Hallo,
ich hätte da mal eine dringende Frage: ich bin selbstständig und freiwillig krankenversichert. Da die Geschäfte momentan mehr als mies sind, konnte ich 2x die Beiträge nicht bezahlen und bin von der Krankenkasse gekündigt worden. Wie und wo kann ich mich neu krankenversichern lassen??? Ich kann doch nicht alles aus eigener Tasche bezahlen, wenn ich mal zum Arzt muß oder gar schlimmeres! kann mir jemand einen Rat geben - wäre wirklich wichtig und dringend!!!
Viele Grüße
Tina
Hallo Tina!
Gehe mit Deiner Frage ins Versicherungsbrett. Teile außerdem mit, wie alt Du bist, ob Familienangehörige mitversichert sind, wie lange Du schon freiwillig versichert bist sowie ob und wie lange Du in den letzten 5 Jahren pflicht versichert warst. Die Versicherungsspezis werden aus diesen Angaben herleiten können, ob sich ein Anspruch oder eine Möglichkeit der Weiterversichung ergibt.
Btw: Eine Autoreparatur ist i. d. R. weit kostspieliger als Standardkleinkram beim Doc. Wenn man dessen Tun hinterfragt und nicht alles über sich ergehen läßt (Kost-ja-nix-Mentalität), wird es noch billiger. Es ist deshalb durchaus eine Überlegung wert, grundsätzlich alles selbst zu bezahlen und eine KV (dann eine private) nur als Katastrophenschutz anzusehen. Für Menschen, die einigermaßen vernünftig leben, sich nicht wegen jedem quer sitzenden Furz den Hintern in Wartezimmern breitsitzen und wegen des einmal im Vierteljahrhundert vorkommenden Krankenhausaufenthalts keine teuren Prämien für Tagegeld, Händedruck vom Chefarzt und sonstigen Schnickschnack zahlen wollen, kann es recht preiswert werden.
Gruß
Wolfgang
Hallo Tina,
ich gehe mal davon aus dass du in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert warst. In diesem Falle hast du bei der
GKV schlechte Karten. Da man dich ausgeschlossen hast, besitzt
du keine ordentliche Kündigungsbestätigung, die dir den Wechsel
in eine andere Kasse ermöglicht - Dir bleibt, ausser dem Wechsel in
eine Privatkrankenkasse) nur der Weg - sofort deine Schulden bezahlen
und die Kasse bitten deine Mitgliedschaft wiederherzustellen.
Einen Rechtsanspruch hast du allerdings nicht.
Wenn das auch nicht klappt - selbständige Tätigkeit vorübergehend aufgeben und eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, dann
muss dich deine alte Kasse wieder nehemen.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter!
selbständige Tätigkeit
vorübergehend aufgeben und :eine versicherungspflichtige
Tätigkeit aufnehmen, dann
muss dich deine alte Kasse :wieder nehemen.
Reicht es nicht schon, nur eine versicherungspflichtige Tätigkeit mit einer Entlohnung >400 € aufzunehmen? Dabei kann m. W. eine selbständige Tätigkeit fortgeführt werden.
Gruß
Wolfgang
hallo,
eine Sache verstehe ich nicht: Auch bei einem minijob, der mit 400 Euro „vergütet“ wird, muss der Arbeitgeber 5 % KV zahlen ( Privathaushalt ) oder 10 % ( Firma ), wieso müssen es da > 400 Euro sein, damit der Arbeitnehmer krankenversichert ist ?
gruss
chatboy
PS: noch eine Anmerkung für Herrn Czauderna:
Was soll sie denn machen, wenn sie keine versicherungspflichtige Tätigkeit findet ?
Hallo Wolfgang,
theoretisch ist das schon möglich, aber in der Praxis muss
jeder Fall indviduell geprüft werden, d.h. wieviel Zeit wird
für die selbständige Tätigkeit aufgewandt und inwieweit sind die
Einnahmen daraus von wirtschaftlicher Bedeutung.
Überwiegt die Arbeitnehmereigenschaft oder liegt doch weiterhin
hauptberufliche Selbständigkeit vor.
Gruss
Günter
Hallo,
nun, der Gesetzgeber hat die Krankenversicherungspflichtgrenze auf 401,00 Euro festgelegt.
Ab da ist ein Job nicht mehr geringfügig (Gleitklausel) und führt
grundsätzlich zur Krankenversicherungspflicht.
Was die Zusatzfrage betrifft - ich habe vom versicherungstechnischen
Standpunkt aus geantwortet und das sind die Möglichkeiten.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Tina,
einzig der weg zur private KV bleibt offen. Der Makel bleibt aber haften. Zu wann bist du denn gekündigt worden?? Ich würde schnell handeln, da es sich hier nicht mehr um einen Übertritt aus der GKV handeln dürfte (Wartezeiten).
Gruß
Martin