Hierarchie der Strafzumessungen?

Servus, ihr Lieben!

Ich durchforste nun schon seit einigen Stunden das Netz, werde aber partout nicht fündig - vielleicht, weil es etwas derartiges nicht gibt.

Kann mir irgendjemand von euch sagen, welche Straftaten im Schnitt am härstesten geahndet werden und welche Täter am leichtesten davon kommen? Gibt es eventuell tatsächlich eine „Urteilspyramide“? Ich arbeite gerade an einem Vortrag und hätte gerne etwas derartiges als Fragerunde zum Thema Strafzumessung.

Liebe Grüße und Dank,

Katharina

Hallo,

Kann mir irgendjemand von euch sagen, welche Straftaten im
Schnitt am härstesten geahndet werden und welche Täter am
leichtesten davon kommen?

da vermischst Du schon zwei Dinge: Taten und Täter.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hierzu belastende Zahlen gibt. Das liegt zum einen daran, dass die Gerichte in der Strafzumessung erheblichen Spielraum haben, zum anderen aber auch daran, was es für Delikte und Tätergruppen sind.

Einstiegsdelikte werden natürlich, da es sich zumeist um Ersttaten handelt, milder bestraft, als Delikte wie der Gewerbsmäßige Betrug, bei dem der Täter in den meisten Fällen schon eine ansehnliche kriminelle Vergangenheit vorweisen kann.

Mord und Totschlag, also Verbrechen, die den Tod eines Menschen zur Folge haben, werden häufig von Tätern begangen, die vorher noch nie kriminell in Erscheinung getreten sind, was sich auf die Strafzumessung auswirkt. Körperverletzung wird wiederum sowohl Tätern zur Last gelegt, die vorsätzlich jemanden zusammen geschlagen haben, wie auch solchen, die beim Abbiegen mit dem Auto einen Radfahrer umgefahren und damit leicht verletzt haben.

Sicher wird es dann auch noch regionale Unterschiede geben, insbesondere ein Nord- Südgefälle. Man denke da nur an den Memminger Prozess Ende der 80er.

http://de.wikipedia.org/wiki/Memminger_Prozess

Und dann kommt es eben vor, dass einem Täter etliche Straftaten zur Last gelegt werden, aus prozessökonomischer Sicht aber nicht alle verhandelt werden, was aber wiederum das Strafmaß der restlichen erhöhen wird.

Gruß

S.J.

Hallo,

volle Zustimmung, und noch etwas: Die Strafrahmen unterschiedlicher Delikte sind unterschiedlich breit, und die Schwere der Einzeldelikte kann sich mehr oder weniger extrem unterscheiden. Es gibt da eher enge Delikte, die man mehr oder weniger digital verübt oder auch nicht, und es gibt Delikte bei denen von einer kleinen Harmlosigkeit bis zu ganz massiven Dingen alles drin ist. Und daher fehlt es hier an einer vernünftigen Vergleichbarkeit. Es ist schon was anderes, ob ich bei einem eher digitalen Delikt mit engem Strafrahmen an dessen oberer Grenze bestrafe, oder bei einem sehr weit gefassten Delikt mit breitem Strafrahmen.

Gruß vom Wiz