Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Leute!! wer kann mich helfen? ich bin zu 80% Schwerbehindert, Seit 2005 Teilerwerbsminderungsrente (4Std täglich) habe vorher 2 Ausbildung mit Meister, meine Arbeitgeber möchte mich jetzt in eine andere Stelle versetzen die ich Körbelich nicht ertragen kann und unter meine Qualifikation, darf das? Und an wer soll ich mich wenden.PS. wir haben keinen Betriebsrat.
Dank in Voraus
Hallo,
der Arbeitgeber hat bei derartigen Schwierigkeiten vor jeglicher Umsetzung das Integrationsamt gem. § 84 Abs. 1 SGB IX einzuschalten. Tut er das nicht, können Sie das tun.
Außerdem können Sie gem. § 11 ArbSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__11.html
vom AG auf seine Kosten eine arbeitsmedizinische Untersuchung verlangen.
Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte finden Sie beim örtlich zuständigen Integrationsfachdienst, den Sie sich ergoogeln müssen.
&Tschüß
Wolfgang
Wende dich umgehend an das Integrationsamt!!! Nur die können prüfen, ob die Versetzung möglich ist! Viel Erfolg Brigitte
Hallo, wende dich umgehend an dein Versorgungsamt.
Oder einen Rechtsanwalt oder den VdK
Gruß
Hallo
in Ihrem Falle würde ich mich mit der gesamten Problematik an das für Sie zuständige Integrationsamt wenden.
Unterschreiben Sie NICHTS vor diesem Gespräch.
Lassen Sie sich evtl. Vorschläge schriftlich machen und nehmen Sie diese mit zum Integrationsamt.
Nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens mit.
Das Integrationsamt ist die Stelle die berät und auch Empfehlungen gibt.
Kann auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen.
Wo das für Sie zuständige Amt ist kann Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung sagen.
Lassen Sie sich vor allem keine Angst machen!!
Freundliche Grüsse
Liebe/-r Experte/-in
Hallo Leute!! wer kann mich helfen? ich bin zu 80%
Schwerbehindert, Seit 2005 Teilerwerbsminderungsrente (4Std
täglich) habe vorher 2 Ausbildung mit Meister, meine
Arbeitgeber möchte mich jetzt in eine andere Stelle versetzen
die ich Körbelich nicht ertragen kann und unter meine
Qualifikation, darf das? Und an wer soll ich mich wenden.PS.
wir haben keinen Betriebsrat.
Dank in Voraus
Umsetzung bei Behinderung
Hallo,
wenn Du in RLP wohnen würdest, würde ich empfehlen, beim Gesundheitsministerium die nächste Beratungsstelle zu erfragen.
http://msagd.rlp.de/soziales/menschen-mit-behinderun…
E.
Hallo,
ein AG kann eine Umbesetzung durchführen. Aber auf Grund deiner Schwerbehindertensituation muss der neue Arbeitsplatz für dich auch zumutbar sein. Da ihr leider keinen BR habt, ist bei Unstimmigkeiten nur der Gang zum Fachanwalt (Arbeitsrecht) ratsam. Wichtig ist, dass du keinen Umbesetzungs oder Auflösungsvertrag unterschreibts bevor du einen Anwalt kontaktiert hast!!
Grüße Bartblume
Hallo,
gibt es eventuell einen Schwerbehindertenvertreter im Betrieb der helfen könnte?
Alternativ wurde mir nur noch das Versorgungsamt einfallen.
Hallo ohne Betriebsrat an das Versorgungsamt deiner Stadt. Dort gibt es Behindertenvertreter, die dir helfen können, auch was den Arbeuítsplatz betrifft.
Schönen Gruß
Nein, das darf er nicht so einfach. Bitte rufen Sie beim Integrationsamt an und suchen Sie dort Hilfe.
Ich würde mich an Ihrer Stelle an die Gewerkschaft wenden - zur Not treten Sie dort ein, Sie werden die brauchen. Außerdem klagen die für Sie und das kostet nichts extra.
Viel Glück!
Hallo,
das ist ja nicht so einfach. Du bist wahrscheinlich auch kein Gewerkschaftsmitglied (die helfen natürlich kostenlos). Du könntest Dir einen Anwalt nehmen. Wichtig, unterschreibe erst einmal nichts, weil eine Änderungskündigung ist bei Dir so leicht nicht möglich. Mehr kann ich aus der Ferne nicht sagen. Du kannst Dich auch an das Integrationsamt wenden, ich weiß aber nicht, wie weit die in der Lage sind, Dir wirklich zu helfen.
Viele Grüße
Peter
Hallo Behindertemensche,
wenden Sie sich unbedingt an Ihr zuständiges Integrationsamt und zusätzlich an die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb, falls vorhanden
wannsee
Hallo, am besten lässt Du Dir vom Integrationsfachdienst in Deiner Nähe weiterhelfen. Für Niedersachsen habe ich Dir den Link für das Integrationsamt eingefügt:
http://www.soziales.niedersachsen.de/portal/live.php…
Gruß Malook
zwischen körperlich nicht ertragen oder leisten besteht ein Unterschied. Der AG hat die Weisungsbefugnis einen AN innerhalb des Betriebes zu versetzen. Solange er für die Tätigkeit nicht das Gehalt kürzt, dass Bedarf m. E. eine Änderungskündigung. Bei Schwerbehinderten ist hierfür die zuständige Behörde einzuschalten. SchwerbehGesetz ist jedoch nicht mein absolutes Fachgebiet
Hallo,
das Integrationsamt sollte dir da weiterhelfen!
Falls nicht, erkundige dich mal auf http://selfpedia.de nach ähnlichen Fällen!
Viel Erfolg!