Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich brauche eine Rechtsauskunft in der Schweiz.
Ich wurde zusammengeschlagen ,habe mich natürlich gewehrt, da ich nicht weiss wie es sonst rausgekommen wäre. es waren 2 typen meine freunde haben uns dann auseinander genommen , aaber der ist wieder auf mich losgekommen und sein Kollege hat mir 1 Fusstritt ins Gesicht gegeben. Ich musste nun Operiert werden, da meine Hand 4 x gebrochen ist, heute in der Therapie hat man mir gesagt, das die Genesung bis zu einem Jahr dauern wird und man Folgeschäden nicht absehen kann. Ich habe nun eine Festanstellung nicht antreten können, da ich meine Hand nicht gebrauchen kann. Ich habe Familie 1 Kind und ich weiss nicht ob ich diese Jungs anzeigen soll da ich mich ja auch gewehrt habe und die sicher auch etwas abbekommen haben, aber die haben mich gewürgt, ich habe kaum noch Luft bekommen, ich musste mich wehren.
Kan ich die auf Schadensersatz, da ich nun keine stelle mehr habe verklagen, oder falls es Folge schäden gibt und wie muss ich das machen? Herzlichen Dank für eine schnelle Antwort
Mfg.
Schnusu
Hallo Sue,
das Schweizer Recht ist mir leider unbekannt.
Gruß, Karoline