiht als eine Raubkopie.

Es könnten sonst auch Inhaber von älteren MS-Office-Versionen ein doppeltes Geschäft machen: Einmal verkaufen sie den Datenträger, und dann noch einmal die Lizenzurkunde. Das ist wohl auch schon vorgekommen.

Dass Microsoft hier, bei älteren Versionen (nach Office 2000
kam Office 2003 und dann Office XP) so rigoros nach dem
kompletten Vorliegen von Handbuch, EULA, Original-CDS und Key
verlangt, finde ich völlig überzogen.

Finde ich nicht, das ist zum Schutz der Käufer, nicht zum Schutz von MS. Die achten einfach nur darauf, dass die Käufer auch das erhalten, was sie glauben zu erhalten, und eine CD ohne COA stellt rechtlich gesehen keine Nutzungserlaubnis dar. Das kann man (fast) vergleichen mit dem Vorgehen gegen den Verkauf von Raubkopien. Der Unterschied ist hier, dass viele Verkäufer das selbst nicht wissen.
Die meisten Laien glauben, „Original-CD = Lizenz“, aber das ist in vielen Fällen nicht so.

Grundsätzlich ist ja bei gebrauchter Software nie 100%ig
sicher, dass sie vom Verkäufer nicht noch weiter eingesetzt
wird und damit ein Lizenzverstoss vorliegt.

Das ist richtig, aber wenn man die notwendigen Unterlagen für die Lizenz besitzt (dies kann, wie gesagt, von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein), und der Verkäufer nutzt die Software weiter, dann begeht ER den Lizenzverstoß und nicht der Käufer. Wenn der Käufer hingegen trotz unvollständiger Lizenzunterlagen die Software nutzt, dann begeht er den Verstoß (u.U. ohne es zu wissen).

Übrigens, der Ursprungsfrage nach ging es um CorelDraw 9.0 -
Corel ist da doch etwas netter: Es gibt sowohl die Version 10
als auch 11 noch zu kaufen, obwohl die Version 12 derzeit
aktuell ist.

Tja, das machen leider nicht viele Hersteller.

Ich meine mich übrigens zu erinnern, dass man von MS durchaus auch noch Lizenzen für ältere MS-Versionen erwerben kann, wenn auch vermutlich keine Komplett-Pakete mehr. Die bestehen dann nur aus den Lizenzurkunden und heißen (oder hießen zumindest früher mal) „Microsoft Licence Packs“.

Stell Dir doch mal vor, ein Unternehmen nutzt noch Office 2000 (oder noch ältere Versionen, ja, das gibt es). Umstellen möchte man nicht, aber es kommen weitere Mitarbeiter dazu (in heutigen Zeiten leider eher selten), die auch Lizenzen brauchen. Die CDs sind ja alle vorhanden, bzw. die Software wird sowieso über’s Netzwerk distribuiert, also braucht man nur die Nutzungserlaubnis. Und dafür kann man diese Licence Packs erwerben.

Also kurz und klein: Man muss einfach immer wissen, woraus eine „Software“, d.h. das Nutzungsrecht besteht und darauf achten, dass man wirklich dieses erwirbt und nicht nur eine Silberscheibe, mit der man rechtlich kaum einen besseren Status hat als jeder Raubkopie-Nutzer.

Grüße
Sebastian

Hallo Nino,
wenn er das Original corel Draw in Verpackung als Bild ablichtet würde ich auch darauf bestehen das ich genau das bekomme.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin

wenn er das Original corel Draw in Verpackung als Bild
ablichtet würde ich auch darauf bestehen das ich genau das
bekomme.

Na dann viel Spaß beim klagen bei einer ausgewiesenen OEM irgendeine Verpackung + Handbuch erhalten zu wollen.
Wenn Bild und Beschreibung sich gegenseitig ausschliessen/unterscheiden, sollte man nachfragen und nicht vom besseren ausgehen :wink:

Bei den Adobe GoLive inkl. Photoshop Elements OEM CDs die bei eBay vertickt werden (die von STRATO), stimmt das Bild auch fast nie mit der Ware überein. Da ist fast immer irgendein Bild vom Vollv. Karton abgebildet (was bei OEM fast üblich ist).
Kauf doch mal sowas und besteh auf die Ware aufm Bild.
Sagt Bescheid wies ausgegangen ist :wink:

MfG
Lilly

Na dann viel Spaß beim klagen bei einer ausgewiesenen OEM
irgendeine Verpackung + Handbuch erhalten zu wollen.
Wenn Bild und Beschreibung sich gegenseitig
ausschliessen/unterscheiden, sollte man nachfragen und nicht
vom besseren ausgehen :wink:

Bei den Adobe GoLive inkl. Photoshop Elements OEM CDs die bei
eBay vertickt werden (die von STRATO), stimmt das Bild auch
fast nie mit der Ware überein. Da ist fast immer irgendein
Bild vom Vollv. Karton abgebildet (was bei OEM fast üblich
ist).
Kauf doch mal sowas und besteh auf die Ware aufm Bild.
Sagt Bescheid wies ausgegangen ist :wink:

Dies ist richtig! Insbesondere, weil es richtige Handbücher sowieso nicht mehr gibt und einem nur noch diese miesen PDF-Dateien mitgeliefert werden. Und wegen einer Umverpackung klagen??? Diese fliegt bei mir sowieso nach dem Auspacken in den Müll!

Gruß
Falke