HILFE!50%tiger Anteil an Bruder verkaufen!HILFE!

Hallo,

ich hatte in der Vergangenheit schon mal nen Thread eröffnet zu dem Thema: Halbes Haus verkaufen. Nochmal zu Situation:

Ich habe zusammen mit meinem Bruder ein Haus geerbt von meiner Oma.
Es hat zwei Wohnungen mit jeweils 110m² + einem ausgebauten Dachstuhl und ist voll unterkellert. Unsere Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus… Ich wohne nicht im Haus, da ich in einem anderen Ort studiere und ich auch nicht vor habe, jemals wieder zurück zu ziehen, da ich das Stadtleben vorziehe! Deshalb möchte ich meinen Anteil vom Haus gerne an meinen Bruder verkaufen!

Jetzt haben sich mein Bruder und meine Mutter bei der Bank informiert über z.B. die Berechnung des lebenslangen Wohnrechts! Dieser Wert wird dann nacher vom Gesamtpreis abgezogen und dann durch zwei geteilt!
Ich war ziemlich erschrocken über diesen WERT! Denn dieses Wohnrecht mindert den Kaufpreis erheblich!

Hat hier vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht??

Über HILFE oder Erfahrungsberichte wäre ich sehr glücklich und dankbar!!

Grüße,

der wastel

Ich verstehe dein Problem nicht ganz. Natürlich mindert das Wohnrecht den Wert. Man kann das Haus zu Lebzeiten deiner Mutter ja nicht oder nur eingeschränkt benutzen. Aber ob du verkaufst und zu welchem Preis, ist allein die Entscheidung von dir und deinem Bruder; wir haben schließlich Vertragsfreiheit.

Levay

Hallo,

Hat hier vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht??

Ja, zwar nicht als Betroffener, aber bei der Bestimmung von Beleihungswerten.

Über HILFE oder Erfahrungsberichte wäre ich sehr glücklich und

Was für eine Hilfe erwartest Du ? Das Verfahren ist üblich, wenn die Zahlen nicht Deinen Vorstellungen entsprechen, müßten diese nachgeprüft werden.

Gruß

Nordlicht

Hallo!

Ich war ziemlich erschrocken über diesen WERT! Denn dieses
Wohnrecht mindert den Kaufpreis erheblich!

Du bist Student, vermutlich um 25 Jahre alt. Deine Mutter ist vielleicht 50 Jahre alt und hat lebenslanges Wohnrecht. Banker, Lebensversicherungen und Leute, die den Wert eines Hauses mit Wohnrecht oder eine Leibrente beurteilen sollen, werfen dann einen Blick in eine Sterbetabelle und kommen damit zu einer zu erwartenden verbleibenden Lebenszeit des Wohnrechtinhabers. Der Zusammenhang ist hier dargestellt: http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoetab3.php

Bei einer 50-jährigen Frau ist mit ungefähr noch 30 Lebensjahren zu rechnen. Was würdest Du für ein Haus bezahlen wollen, wenn Du weißt, es die nächsten 30 Jahre nicht nutzen zu können, statt dessen aber Zahlmeister bist, der das Haus erhalten muß?

Das Haus mit dem Wohnrecht für einen noch recht jungen Menschen wird vorhersehbar keinen Käufer finden. Sogar geschenkt kann solches Haus noch zu teuer sein. So wird also Dein Bruder der einzige Kaufinteressent sein und Träume von nennenswertem Verkaufserlös mußt Du vergessen.

Du solltest überlegen, ob Du in der Lage bist und es überhaupt willst, sehr lange Zeit für Instandhaltung, Straßenbaukosten und was so alles auf Immobilieneigentümer zukommen kann, zu bezahlen oder ob das Haus unter dem Strich nur eine Belastung für Dich ist.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Jetzt haben sich mein Bruder und meine Mutter bei der Bank
informiert über z.B. die Berechnung des lebenslangen
Wohnrechts! Dieser Wert wird dann nacher vom Gesamtpreis
abgezogen und dann durch zwei geteilt!
Ich war ziemlich erschrocken über diesen WERT! Denn dieses
Wohnrecht mindert den Kaufpreis erheblich!

Der Wert des Wohnwertes wird über die so genannte Sterbetafel, das Bewertungsgesetz und die hiernach einzubeziehenden Faktoren bestimmt. Das ist also zunächst mal auf den ersten Blick einfache Mathematik. Wenn Mutter also heute x Jahre alt ist, dann hat sie als Frau noch eine statistische Lebenserwartung von y Jahren, Die multipliziert man dann mit dem Jahreswert des Wohnrechtes laut Urkunde oder anderweitiger Festsetzung, denkt an Inflationsrate und die Zinsen der Anlage des Ablösebetrages, … und schon hat man eine Zahl.

Das Problem an der Sache ist aber, dass z.B. die offizielle Sterbetafel nicht sonderlich aktuell ist. Auch bei den Korrekturfaktoren gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen gegenüber dem, was man in den Standardtabellen findet, und schon die Ausgangszahl, nämlich der Jahreswert des Wohnrechtes ist oft deutlich zu hinterfragen, denn der wird oft genug recht willkürlich festgesetzt und entspricht nicht den Tatsachen. Wirklich bunt wird es dann, wenn das Wohnrecht durch eine laufende Rentenzahlung abbedungen werden soll.

D.h. man muss sich mal die genaue Rechnung ansehen, und dann mal die einzelnen Zahlen betrachten. Dann kann man zu alternativen Berechnungen kommen, wobei die nicht unbedingt günstiger werden müssen, da gerade beim Jahreswert zum Zwecke der Kostenersparnis beim Notar oft genug deutlich nach unten gerundet wird.

Sollte man bei alternativen Berechnungen zu günstigeren Ergebnissen kommen, heißt dies aber noch lange nicht, dass diese dann auch „gelten“. Wir haben Vertragsfreiheit, und niemand kann gezwungen werden, einen bestimmten Ablösebetrag zu akzeptieren, wenn er nicht will. D.h. das Häuschen nebenan kaufen, in dem die liebe Nachbarin von stolzen 98 Jahren noch ein Wohnrecht mit einem Jahreswert von € 1000,-- hat, und dies dann gegen Peanuts abzulösen, geht eben nur dann, wenn Oma Müller da auch mitspielt. Spielt sie nicht mit und wird 120, dann bleibt sie da bis zu dem Tag wohnen, an dem man sie mit den Füßen voran rausträgt, und dagegen kannst Du nichts als Eigentümer machen.

Also spiel mal einige Berechnungsmodelle durch, und sprich dann mit den übrigen Beteiligten, auf welcher Basis man sich einigen kann, aber sei nicht enttäuscht, wenn der Betrag tatsächlich entsprechend hoch ist. Ich hatte hier mal einen Mandanten, der sich von mir in so einem Fall diese gesamten Sachen durchrechnen und verschiedene „Lösungsmöglichkeiten“ erarbeiten ließ und der dafür einige hundert Euro los wurde, nur um hinterher festzustellen, dass er eigentlich bislang schon ganz gut gefahren war, was ihm dann auch sein Steuerberater noch mal bestätigte.

Gruß vom Wiz

Phantasie
Hallo,

Dein Bruder bleibt zuhause wohnen, heiratet, und auf den bald 300 Quadratmetern Wohnfläche wachsen unter den Augen Deiner Mutter vieleviele Kinderlein auf.
Bei Dir hingegen steht mehr so das coole im Vordergrund, und das soll der Familie nicht zu teuer zu stehen kommen.

Könnte es das sein, was Oma gemeint hat?

Grüße

Anny