Mister X hat einen Test bei lebenserwartung.de gemacht und die AGB nicht gelesen. Ausserdem nehmen wir an, dass Mister X erst 15 Jahre alt ist. Also hat er eine falsche Angabe gemacht. Nun fordert ihn die Firma die Eltern auf, zu zahlen, denn er habe „Betrug begangen“ und am Test teilgenommen, obwohl er noch nicht volljährig ist. Müssen die Eltern des Mister Xs wirklich zahlen?
Die Eltern? Wieso denn die Eltern!?
verwirrt:
Levay
Die Eltern? Wieso denn die Eltern!?
Ist doch logisch, weil die dem Kind nicht das Lesen beigebracht haben. Andererseits: Müßte man dafür nicht eher die Schule haftbar machen?
verwirrt:
Ebenfalls verwirrt,
Christian
Es reicht
Ich habe denen jetzt eine Mail geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren vom Team lebenserwartung.de!
Ich nehme als angehender Jurist täglich am Forum „Allgemeine Rechtsfragen“ der Plattform wer-weiss-was.de teil. Dort fragen in letzter Zeit vermehrt Kunden von Ihnen, die offenbar lieber keine Kunden von Ihnen wären, nach ihren Rechten und Pflichten, nachdem Sie Ihren Dienst in Anspruch genommen haben und nun zu ihrer Überraschung feststellen, dass dieser 30,- Euro kostet. Es vergeht keine Woche, in der nicht wenigstens ein Ratsuchender seine Geschichte erzählt, oft sind es mehrere.
Wie Sie sich denken können, sind die Geschichten immer die gleichen. Und wie Sie sich denken können, ist das für jemanden, der das Forum regelmäßig besucht, auf Dauer recht ermüdend und auch ziemlich nervtötend. Um ehrlich zu sein, frage ich mich, ob sich das wohl auf meine Lebenserwartung auswirken wird. Ich habe sogar schon erwogen, das von Ihnen testen zu lassen, bin aber leider nicht imstande, 30,- Euro aufzubringen. Abgesehen davon, das nehmen Sie mir bitte nicht übel, sehe ich eine klitzekleine Unverhältnismäßigkeit zwischen Ihrer Dienstleistung und deren Preis.
Ich schreibe Ihnen nicht zwecks juristischer Disputation. Zwar könnte ich die eine oder andere rechtliche Anmerkung machen; denn immerhin kenne ich auch die Schreiben, welche Sie an Ihre Kunden verschicken, und die entbehren, wenn Sie sich z.B. auf § 268 StGB berufen, nicht einer gewissen Komik. Aber ich möchte mich nicht als Anwalt der Betroffenen aufspielen.
Doch erlauben Sie mir die Frage, wann Sie eigentlich so viel Geld verdient haben, dass Ihre Konten förmlich platzen, so dass Sie lebenserwartung.de vom Netz nehmen. Ich frage nur, weil ich davon ausgehe, dass ich bis dahin immer öfter die immer wieder gleichen Geschichten lesen muss, was ehrlich gesagt ein wenig an meinem Nervenkostüm nagt. Falls Sie nicht vorhaben, den Dienst bald aufzugeben, möchte ich anregen, ihn zu modifizieren, so dass neue rechtliche Fragen aufgeworfen werden. Wie wäre es z.B., wenn Sie den Hinweis auf die anfallenden Kosten besser verstecken, den Preis erhöhen oder eine Garantie darauf geben, dass der von Ihnen als wahrscheinlich ermittelte Todeszeitpunkt nicht mehr als fünf Jahre vom realen Todeszeitpunkt abweicht?
Meine Anregungen sind ürigens kostenlos. Gern würde ich als Gegenleistung einmal Ihren Test machen.
Hochachtungsvoll,
Christian Michel
Ich habe denen jetzt eine Mail geschickt:
Hehe, dann kann ich ja meinen mail-Entwurf löschen, den ich eigentlich morgen abend abschicken wollte.
Ich bin mal gespannt, wie die Antwort auf Deine Email ausfällt.
Hochachtungsvoll,
Du weißt schon, daß das eher eine unfreundliche Grußformel ist, oder? Die Übersetzung lautet in etwa „und Sie mich auch“.
Gruß,
Christian
Hochachtungsvoll,
Du weißt schon, daß das eher eine unfreundliche Grußformel
ist, oder? Die Übersetzung lautet in etwa „und Sie mich auch“.
Aber klar weiß ich das!
Levay
Hallo!
Du weißt schon, daß das eher eine unfreundliche Grußformel
ist, oder? Die Übersetzung lautet in etwa „und Sie mich auch“.
Tatsächlich? Seltsam…das steht nämlich unter so ziemlich jedem Gerichtsbeschluss vor dem Namen und der Amtsbezeichnung, ebenso wird das bei der Staatsanwaltschaft gehandhabt…ich dachte immer, das wäre distanziert, aber doch höflich. Mich würde es auch wundern, wenn Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Schreiben immer mit einem verkappten „Sie mich auch“ beenden würden.
Gruß,
Florian.
Hey Florian,
ja, es kann auch besonders distanziert sein… Ich habe es ja auch erstmals in einem Schreiben der StA so gelesen. Aber wenn ICH das schreibe… na, lassen wir das…
Levay
Hallo,
Tatsächlich? Seltsam…das steht nämlich unter so ziemlich
jedem Gerichtsbeschluss vor dem Namen und der Amtsbezeichnung,
ebenso wird das bei der Staatsanwaltschaft gehandhabt…ich
dachte immer, das wäre distanziert, aber doch höflich. Mich
würde es auch wundern, wenn Gerichte und Staatsanwaltschaften
ihre Schreiben immer mit einem verkappten „Sie mich auch“
beenden würden.
die Kaufmannssprache ist noch verklausulierter als bspw. die Forumulierungen in Zeugnissen. „Hochachtungsvoll“ ist eindeutig negativ belegt, allerdings haben diese Feinheiten in den letzten Jahrzehnten an Bekanntheit verloren. Dies ist allerdings ein allgemeiner Trend. Die kleinen Signale werden einfach unüblich. So ist die heute gebräuchliche 20 nach drei-Stellung für das Besteck im Restaurant eigentlich ein Zeichen dafür, daß es dem Gaste nicht geschmacket hat, was allerdings heute kaum noch jemand weiß.
Aber ich schweife ab: Ich will nicht unterstellen, daß die Judikative die Grußformel absichtlich so wählt. Es ist aber nun einmal so, daß die alte Bedeutung von „Hochachtungsvoll“ eben die genannte ist.
Gruß
Christian
Hallo!
Aber ich schweife ab: Ich will nicht unterstellen, daß die
Judikative die Grußformel absichtlich so wählt. Es ist aber
nun einmal so, daß die alte Bedeutung von „Hochachtungsvoll“
eben die genannte ist.
Wahrscheinlich ist es eben Tradition und war vielleicht in der Tat in den Zeiten des königlichen bayerischen Amtsgerichts, als sich der Amtsgerichtsrat bequemte, Beschlüsse an den Pöbel zu richten, so gemeint, wie Du es erläutert hast…
Gruß,
Florian.
Servus Florian,
die Leute, die dem Gehalt von derlei Formeln ziemliche Bedeutung beigemessen haben, sind noch gar nicht soo lange pensioniert. Noch 1978 hat mir ein Anwalt geraten, bei Jugendrichter X unbedingt im ersten Satz eines Briefes das Adverb „höflichst“ unterzubringen und „mit vorzüglicher Hochachtung“ zu zeichnen.
Das Verfahren gegen mich wegen versuchter Strafvereitelung (keiner wußte, wer gefahren war, als ich die Frontscheibe vom Käfer mit dem Kopf kaputtgehauen hatte, und wir wollten das unauffällig dem Kumpel zuschieben, der wenigstens den Führerschein noch hatte) wurde eingestellt.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Wahrscheinlich ist es eben Tradition und war vielleicht in der
Tat in den Zeiten des königlichen bayerischen Amtsgerichts,
kurze Antwort: Du irrst.
Lange Antwort: Problematisch wird es nur, wenn jemand aus Unkenntnis die falschen Floskeln verwendet und der andere sie mißversteht. Weitaus weniger schlimm ist es, wenn jemand die Floskeln absichtlich verwendet und der andere nicht merkt, was gemeint ist.
Vor gar nicht allzu langer Zeit habe ich einen Brief rausgeschickt, der mit den Worten endete „…behalten wir uns Weiterungen vor. Hochtachtungsvoll…“
Da der Adressat damals seit ungefähr 40 Jahren im Geschäft war, waren wir uns sicher, daß das ankommt. Zumindest das kritisierte Fehlverhalten trat nie wieder ein.
Gruß,
Christian
Tatsächlich? Seltsam…das steht nämlich unter so ziemlich
jedem Gerichtsbeschluss vor dem Namen und der Amtsbezeichnung,
wirklich ? hab ich in österreich noch nie gesehen. nach der begründung der entscheidung steht einfach der name des richter bzw. der gerichtshof. von „hochachtungsvoll“ keine rede, fände ich auch unpassend.
das patentamt MUSS neuerdings bescheide mit „mit freundlichen grüßen“ unterfertigen lt. anweisung des präsidenten des pa. na DIE spucken vielleicht drüber °grins°
tiger
Hallo!
wirklich ? hab ich in österreich noch nie gesehen. nach der
begründung der entscheidung steht einfach der name des richter
bzw. der gerichtshof. von „hochachtungsvoll“ keine rede, fände
ich auch unpassend.
Da hast du recht, das ist in Deutschland anders. In Österreich wird in praxi strikt zwischen einem hoheitlichen Rechtsakt und sonstiger Kommunikation unterschieden. Das gilt auch für offizielle Eingaben an Gerichte und Behörden. Eine Klage oder ein Antrag wird niemals mit einer Grußformel unterschrieben (das machen nur Leute, die Anträge nicht durch Rechtsanwälte einbringen). Eine nette Bitte schreibt man als Brief, einen formellen Antrag aber nicht.
In normalen Briefen ist das Wort „Hochachtungsvoll“ zwar nicht mehr ganz so üblich, bei Briefen insb. an Beamte aber durchaus nicht unüblich und sinnvoll. Negativ klingt das Wort in Briefen überhaupt nicht.
Wenn es sich um einen hoheitlichen Rechtsakt handelt sind hingegen Grußformeln tatsächlich verpönt, aber nicht verboten. Hintergrund dafür ist, dass ein Rechtsakt ein (neutraler, sachlicher) Rechtsakt einer Behörde ist und weder eine böse noch nette Geste eines Sachbearbeiters. Ich kenne auch deutsche Bescheide von Verwaltungsbehörden und wundere mich als Österreicher, dass diese vielfach wie ein nettes Brieferl formuliert sind. Bei uns hingegen entspricht ein (korrekter) Bescheid einer Verwaltungsbehörde in Inhalt und Aufbau fast exakt einem Gerichtsurteil, was eigentlich auch konsequent ist, da der Unterschied zwischen Urteil und Bescheid ja nur in der Tatsache besteht, dass einmal ein Gericht und einmal eine Verwaltungsbehörde entscheidet.
Gruß
Tom
Hi,
ist zwar total off-topic. Ich weiß auch nicht, wo ich es in der Schlange genau einbringen kann, aber ich hab noch einen:
In einer kurzen befristeten Amtszeit als Sachbearbeiter bei einem Amt haben wir als besondere Krönung für besonders nette Briefe unterschrieben:
„mit der Ihnen gebührenden Hochachtung“
LG Holger
Danke euch allen für eure unglaublich wertvollen Antworten, obwohl Mister X immer noch keine Ahnung hat, ob er nun etwas dagegen unternehmen kann oder nicht. Aus der ganzen Sache ist eher eine Unterhaltung über rechtliche Umgangsformen entstanden. An Mister Levay, den „angehenden Juristen“: Wenn es dich schon jetzt nervt, dass alle über die gleichen Probleme klagen, dann würde ich dir raten lieber nicht Jurist zu werden, denn die Menschen klagen andauernd über die gleichen Probleme…
sehr hübsch owT
„mit der Ihnen gebührenden Hochachtung“
Probleme klagen, dann würde ich dir raten lieber nicht Jurist
zu werden, denn die Menschen klagen andauernd über die
gleichen Probleme…
Da bekommt er aber Geld dafür.
Die Antwort auf Deine Frage findest Du, wenn Du Dich mit den weiter unten stehenden Fragen bzw. den Antworten darauf beschäftigst.
Gruß,
Christian
Hochachtungsvoll,
Du weißt schon, daß das eher eine unfreundliche Grußformel
ist, oder? Die Übersetzung lautet in etwa „und Sie mich auch“.Aber klar weiß ich das!
Gut, ich war nur unsicher, weil viele jüngere Menschen die Bedeutung nicht kennen, wie Du auch an der Reaktion von Florian sehen kannst. Ich (als ebenso vergleichsweise junger Mensch) hatte das Glück, das Geschäft (auch) von ein paar sehr erfahrenen Leuten lernen zu dürfen, die sich eben auch noch mit solchen Feinheiten auskannten/auskennen.
Gruß,
Christian
Ich habe denen jetzt eine Mail geschickt
Mich würde die Reaktion der Firma auf diese Email sehr interessieren - und ich nehme an damit bin ich nicht allein.
Also verräts du mir / uns die Antwort? Gerne auch per Mail.
Grüße,
Sue