Hilfe

Liebe/-r Experte/-in, mein Bruder ist letztes Jahr im Dezember nach einer Krebserkrankung verstorben , wir haben zusammen in einer Wohnung gewohnt wo ich ihn bis zum Schluß pflegen konnte . Wir sind drei Schwestern wovon eine auch schon verstorben ist . Nun habe ich gehört das der Erbanteil meiner verstorbenen Schwester an Ihre Kinder oder Enkel übergeht , da kein Testament vorhanden ist wollte ich fragen ob dies so seine Ordnung hat oder wie ich weiter vorgehen sollte ? Ich danke im vorraus für Ihre Hilfe
Mfg Dagmar

Hallo Dagmar,

ohne das näher geprüft zu haben, würde ich sagen, dass Ihre Vermutung richtig ist. Was meinen Sie denn damit, was Sie nun machen sollen? In welcher Hinsicht?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

ohne Testament ere3n die drei Geschwister zu gleichen Teilen. Bei vorverstorbenen treten die Kinder der Vorverstorbenen n dren Stelle. Ihr müsste beim Amtsgericht einen Arbschein für ALLE ersonen gemeinsam beantragen.
Ingeborg

Hallo,
nach dem Gesetz erben bei gesetzlicher Erbfolge, wenn also kein Testament vorliegt, die Ehegatten, die Kinder und falls diese verstorben sind, die Enkelkinder. Nur wenn weder Nachkommen noch Ehegatte vorhanden, erben die Eltern der Verstorbenen und wenn diese Verstorben sind, die Geschwister.
Dem ist nun leider so.
MfG
PB

Es geht Ihnen wohl um die Erbfolge nach dem Bruder. Die gesetzlichen Erben sind, falls er keine Abkömmlinge hatte, nicht verheiratet war und die Eltern vorverstorben sind, die Geschwister. An die Stelle einer vorverstorbenen Schwester treten deren Abkömmlinge.

Na geht das dann automatisch oder muß ich zum Anwalt ?

Hallo Dagmar,

was soll automatisch gehen? Wenn es kein Testament gibt, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Alle dann zu Erben berufenen Personen erben qua Gesetz, also automatisch. Ob Sie deswegen aber zum Anwalt gehen müssen, kann ich Ihnen allerdings nicht beantworten, da ich nichts über den Nachlass und die näheren Familienverhältnisse weiß. Da Sie aber unsicher zu sein scheinen, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt aber aus meiner Sicht in jedem Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Na geht das dann automatisch oder muß ich zum Anwalt ?

Guten Tag liebe daggi,

ersteinmal mein Beileid. Das ist immer schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren. Mein Onkel ist vor zwei Tagen gestorben am Herzinfarkt. Das war auch sehr hart.

Nun zu Ihren Fragen:

Ja, das ist okay so.

Sie brauchen sich daher um nichts kümmern.

LG aus Stuttgart

Das ist richtig, wenn Abkömmlinge vorhanden sind erben diese alleine (so es keinen Ehegatten mehr gibet)

ml.

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.

Sollte Ihr Bruder kein letztwillige Verfügung errichtet haben, greift die gesetzliche Erbfolge.

Nach der gesetzlichebn Erbfolge würden grundsätzlich zunächst seine Ehefrau (eingetragener Lebenspartner) und seine Abkömmlinge erben. Sind solche nicht vorhanden, würde die Eltern erben. Sind diese nicht vorhanden derren Abkömmlinge, also die Geschwister zu gleichen Teilen. Sind Geschwister vorverstorben, würden deren Abkömmlinge erben.

Weiter Hinweise zum Erbrecht finden Sie auch unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

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