ich lese gerade das Buch von Andreas Englisch über den Papst.
In dem Buch wird die Macht des Chefs der Glaubenskongregation so sehr betont, dass ich gerne wissen würde, ob es eine Art Verfassung im Vatikan gibt, in der die Kompetenzen zwischen dem Papst und Kardinal Ratzinger beschrieben ist.
Wer kann mir weiter helfen?
Danke und Gruß,
Joe
derkeinediskussionüberdenpapstwill
wie sieht es mit der relation zum italienischen staat aus? ist es analog zum berg athos in griechenland, der autonom ist aber kein „richtiger staat“? was für eine staatsform ist der vatikan, sodenn er ein staat ist? (nein bitte KEINE diskussion über religion und papst, es interessiert mich hier der politische aspekt.)
der Vatikanstaat hat ein Staatsgebiet, ein Staatsoberhaupt und eigene (seltene, darum bei Sammlern sehr beliebte) Euromünzen. Die diplomatische Vertretung des Vatikanstaats in Berlin ist meines Wissens die apostolische Nuntiatur. Aus historischen Gründen ist der apostolische Nuntius „Doyen“ (so etwas wie Chef/Anführer) des gesamten dipomatischen Korps und bekommt daher beim Neujahrsempfang der Bundesregierung immer als erster die Hand geschüttelt.
Der Vatikan ist ein souveräner Staat. Er wurde mit den Lateranverträgen zwischen Mussolini und dem Papst 1929 aus Italien völkerrechtlich ausgegliedert. Der Vorläufer war der Kirchenstaat, der vom 8.Jahrhundert bis 1809 existierte. Wie der rechtliche Status zwischen der Wiedererrichtung 1815 und 1929 aussah weiß ich nicht genau, da es eigentlich keinen eigenes Hoheitsgebiet gab.
Heute gibt es zwar eine Reihe bilateraler Verträge, die so Angelegenheiten wie Post, Strom, innere und äußere Sicherheit etc. regeln. Aber es handelt sich dabei um Veträge zwischen zwei souveränen Staaten. Barrieren zwischen beiden Staaten gibt es indes kaum noch. Staatsoberhaupt de jure ist der Papst, de facto führt der von ihm benannte Generalsekretär die internen Staatsgeschäfte. Es gibt außerdem einige Gebäude in Rom, die rechtlich zum Vatikan gehören.
der Vatikanstaat hat ein Staatsgebiet, ein Staatsoberhaupt und
eigene (seltene, darum bei Sammlern sehr beliebte) Euromünzen.
ja, mann mann, stimmt!! darauf hätte ich eigentlich selbst kommen können. die frage nach der staatssouveränität hat sich also erledigt.
wie siehts mit der staatsform aus? monarchie? aber der papst wird ja gewählt, jedoch nicht von allen!
und noch eine frage drängt sich auf: kann jeder vatikaner werden, auch frauen, oder sind das nur katholische würdenträger? und ganz plump gefragt: wie pflanzen sie sich fort? (ich meine das TODERNST, und das ist nicht als dummer spaß gemeint.) oder sind es doch italienische staatsbürger? wer ins athoskloster eintritt, wird grieche.
Die diplomatische Vertretung des Vatikanstaats in Berlin ist
meines Wissens die apostolische Nuntiatur.
alles was ein staat so braucht. du hast mich überzeugt.
und noch eine frage drängt sich auf: kann jeder vatikaner
werden, auch frauen, oder sind das nur katholische
würdenträger?
Frauen gibt es auch im Vatikan, meines Wissens aber nur Nonnen und somit hat sich die Frage
wie pflanzen sie sich
fort?
eigentlich beabntwortet, oder?!
Vatikaner wird man durch Zuzug, sonst gibt es heute keine Möglichkeit, die Zeiten der Papstkinder ist weitestgehend vorbei.
aber der papst
wird ja gewählt, jedoch nicht von allen!
es ist eine Wahlmonarchie. daß nicht „das ganze Volk wählt“ ist egal, weil es eben keine Republik ist.
kann jeder vatikaner werden
meines Wissens können auch Frauen die vatikanische Staatsangehörigkeit erlangen. Jedoch gibt es insgesamt nur sehr wenige Menschen die eine solche Staatsangehörigkeit besitzen. Die meisten Leute, die dort arbeiten sind Ausländer. Ich habe die genauen Zahlen nicht im Kopf aber ich glaube es sind 1000 Einwohner und höchstens 200 Vatikaner. die „Fortplanzung“ läuft über Einbürgerung.
Der Nuntius ist der Vetreter des Vatikan in anderen Ländern, also das Äquivalent zu einem Botschafter.
die tatsächliche Existenz des Kirchenstaates endete m.W. 1870 mit der französischen Niederlage gegen Preußen et allii, weil Frankreich Schutzmacht war. Dies hatte eine jahrzehntelange Verstimmung der Kirche mit Italien zur Folge.
Trotzdem existierte der Vatikan als „Hl. Stuhl“ als Völkerrechtssubjekt fort! Die alten Juristen sind da manchmal recht findig. So konnte der Papst weiterhin im Konzert der Staaten und Mächte als Gleichrangiger auftreten und seine Botschafter entsenden. Das zweite Völkerrechtssubjekt ohne Territorium ist übrigens der Souveräne Malteserorden.