Hallo,
Jetzt haben sich mein Bruder und meine Mutter bei der Bank
informiert über z.B. die Berechnung des lebenslangen
Wohnrechts! Dieser Wert wird dann nacher vom Gesamtpreis
abgezogen und dann durch zwei geteilt!
Ich war ziemlich erschrocken über diesen WERT! Denn dieses
Wohnrecht mindert den Kaufpreis erheblich!
Der Wert des Wohnwertes wird über die so genannte Sterbetafel, das Bewertungsgesetz und die hiernach einzubeziehenden Faktoren bestimmt. Das ist also zunächst mal auf den ersten Blick einfache Mathematik. Wenn Mutter also heute x Jahre alt ist, dann hat sie als Frau noch eine statistische Lebenserwartung von y Jahren, Die multipliziert man dann mit dem Jahreswert des Wohnrechtes laut Urkunde oder anderweitiger Festsetzung, denkt an Inflationsrate und die Zinsen der Anlage des Ablösebetrages, … und schon hat man eine Zahl.
Das Problem an der Sache ist aber, dass z.B. die offizielle Sterbetafel nicht sonderlich aktuell ist. Auch bei den Korrekturfaktoren gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen gegenüber dem, was man in den Standardtabellen findet, und schon die Ausgangszahl, nämlich der Jahreswert des Wohnrechtes ist oft deutlich zu hinterfragen, denn der wird oft genug recht willkürlich festgesetzt und entspricht nicht den Tatsachen. Wirklich bunt wird es dann, wenn das Wohnrecht durch eine laufende Rentenzahlung abbedungen werden soll.
D.h. man muss sich mal die genaue Rechnung ansehen, und dann mal die einzelnen Zahlen betrachten. Dann kann man zu alternativen Berechnungen kommen, wobei die nicht unbedingt günstiger werden müssen, da gerade beim Jahreswert zum Zwecke der Kostenersparnis beim Notar oft genug deutlich nach unten gerundet wird.
Sollte man bei alternativen Berechnungen zu günstigeren Ergebnissen kommen, heißt dies aber noch lange nicht, dass diese dann auch „gelten“. Wir haben Vertragsfreiheit, und niemand kann gezwungen werden, einen bestimmten Ablösebetrag zu akzeptieren, wenn er nicht will. D.h. das Häuschen nebenan kaufen, in dem die liebe Nachbarin von stolzen 98 Jahren noch ein Wohnrecht mit einem Jahreswert von € 1000,-- hat, und dies dann gegen Peanuts abzulösen, geht eben nur dann, wenn Oma Müller da auch mitspielt. Spielt sie nicht mit und wird 120, dann bleibt sie da bis zu dem Tag wohnen, an dem man sie mit den Füßen voran rausträgt, und dagegen kannst Du nichts als Eigentümer machen.
Also spiel mal einige Berechnungsmodelle durch, und sprich dann mit den übrigen Beteiligten, auf welcher Basis man sich einigen kann, aber sei nicht enttäuscht, wenn der Betrag tatsächlich entsprechend hoch ist. Ich hatte hier mal einen Mandanten, der sich von mir in so einem Fall diese gesamten Sachen durchrechnen und verschiedene „Lösungsmöglichkeiten“ erarbeiten ließ und der dafür einige hundert Euro los wurde, nur um hinterher festzustellen, dass er eigentlich bislang schon ganz gut gefahren war, was ihm dann auch sein Steuerberater noch mal bestätigte.
Gruß vom Wiz