Hiermit erhalten Sie o. g. Rechnung zu meiner Entlastung zurück

Guten Tag,
A erhält eine Rechnung von B ohne Grund. Er will diese reklamieren. Da er keine Lust hat, dafür auch noch Porto zu verschwenden, will er diese zurückweisen

a: als Email mit Lesebestätigung oder / und
b: als Fax

Nun heisst es in Musterbriefen gerne wie oben beschrieben „anbei erhalten Sie die Rechnung zu unserer Entlastung zurück“
Hat das Rücksenden der Papierrechnung hier eine Bedeutung oder reicht die Mitteilung und Vernichtung derselben.
Danke
M

Am besten mal einen Rechtsanwalt fragen. Alles andere wären nur Vermutungen. Tut mir leid.

Auch wenn diese Rechnung völlig ohne Grundlage erstellt wurde (wovon ich jetzt einmal ausgehe) sollte man sie zunächst aufbewahren. Vielleicht kommen ja noch Mahnungen hinterher weil da jemand Geld haben möchte.

Erst wenn es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt muss der Gläubiger die Berechtigung seiner Forderung nachweisen. Da kann es nicht schaden wenn man ein paar Papierchen hat um nachvollziehen zu können worum es geht.

Wenn es sich aber rausstellen sollte dass die Rechnung dann doch ihre Berechtigung hat könnte die Gesamtsumme nach einem Mahnverfahren deutlich höher ausfallen als der Rechnungsbetrag (Mahnkosten, Gerichtskosten, Verzugszinsen, Anwaltsgebühren, Gerichtsvollzieher). Deshalb sollte man sich seiner Sache bei einer Zahlungsverweigerung ausgesprochen sicher sein.

Eine Rücksendung hat keine rechtliche Wirkung.

Hallo,
so einen Fall hatte ich auch schon einmal. Ich hab bei der Polizei Anzeige wegen versuchten Betrug’s gegen den Absender erstattet. Und schon war alles gut!
Beste Grüße

Dreiradfahrer

ich weiß, ist 'ne total verrückte idee, aber wie wäre es, mal den hörer in die hand zu nehmen und mal mit dem rechnungsteller in dialog treten? könnte ja zum beispiel auch ein systemfehler oder so sein und gar keine böse absicht. dann wird man zumindest den grund für die rechnung erfahren und kann dann entsprechend handeln. vielleicht ist es ein versehen - dann hat sich das mit dem anruf erledigt. oder es gibt wirklich einen grund - dann braucht man nicht auf mahnungen warten und kann direkt zahlen. oder es ist wirklich ein betrugsversuch - und DANN kann man zu polizei gehen und anzeige erstatten.

ich finde den tipp mit anzeige wegen betrugsversuch etwas übertrieben. klar, kann man machen, aber mal ehrlich tut sowas not wenn man den grund für die rechnung nicht kennt?

Hallo,

A erhält eine Rechnung von B ohne Grund. Er will diese
reklamieren. Da er keine Lust hat, dafür auch noch Porto zu
verschwenden, will er diese zurückweisen

das ist komplett sinnfrei und deshalb ist es auch völlig egal, ob er das per Email, berittenem Boten oder Buschtrommel durchführt und wie der Text dazu lautet (solange er keine Beleidigung o.ä. enthält).
Gruß
Testare_