habe die Wohngebäudeversicherung von unserem Bauunternehmer übernommen.
Auch nur weil der Allianz Mensch mir gesagt hat, dass ich es MUSS.
Kündigen kann ich erst nach Erhalt der Grundbucheintragung, durch einen Sonderündigungsrecht.
Das habe ich gemacht, nun teilt mir der Allianz Mensch mit dass ich kündigen kann. 1 Monat Frist, aber ich würde meine zuviel gezahlten Beiträge nicht wieder erhalten.
habe die Wohngebäudeversicherung von unserem Bauunternehmer
übernommen.
Kündigen kann ich erst nach Erhalt der Grundbucheintragung,
durch einen Sonderündigungsrecht.
ja ist so.
Das habe ich gemacht, nun teilt mir der Allianz Mensch mit
dass ich kündigen kann. 1 Monat Frist, aber ich würde meine
zuviel gezahlten Beiträge nicht wieder erhalten.
wieso zuviel bezahlt?
war ja auch bis dato versichert.
Grundsätzlich ist es doch so dass der Verkäufer die Prämie schon bezahlt hat - es sei denn es ist unterjährige Zahlungsweise (z.B monatl.) vereinbart. Also müsstest Du wenn der Verkäufer es will, den Anteil an ihn entrichten. Hier haften Käufer und Verkäufer immer gesamtschuldnerisch.
Des weiteren gilt das was in §70 Abs.3 VVG steht:
(3) Wird das Versicherungsverhältnis auf Grund dieser Vorschriften gekündigt, so hat der Veräußerer dem Versicherer die Prämie zu zahlen, jedoch nicht über die zur Zeit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses laufende Versicherungsperiode hinaus; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie findet in diesen Fällen nicht statt.
Ich kenne aber Versicherer die in den Bedingungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers davon abweichen - es gab hier glaub ich vor einger Zeit mal eine Empfehlung vom Verband. In deinem Fall scheint dass dann nicht so zu sein. Schau einfach mal in die Bedingungen da steht der Teil auch nochmal erwähnt unter: „Veräußerung der versicherten Sachen, […] einschliesslich Kündigung“.
In dem Fall dann einfach zum Ende der Versicherungsperiode kündigen!
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Kann mich dem Vorredner nur anschließen. Der Bauunternehmer hat die Jahresprämie vermutlich bereits gezahlt, und da diese dem Versicherer (VR) auch bei vorzeitiger Kündigung zusteht, wäre es rausgeschmissenes Geld, sofort zu kündigen.
Wenn also die Möglichkeit besteht, Kündigung zurückziehen und zum Ende der Versicherungsperiode kündigen.
Alles rechtens!
Frank Wilke
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Nachtrag
ich möchte dir nicht den Wortlaut vorenthalten, wenn der Versicherer auf die Prämie verzichtet - dann lautet das ganze in den Bedinungen (zu mindest bei uns) nämlich so:
„Wird der Vertrag aus anderen Gründen gekündigt, hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Vertragslaufzeit entspricht.“
Sehr „Verbraucherfreundlich“ sind wir da…
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