Guten Tag,
A erhält eine Rechnung von B ohne Grund. Er will diese reklamieren. Da er keine Lust hat, dafür auch noch Porto zu verschwenden, will er diese zurückweisen
a: als Email mit Lesebestätigung oder / und
b: als Fax
Nun heisst es in Musterbriefen gerne wie oben beschrieben „anbei erhalten Sie die Rechnung zu unserer Entlastung zurück“
Hat das Rücksenden der Papierrechnung hier eine Bedeutung oder reicht die Mitteilung und Vernichtung derselben.
Danke
M