Hiermit kündige ich zum Datum

Hallo,

ein Vertrag wird so gekündigt:

„Ich kündige meinen Vertrag zum 31.10.2011“

Wann ist damit (unabhängig der restlichen Form) der letzte Geltungstag, am 30.10. oder am 31.10.?

Nehme ich es genau, ist der Vertrag doch ab 0:00 Uhr in der Nacht zum 31.10.2011 abgelaufen und am 31.10.2011 nicht mehr geschlossen, oder?

Oder ist damit immer gemeint „zum Ablauf“?

Gibt es da eine klare Regel?

Hallo!

Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dann solltest du in den Vertragsbedingungen nachlesen. Dort ist dies genau definiert.
Bei Versicherungen ist in der Regel zum Ablauf dieses Tages gemeint, hier besteht demnach ab dem 01.11. kein Versicherungsschutz mehr. Aber wie gesagt, ein Blick in die Bedingungen verschafft da genauere Klarheit.

LG,sorgloseSusi

Hi, einfach schreiben: zum 31. 10. 2011, 24.00h.
MfG ramses90

Nehme ich es genau, ist der Vertrag doch ab 0:00 Uhr in der
Nacht zum 31.10.2011 abgelaufen und am 31.10.2011 nicht mehr geschlossen, oder?

Das hängt von der Sparte ab, mal endet einm Vertrag um 0:00 bzw. 24.00 Uhr, mal um 12.00 Uhr. Das sollte aber aus dem Versicherungsschein hervorgehen.

wenn dann NUR so!
Hallo,

nicht so:

„Ich kündige meinen Vertrag zum 31.10.2011“

sondern immer so:
"Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt!"
Somit hat man alle möglichen Kündigungsgründe integriert!

Nehme ich es genau, ist der Vertrag doch ab 0:00 Uhr in der
Nacht zum 31.10.2011 abgelaufen und am 31.10.2011 nicht mehr
geschlossen, oder?

Es gibt Verträge auch mit anderen Uhrzeiten!!!

VG René

Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dann solltest du in
den Vertragsbedingungen nachlesen. Dort ist dies genau
definiert. …
LG,sorgloseSusi

Gesetzt den Fall, dass dies in dem betreffenden Vertrag nicht definiert wäre, meinte ich.

Ich hatte meine Frage absichtlich ganz allgemein gehalten, ohne jegliche (und in meiner Frage auch fehlende) Hintergrundinformationen, wie z.B. Vertragsbestandteile.

An den Antworten ersehe ich aber, dass es offensichtlich unklar ist.

Ich schließe daraus, dass ein Hinzudichten von beispielsweise „[kündige ich zum] Ablauf des“, ohne dass dies in einem Vertrag genauer definiert wäre, unzulässig wäre.

Eigentlich muss man das dann doch wirklich so interpretieren, dass mit dem Eintritt des Datums („zum“) der Vertrag aufgehoben wird, oder?

Hallo

nicht so:

„Ich kündige meinen Vertrag zum 31.10.2011“

sondern immer so:
"Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt!"
Somit hat man alle möglichen Kündigungsgründe integriert!

Du kannst dir keinen Grund vorstellen, zu einem bestimmten Termin in der Zukunft kündigen zu wollen, der nach dem nächstmöglichen liegt?

Wenn man sich schon nicht sicher ist, dann:
„Ich kündige zum xx.yy.zz, ersatzweise zum nächstmöglichen Termin“

Gruß, DW.

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Hallo,

Du kannst dir keinen Grund vorstellen, zu einem bestimmten
Termin in der Zukunft kündigen zu wollen, der nach dem
nächstmöglichen liegt?

Doch, kann ich mir vorstellen. jedoch ist ja dann ggf. der Kündigungstermin bekannt.
Im übrigen geht eine Kündigung vor dem „eigentlich nächsten“ Kündigungstermin auch bei manchen Situationen.

Wenn man sich schon nicht sicher ist, dann:
„Ich kündige zum xx.yy.zz, ersatzweise zum nächstmöglichen
Termin“

Wenn nun der xx.yy.zz nicht geht, meinst Du dann den nächstmöglichen Kündigungstermmin vor dem xx.yy.zz oder dem danach?

Man kann über jede Kündigung vortrefflich streiten, jedoch steht ja wohl fest, wenn man kündigen will, dann kündigt man.
Je eher dies möglich ist, um so besser. Sonst brauchte man ja nicht zu kündigen!

Und dass es manchmal auch Ausnahmen gibt, ist schon klar.

VG René