Hierarchie im Revier

Hallöchen,

kann mir jemand in kurzen Worten mal erklären, wie ein deutsches Polizeirevier hierarchisch untergliedert ist. Ich habe schon ein wenig gegoogelt, aber nicht rausbekommen können, wer zB. der „Chef“ eines Reviers wirklich ist.
Der „Oberhauptkommissar“? oder heissen die Beamten wirklich „Direktor eines Polizeipräsidiums“ (wie ich es auf Wikipedia fand)?

Vielleicht mag ja jemand mal eine grobe Anordnung geben. Würde mich freuen. Herzlichen Dank.
Marlowe.

Das lässt sich so pauschal leider nicht beantworten.
Zuerst einmal musst du den Dienstgrad von der wahrgenommenen Funktion unterscheiden. Komissar, Hauptkomissar, Polizeidirektor, Polizeiobermeister und ähnliches sind Dienstgrade, geben einerseits die Laufbahn und andererseits den Qualifikationsgrad an (keine Beförderungsgerechtigkeitsdiskussion an dieser Stelle bitte *g*).
Dienststellenleiter sind je nach Dienstort und Art der Behörde (Wache, Präsidium, etc.) auf einem bestimmten Dienstposten, der mittels bestimmter Besoldungskriterien unterlegt ist. Beispielsweise könnte ein Leiter eines Bundesgrenzschutzamtes (ja, das ist auch eine Polizeibehörde *scnr*) Polizeidirektor oder Leitender Polizeidirektor sein, in jedem Fall ist er aber unabhängig davon der Amtsleiter.

Ich hoffe das war nicht zu verwirrend. Was Detailfragen zu einer einzelnen Länderpolizei angeht empfehle ich mal die entsprechende Internetseite dieser Polizei aufzusuchen, das ist oft sehr aufschlußreich. Oder du fragst eben ein wenig konkreter.

mfg
Simon

Hallo Marlowe,

das ist teilweise unterschiedlich je nach Bundesland.
Auf der untersten Ebene hast du in der Regel den „Dienstgruppenleiter“,der seine „Schicht“ (oder Schichten) leitet.
Davon kann es dann durchaus mehrere geben,die ein „Revier“ (oder eine
Inspektion ) bilden.
In der Regel sind diese Dienstgruppenleiter in den Besoldungstufen des
mittleren bis zur Anfangsstufe des gehobenen Dienstes angesiedelt
(Also vom POM bis zum PK).
Danach folgt dann das „Revier“ oder die Inspektion,die in der Regel von einem Mitarbeiter des gehobenen Dienstes geleitet werden
(Also PK bis 1.Polizei-Hauptkommisar).
Danach folgen dann die Direktionen bzw.Präsidien oder beim BGS die
Bahnpolizei-Ämter,die in der Regel von einem Mitarbeiter des
Höheren Dienstes geleitet werden
(Also Polizei-Rat bis zum Polizei-Prsäidenten).

Wie gesagt,dieses ist nur ein grober Überblick,da es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen bezüglich der Besldungsmäßigen Eisbtufung dieser Funktionen gibt.

mfg

hallo,
beginnen wir mal mit Nordrhein-Westfalen.
Der Dienstgruppenleiter führt die Dienstgruppe, d.h. die Dienstschicht, üblicherweise sind das 6-ca 20 Mann/Frau.
Dienstgrad ist hier Polizeikommissar bis Polizeihauptkommissar.
Der Dienststellenleiter ist der Polizeirat bzw. Polizeioberrat.
Danach kommen schon die Stabsdienststellen mit Polizeidirektor. Der Leitende Polizeidirektor leitet ein Polizeipräsidium auf der polizeilichen Ebene. Der Polizeipräsident ist der politische Beamte, der einem Polizeipräsidium vorsteht.
Richard Kurzawa

Herzlichen Dank Euch allen…

Ich kenne mich mit Besoldungs-Stufen etc. überhaupt nicht aus, aber es hat schon etwas zur Erhellung beigetragen. Mir war im Prinzip wichtig, mal „generell“ (auch wenns von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich ist) einen Eindruck zu bekommen, wie so ein Polizeirevier (in einer Großstadt) untergliedert ist…

Ich denke, da hab ich jetzt einiges gelernt.

besten Dank,
marlowe

Hallo Richard,

Danach kommen schon die Stabsdienststellen mit
Polizeidirektor. Der Leitende Polizeidirektor leitet ein
Polizeipräsidium auf der polizeilichen Ebene. Der
Polizeipräsident ist der politische Beamte, der einem
Polizeipräsidium vorsteht.

Das ist genau, was ich suchte. Danke Richard!

Gruss,
marlowe.