Hilfe... 25-Meter-Baum stürzt auf Spazierweg. Eiche erschlägt Französische Bulldogge. Kann man gegen das Grünflächenamt vorgehen? Was kann ich tun?

Letzte Woche ist eine 25-Meter große Eiche auf den Spazierweg (im Wald) gestürzt und hat meine Französische Bulldogge erschlagen. Meine Schwiegermutter, die den Hund an der Leine führte, kam mit einer Prellung, Schürfwunden und einem Schrecken davon. Unser Hund hatte leider keine Chance. Meine Schwiegermutter ist weiterhin in ärztlicher Behandlung. Das Grünflächenamt (zuständig für die Verkehrssicherung) stellte bei der Eiche Stockfäule fest.
Wie kann ein Baum an einem stark frequentierten, öffentlichen Weg einfach so umfallen? Gerade mal 40 Meter entfernt befindet sich ein Kindergarten. Ebenfalls in der Nähe ein Sportplatz und Spielplatz. Der Leiter der Behörde berichtet, dass Baumkontrolleure die 86 Jahre alte Stieleiche angeblich erst am 02.06.16 (11Tage vor dem Unglück) in Augenschein genommen hätten. Der Baum sei „komplett grün“ gewesen und habe keinerlei Auffälligkeiten gehabt. Nach dem Sturz des Baumes sei allerdings deutlich geworden, dass die Wurzeln und der Stammfuß zu zwei Dritteln von Stockfäule betroffen waren. Der Pilzbefall im Inneren sei für die Kontrolleure nicht ersichtlich gewesen. Der Leiter der Behörde spricht weiter von „höherer Gewalt“. Hätte man das Unglück verhindern können…? Hat die Behörde bei der Kontrolle eventuell gepfuscht? Oder Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt? Schließlich hätte noch schlimmeres passieren können… Wir trauern sehr über unseren Verlust, sind aber auch natürlich froh darüber das es der Mutter relativ gut geht. Vielen Dank für die Antworten.

[Beitrag von „Hunde“ zu „Behörden allgemein“ verschoben - www Team]

Hallo!

Muss eigentlich immer jemand „Schuld“ sein, wenn was passiert ?
Gibt es nicht auch „Höhere Gewalt“, Zufall und Schicksal ?

Ich lese, es sei „im Wald“ passiert. Da würde mich sehr wundern, wenn dort eine Verkehrssicherungspflicht bestünde.

Und wenn eine solche bestehen sollte, dann besteht die aus regelmäßigen Kontrollen und das ist sicher nicht öfter als 1 x im Jahr oder nach besonders starken Stürme außer der Reihe zusätzlich.

Und aus deinen Angaben kann ich nichts entnehmen, man hat dagegen verstoßen.
Das sind optische Besichtigungen und allenfalls ein Klopftest am Stamm. Mehr ist praktisch nicht durchführbar und zumutbar.

MfG
duck313

Da wir nicht in einem Rechtsbrett sind, antworte ich mal!

Das wird so sein wie beschrieben. Was soll so ein Kontrolleur denn tun, wenn es nicht ersichtlich ist. Das war halt ein tragischer Unfall. Fällt Dir ein (offenbar) gesunder Baum des Nachbarn auf’s Auto, wird es Deine Kasko- und nicht seine Haftpflichtversicherung bezahlen.

Glückauf!

Hallo,

die Behörde hat ihren Standpunkt dargelegt und falls man auf einem anderen steht, dann sollte man das Kostenrisiko gegen die Gewinnchance und -höhe abwägen, bevor man sich in Abenteuer stürzt.

http://www.baumpflege-lexikon.de/PDFS/Verkehrssicherungspflicht.pdf

Andererseits ist die Erkrankung oder Vermorschung eines Baumes von außen nicht immer erkennbar. Trotz starken Holzzerfalls können die Baumkronen noch völlig grün sein und äußere Krankheitsanzeichen fehlen. … Das rechtfertigt aber nicht die Entfernung aller Bäume aus der Nähe von Straßen, denn der Verkehr muss gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhen, als unvermeidbar hinnehmen. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen nur vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen…

Auch im Wald gilt einer Verkehrssicherungspflicht.

Gruß
vdmaster

Hallo!

Pilzbefall von Bäumen ist durch äußerliche Inaugenscheinnahme nicht unbedingt zu erkennen. Es gibt Untersuchungsmethoden wie die hier beschriebene http://www.baumgutachten-verkehrssicherheit.de/Artikel/Robinie.pdf . Der zu treibende Aufwand ist beträchtlich, die Ergebnisse bleiben mit Unsicherheiten behaftet und es ist schlicht unmöglich, den gesamten Baumbestand, in dessen Nähe sich Menschen aufhalten könnten, regelmäßig über rein äußerliche Betrachtung hinaus gehend zu begutachten.

In den Verkehrsraum ragende sowie aufgrund fehlender Belaubung erkennbar tote Äste an Verkehrswegen kann man herausschneiden, aber der Aufwand darüber hinaus gehender Kontrollen ist nur an besonders gefährdeten Stellen vertretbar. Mit dem verbleibenden Risiko müssen wir leben.

Gerade kürzlich gab es in weiten Teilen Deutschlands typische Gefahrensituationen mit urplötzlich auftauchendem Orkan und Starkregen. In der Nähe von Bauwerken und Bäumen ging es gefährlich zu. Straßen waren stellenweise mit großen abgerissenen Ästen übersät und vielerorts kam es zu beträchtlichen Schäden. Aber wenn sich höhere Gewalt austobt, liegt man mit der Suche nach Schuldigen neben der Sache.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
wenn der Hund nun tot ist, kann das maximal Sachbeschaedigung sein, die Sache Hund wurde beschaedigt.
Die Verletzung beim Mensch hat eine andere Qualitaet in der Beurteilung als bei einer Sache.
Gruss Helmut

Mit diesem Gesetz kann man ganze Nationalparks noch besser als mit dem Borkenkäfer roden.

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Da wir nicht in einem Rechtsbrett waren…

Dankeschön! - Ziehe meine Antwort zurück. Totaler Bullshit!