HILFE-AG ordnet Schichtarbeit an-

Hallo - ich benötige mal kurz Hilfe von einem Experten, der sich mit dem Arbeitsrecht auskennt.
Ein AG ordnet jetzt „NEU“ Schichten an, die man aber nich leisten kann und möchte, weil man schon seit über 20 Jahren nebenbei ein gutgegendes Kleingewerbe ausübt und die Kunden nicht verlieren möchte.
Was jetzt tun? - einfach nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit kündigen denn man möchte gerne sein Gewerbe weiter ausbauen.
Bekommt man dann trotzdem auch Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt (man hat ja gekündigt) - oder welche Tipps habt ihr noch ??
Ich habe keine Idee, wie man da rauskommt und was das Beste wäre.

Danke für Eure Tipps - Gruß Trudy

Hallo,

Ein AG ordnet jetzt „NEU“ Schichten an, die man aber nich
leisten kann und möchte, weil man schon seit über 20 Jahren
nebenbei ein gutgegendes Kleingewerbe ausübt und die Kunden
nicht verlieren möchte.

Kommt drauf an, was vertraglich vereinbart ist zur Arbeitszeit. Ist nichts konkretes zur Lage der Arbeitszeit vereinbart, dann ist der AG weisungsberechtigt, was das betrifft.

Was jetzt tun? - einfach nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit
kündigen denn man möchte gerne sein Gewerbe weiter ausbauen.

Das wäre wohl die denkbar ungünstigste Lösung. Wie das ausgebaute Gewerbe laufen wird, kann ja aus der Ferne keiner voraussagen und wenn man dann nicht noch ein 2. Standbein hat, steht man unter Umständen schlecht da.

Bekommt man dann trotzdem auch Überbrückungsgeld vom
Arbeitsamt (man hat ja gekündigt) - oder welche Tipps habt ihr
noch?

Ob man bei einem bereits existierenden Gewerbe überhaupt Übergangsgeld bekommt, weiß ich nicht. Dass wissen die im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ besser.

Ich habe keine Idee, wie man da rauskommt und was das Beste
wäre.

Vielleicht kann man einen Kompromis mit dem AG finden (z.B. bezüglich Schichteinteilung).
Wie viele Mitarbeiter hat die Firma? Gibts einen Betriebsrat?

MfG

„Wie viele Mitarbeiter hat die Firma? Gibts einen Betriebsrat?“

Das muß ich ihn mal fragen, Betriebsrat ist vorhanden soweit ich weiß. Muß auch mal anfragen, wie sein Arbeitsvertrag aussieht. Hm…einfach krank machen? Dann wäre er ja nach sechs Wochen wahrscheinlich raus, bzw. der Arbeitgeber kündigen?!
Danke erst mal Trudy

…einfach krank machen? Dann wäre er ja nach
sechs Wochen wahrscheinlich raus, bzw. der Arbeitgeber
kündigen?!

Hi Trudy,
auf keinen Fall !!!
Dann ist er schon dann raus, wenn es rauskommt… und zwar fristlos mit garantierter Sperre des ALG I für gewisse Zeit.

Es liegt dann zwar im Ermessen des AG ob er dann kündigt, die Möglichkeit hat er dann aber auf jeden Fall. Das ist noch schlimmer als wenn er selbst kündigen würde.

In der Regel weiß sein AG ja von seinem Gewerbe (muss/darf/kann man ja häufig angeben beim AG, wenn man so etwas macht).
Nach so langer Betriebszugehörigkeit wird man sicher Verständnis für die Situation des AN aufbringen.
Gemeinsam wird man dann schon eine Lösung finden.

Gruß
BJ

Hartz 4?
Hi!

Hm…einfach krank machen?

Klar, wir betrügen unseren Vertragspartner, wenn der nicht so will wie wir!

Für manche Leute würde ich nicht nur den ALG-Anspruch sondern auch ALG 2 kosequent streichen!

Guido

Hallo Xolophos

Ein AG ordnet jetzt „NEU“ Schichten an,

Kommt drauf an, was vertraglich vereinbart ist zur
Arbeitszeit. Ist nichts konkretes zur Lage der Arbeitszeit
vereinbart, dann ist der AG weisungsberechtigt, was das
betrifft.

Nach 12 Jahren wäre ich da etwas vorsichtiger in der Formulierung, Xolophos :smile: Das „konkret Vereinbarte“ kann sich rückblickend alleine schon aus den 12 bisherigen Jahren ergeben.

Gruß,
LeoLo