Hilfe - Ablehnungsbescheid der FH

Hallo, wer weiß Rat?

Folgende Situation:

Mein Sohn hatte sich im Vorjahr für das Wintersemester eingeschrieben.
Anschließend bekam er die Einberufung zum Zivi zum 01.01.03.
Somit konnte er mit dem Studium gar nicht erst beginnen.

Im Frühjahr wurde er durch die FH exmatrikuliert.
Auf meinen Anruf hin, teilte mir der zuständige Herr mit, das hätte weiter nichts auf sich, die Exmatrikulation wäre halt erforderlich geworden, weil er an den Prüfungen nicht teilgenommen hatte und er solle sich halt jetzt für das Wintersemester neu bewerben und die Bescheinigung des Zivildienstes über seine geleistete Zeit beilegen.

Die neuerliche Bewerbung für das diesjährige Wintersemester samt allen erforderlichen Unterlagen ging termingerecht raus.

Heute bekommt er nun eine Ablehnung mit folgender Begründung:

Sie waren im Fachhochschulstudiengang Maschinenbau im Wintersem4ester 02/03 an der FH Ingolstadt als ordentlicher Studierender immatrikuliert. Sie können aber damit an der FH Regensburg zum Wintersemester 03/04 nicht mehr zum Erstsemester des Studiengangs Maschinenbau als Studienanfänger zugelassen werden.
Sie haben diesbezüglich nicht die Wahlmöglichkeit, sich erneut als Studienanfänger zu bewerben, da die Anrechnung im gleichen Studiengang vom Wintersemester 02/03 zwingend erfolgen muss.
Ihr Antrag auf Studienzulassung für den Studiengang Maschinenbau an der FH Regensburg für das Wintersemester 02/04 muss folglich generell abgelehnt werden.

Ich sehe in der Begründung ein Missverständnis dahingehend, da er nie in Ingoldstadt immatrikuliert war (sondern in Regensburg).
Das könnte nun bedeuten, dass ganze ist ein Missverständnis (es gibt vielleicht auch einen anderen in Ingolstadt, könnte ja sein) oder es ist ein Schreibfehler, und die meinten Regensburg – oder was schrecklich wäre: Wenn bereits einmal immatrikuliert, kann man nicht mehr von vorne beginnen.
Sollte letzteres der Fall sein, verstehe ich allerdings die Auskunft auf meinen Anruf aufgrund der Exmatrikulation nicht.

Bitte versuchen Sie mich schnellstmöglich aufzuklären. Wie Sie sich vorstellen können, sitzen wir auf Kohlen!!! Und das bis wir es am Montag evtl. mit der FH klären können

Besten Dank

Annemarie

Hallo,

wenn das ganze wirklich wichtig ist, dann unbedingt sofort einen Anwalt einschalten. Da in dem Schreiben gleich mehrere Fehler gemacht wurden (Falsche Hochschule angegeben, ein Wintersemester 02/04 hat es sicher auch nie gegeben), stehen die Chancen nicht schlecht.

Leider zeigt die Erfahrung, dass die zuständigen Stellen an deutschen Hochschulen durch und durch Behörden sind und somit die Flexibilität von Betonklötzen an den Tag legen. Daher sollte ein Einwand genauso „behördenmäßig“ (also mit juristischem Sachverstand) vorgebracht werden, um Aussicht auf Erfolg zu bieten.

Gruß & Viel Erfolg

Fritze

Hallo,

danke für die Antwort - dachte auch schon, dass wohl nur ein Anwalt hilft.
Weißt Du - oder jemand - ob man sich denn für die gleiche Studienrichtung im Erstsemester, wie in diesem Fall, wo das Studium gar nicht angetreten wurde,nicht mehr einschreiben kann? Oder was sollte die Ablehnung sonst für Gründe haben?

Gruß
Annemarie

Hallo Annemarie,

ich fasse einfach mal kurz zusammen. Dein Sohn hat zum Wintersemester 02/03 (1.9.2002-28.2.2003) einen Studienplatz erhalten, sich eingeschrieben und anschließend kam die Einberufung zum Zivildienst.

Mit der Einschreibung unterliegt er der Studien- und Prüfungsordnung und muss die an festgelegten Klausuren zu einem bestimmten Zeitpunkten teilnehmen. Er hat nicht an den Klausuren teilgennommen und wurde deshalb wg. Nichtteilnahme an einer Klausur exmatrikuliert.

Er war damit bereits für ein Studiensemeser eingeschrieben, auch wenn er das nie angetreten hat. Daraus folgt, dass er sich nicht als Studienanfänger (d.h. ins ersten Semster) bewerben kann. Eventuell wäre eine Bewerbung fürs 2. Semester erfolgreich.

Es wäre besser gewesen dein Sohn hätte vor Antritt des Zivildienstes mit der Hochschule gesprochen (ein Studium ist auch imho auch ein wichtiger Grund den Zivi nicht anzutreten).

Ich vermute, dass der „Semsterzähler“ deines Sohnes jetzt nicht mehr so einfach zurückgesetzt werden kann. (da die FH ja schließlich auch Meldungen an Sozialversicherung etc. machen muss), bleibt also nur das Gespräch mit der Fachhochschule ung ggf. auch dem Leiter des Studiengangs zu suchen.

Einfach und schnell wäre es vermutlich sich einfach fürs 2. Semester zu bewerben und das verlorene Semester zu vergessen, was natürlich ein Nachteil ist. Ob ein Anwalt helfen kann wage ich zu bezweifeln.

Gruss
Nils

Bitte versuchen Sie mich schnellstmöglich aufzuklären. Wie Sie
sich vorstellen können, sitzen wir auf Kohlen!!! Und das bis
wir es am Montag evtl. mit der FH klären können

P.S: was heißt eigentlich wir? Lass das deinen Sohn ruhig selbst machen

Das ist so.
Du kannst dich nicht 2x als Erstsemester Maschienenbau imatrikulieren.

Gruss
Nils

Hallo,

Weißt Du - oder jemand - ob man sich denn für die gleiche
Studienrichtung im Erstsemester, wie in diesem Fall, wo das
Studium gar nicht angetreten wurde,nicht mehr einschreiben
kann? Oder was sollte die Ablehnung sonst für Gründe haben?

Gruß
Annemarie

Hallo Nils,

Deine Antwort habe ich befürchtet.
Wie geht man denn dann am besten vor.
Gibt es k e i n e Möglichkeit?
Die Aussagen des zuständigen Herrn an der FH nach der Exmatrikulation waren doch „einfach zum nächsten Wintersemester neu bewerben“

Hat er denn auch keine Möglichkeit an einer anderen FH?

Gruß
Annemarie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke erst mal herzlich,
Du meinst evtl. fürs 2. Semester bewerben?
Das ist ja jetzt auch zu Ende (Erstsemester Herbst/Winter - nachfolgende Frühjahr/Sommer)
Welche Chancen hat er eigentlich sonst noch?

Gespräch mit FH-zuständigen werden wir in der kommenden Woche sofort persönlich suchen, doch denke ich wie Du, wahrscheinlich ohne Erfolg.

Nun kann ich mir nicht vorstellen, wie das weitergehen soll? Der Haussegen hängt mittlerweile auch ganz schön schief!

Danke Dir für jeden Rat

Gruß

Annemarie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Annemarie,

ich hab leider auch so meine Erfahrungen mit der Sturheit diverser FHs gemacht (*winknachNürnbeeerch*) und war dabei ziemlich chancenlos - aber da war’s auch so, daß die Jungs schon recht hatten und nur eben nicht „kulant“ waren *g*
Bei Euch denk ich mal, daß der Fall anders liegt - wahrscheinlich war die Exmatrikulation ein Fehler und Dein Sohn hätte einfach ein „Urlaubssemester“ machen müssen… Vielleicht könnt Ihr da noch was machen? Das würd ich aber erstmal im offenen Gespräch (am besten hingehen) versuchen zu klären.

Hat er denn auch keine Möglichkeit an einer anderen FH?

Selbstverfreilich :smile: Ne Exmatrikulation heißt nur daß dieser Studiengang an dieser FH/Uni gestorben ist. Sprich, ne andere FH wäre möglich, genauso wie ein anderer Studiengang an dieser FH. Allerdings fürchte ich, daß da inzwischen schon sämtliche Bewerbungsfristen verstrichen sind…

Ich drück Euch sämtliche Daumen

Petzi

Hallo Petzi
danke Dir für Deine Meinung!

Ich frag mich nur, warum die Auskunft der FH dann sooo schlecht ist - wir hatten ja damals nachgefragt, wie er vorgehen muss.
Ebenso hieß es nach der Exmatrikulation "das sei notwendig, es entstünden ihm dadurch jedoch keinerlei Nachteile.

Zu Deiner Antwort auf meine Frage, ob er bei einer anderen FH mit Erstsemester im gleichen Zweig beginnen kann, glaube ich liegst Du nicht richtig.
Dann als Gründe für die Ablehnung gibt die FH Regensburg (bei der er fürs Erstsemester im letzten Herbst eingeschrieben war)an:
Sie waren im Studiengang Maschinenbau im Wintersemester 02/03 an der FH Ingolstadt (stimmt nicht, war Regensburg) als ordentlicher Studierender immatrikuliert. Sie können aber damit an der FH Regensburg zum Wintersemester 03/04 nicht mehr zum Erstsemester des Studiengans Maschinenbau als Studienanfänger zugelassen werden."

Also denk ich, die FH Regensburg hat mit „Ingolstadt“ irgend einen Wurm drin, und es ginge doch in Regensburg, man kann nur die FH nicht wechseln, oder es geht wirklich überhapt nicht. Aber dann war die damalige Auskunft des zuständigen Herrn der FH Regensburg(leider nur tel.) nicht richtig.

Liebe Grüße
Annemarie

PS zu Deiner „Erfahrung“: Ich glaub Dir gern, dass die einfach nicht kulant sind.
Wie gings bei Dir weiter?

ich hab leider auch so meine Erfahrungen mit der Sturheit
diverser FHs gemacht (*winknachNürnbeeerch*) und war dabei
ziemlich chancenlos - aber da war’s auch so, daß die Jungs
schon recht hatten und nur eben nicht „kulant“ waren *g*
Bei Euch denk ich mal, daß der Fall anders liegt -
wahrscheinlich war die Exmatrikulation ein Fehler und Dein
Sohn hätte einfach ein „Urlaubssemester“ machen müssen…
Vielleicht könnt Ihr da noch was machen? Das würd ich aber
erstmal im offenen Gespräch (am besten hingehen) versuchen zu
klären.

Hat er denn auch keine Möglichkeit an einer anderen FH?

Selbstverfreilich :smile: Ne Exmatrikulation heißt nur daß
dieser Studiengang an dieser FH/Uni gestorben
ist. Sprich, ne andere FH wäre möglich, genauso wie ein
anderer Studiengang an dieser FH. Allerdings fürchte ich, daß
da inzwischen schon sämtliche Bewerbungsfristen verstrichen
sind…

Ich drück Euch sämtliche Daumen

Petzi

Hallo Annemarie,

Ebenso hieß es nach der Exmatrikulation "das sei notwendig, es
entstünden ihm dadurch jedoch keinerlei Nachteile.

Das stimmt, das war wohl eine ziemlich falsche Auskunft :frowning:

Sie waren im Studiengang Maschinenbau im Wintersemester 02/03
an der FH Ingolstadt (stimmt nicht, war Regensburg) als
ordentlicher Studierender immatrikuliert.

Ja, aber das war er doch gar nicht, oder? *grübel* Sprich, ich nehme an, daß das ein Dreckfühler war und die Jungs meinten „an der FH Regensburg“. Aber das könnt Ihr ja am Montag telefonisch klären :wink: Denn an sich glaub ich nichtmal, daß die das wüßten, daß Dein Sohn an ner anderen FH schonmal immatrikuliert war. Wie gesagt, ich höre meinen Fachbereichsleiter noch sagen „wenn sie die xxx-Prüfung nun dreimal nicht bestehen ist dieser Studiengang an dieser FH für Sie zu Ende und Sie werden exmatrikuliert“ Aber man hätte durchaus den gleichen Studiengang an ner anderen FH oder nen anderen Studiengang an dieser FH (weiter)studieren können.
Ansonsten gibt’s immer noch die Möglichkeit, einen anderen (ähnlichen) Studiengang zu beginnen und dann zu wechseln. Grad in den ersten zwei Semestern sind’s eh nur die Grundlagen und die sind doch reichlich ähnlich *g*

PS zu Deiner „Erfahrung“: Ich glaub Dir gern, dass die einfach
nicht kulant sind.
Wie gings bei Dir weiter?

Nun, kurz gesagt, ich hab dann noch Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt und ich hab dann nicht in Nürnberg studiert :wink: Das war zwar in dem Moment tierisch ärgerlich und doof, aber im Nachhinein bin ich ziemlich froh drum.

Liebe Grüße und wenn Du noch mehr Fragen hast, mail mich einfach an

Petzi

Liebe Annemarie,

Zu Deiner Antwort auf meine Frage, ob er bei einer anderen FH
mit Erstsemester im gleichen Zweig beginnen kann, glaube ich
liegst Du nicht richtig.
Dann als Gründe für die Ablehnung gibt die FH Regensburg (bei
der er fürs Erstsemester im letzten Herbst eingeschrieben
war)an:
Sie waren im Studiengang Maschinenbau im Wintersemester 02/03
an der FH Ingolstadt (stimmt nicht, war Regensburg) als
ordentlicher Studierender immatrikuliert. Sie können aber
damit an der FH Regensburg zum Wintersemester 03/04 nicht mehr
zum Erstsemester des Studiengans Maschinenbau als
Studienanfänger zugelassen werden."

Also denk ich, die FH Regensburg hat mit „Ingolstadt“ irgend
einen Wurm drin, und es ginge doch in Regensburg, man kann nur
die FH nicht wechseln, oder es geht wirklich überhapt nicht.
Aber dann war die damalige Auskunft des zuständigen Herrn der
FH Regensburg(leider nur tel.) nicht richtig.

Liebe Grüße
Annemarie

da hast du leider recht. Einmal als ordentlicher Erstsemester eingeschrieben, bedeutet NIE mehr und NIRGENDS noch einmal ein erstes Semester in diesem Studiengang absolvieren zu dürfen in Deutschland. Allerdings ist da ein Dreh drin: Wenn der Studiengang anders heißt, dann ist es möglich, zugelassen zu werden-auch wenn die Inhalte sehr ähnlich wären. Forsch mal nach, inwiefern nahezu deckungsgleiche Studiengänge unter anderem/ähnlichen Namen existieren. Ich weiß nicht, was es da so gibt: Vielleicht Maschinenbau bezogen auf ein Spezialgebiet, oder mit Elektronik gekoppelt oder…
(Bei mir wars der Unterschied zwischen „Kulturwissenschaft“ und „Kulturanthropologie“, der die Sache ermöglicht hätte.)

Das ist dann aber leider auch die einzige Chance, die ich für deinen Sohn hier sehe. Einzig dem Urlaubssemester würde ich noch nachgehen, ohne dass ich dir da jetzt weiterhelfen kann.

Beste Wünsche: Flora

Hallo,

telefonisch klären :wink: Denn an sich glaub ich nichtmal, daß
die das wüßten, daß Dein Sohn an ner anderen FH schonmal
immatrikuliert war. Wie gesagt, ich höre meinen
Fachbereichsleiter noch sagen „wenn sie die xxx-Prüfung nun
dreimal nicht bestehen ist dieser Studiengang an dieser FH für
Sie zu Ende und Sie werden exmatrikuliert“ Aber man hätte
durchaus den gleichen Studiengang an ner anderen FH oder nen
anderen Studiengang an dieser FH (weiter)studieren können.

Nein. Totgeprüft ist totgeprüft. Vielleicht geht’s im Ausland weiter, aber nicht mehr im gleichen Studiengang an einer anderen FH im sleben Land. Offen bleibt evt. ein Studium an einer UNI, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. Oder umgekehrt, wenn man an der Uni totgeprüft wurde. Teilweise werden dann sogar Kurse des anderen Studiums anerkannt, kommt aber auf den Einzelfall an.

Axel

Hallo, Annemarie,

Folgende Situation:

Mein Sohn hatte sich im Vorjahr für das Wintersemester
eingeschrieben.
Anschließend bekam er die Einberufung zum Zivi zum 01.01.03.
Somit konnte er mit dem Studium gar nicht erst beginnen.

Im Frühjahr wurde er durch die FH exmatrikuliert.
Auf meinen Anruf hin, teilte mir der zuständige Herr mit, das
hätte weiter nichts auf sich, die Exmatrikulation wäre halt
erforderlich geworden, weil er an den Prüfungen nicht
teilgenommen hatte und er solle sich halt jetzt für das
Wintersemester neu bewerben und die Bescheinigung des
Zivildienstes über seine geleistete Zeit beilegen.

Ich würde mich hier auch auf jeden Fall mal anwaltlich beraten lassen, wie es mit „Einsetzung in den vorherigen Stand“ aufgrund nicht selber zu vertretender Versäumnis des ersten Fachsemesters steht.

Gruß, Karin

Hallo,

ich mische mich nochmal ein und habe folgende Hinweise:

  1. Locker bleiben. Ein evtl. ausgesetztes Semester ist wirklich nicht so schlimm, auf ein Menschenleben gerechnet. Ob Erstsemester oder nicht, ist auch relativ egal. Es sei denn, es geht um Förderung nach BAFöG. Wenn das der Fall ist, siehe Punkt 3 :smile:

  2. Wenn ich mich richtig erinnere, darf einem jungen Mann durch den Antritt zum Gebärersatzdienst (Sei es nun in Form von Cowboyspielen bei der Bundeswehr oder Nierenschalenschwingen im Zivildienst) kein beruflicher Nachteil resultieren.

  3. Da die Verwaltungen von deutschen Hochschulen unentwegt juristische Formfehler begehen und Studenten falsch beraten, sollte Dein Sohn wirklich einen Anwalt einschalten. Am besten Informationen beim AStA einholen, welche Anwälte bereits Erfahrung mit dem örtlichen Amtsschimmel gemacht haben.

Gruß

Fritze

PS: Wieso meldet sich der Betroffene eigentlich nicht selbst?

Hallo Fritze und Danke

zu Deinem „P.S“ :smiley:u hast schon Recht, eigentlich sollte er sich selbst um Auskunft bemühen. Nur ist er, Gott sei Dank „Kohle verdienen“ fürs Studium, und das ziemlich stark (fast rund um die Uhr).

Aber auch unabhängig vom Verdienen - Du mußt wissen: ich bin eine „Glucke und bleib eine Glucke“. Sieh das nicht zu negativ.

Nein im Ernst, allein schon von meinem Beruf her, ist es mir lieber, ich weiß über alles erst mal selbst Bescheid!

Also, liebe Grüße

Annemarie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]