Hilfe: angeblich geheime Geschäftsdaten

Hallo Zusammen,

ein Mitarbeiter A erfährt zu Beginn seiner Probezeit von Mitarbeiter B, dass die Firma, eine Tochtergesellschaft, gar nicht eigenständig leben könne und von der Muttergesellschaft jährlich subventioniert würde. Durch einen Zufall und mit diesem Gedanken im Kopf, ist Mitarbeiter A im Ordner des Geschäftsführers gelandet, der für alle frei zugänglich ist. Darin fand er einen Ordner mit Geschäftszahlen, die genau das wiedergaben, was Kollege B bereits erwähnt hatte.

Inzwischen hat ein neuer Mitarbeiter C angefangen, der aus einer Langzeitarbeitslosigkeit kommt, aus einem anderen Bundesland und mit einem behinderten Kind (welches im Bundesland des Firmensitzes nicht ausreichend versorgt werden kann). In einem Gespräch unter Kollegen (in dem generell über das Unternehmen und die Aufgaben gesprochen wurde) informierte Mitarbeiter A nun Mitarbeiter C u. a. auch über diese Geschäftszahlen und zeigte diese in der Tabelle im Ordner des Geschäftsführers.

In einem Gespräch zwischen dem Geschäftsführer und dem neuen Mitarbeiter C erwähnte dieser nun ". . . wenn wir alle an einem Strang ziehen, kommen wir auch aus den roten Zahlen . . . ". Darüber war der Geschäftsführer sehr verärgert und weil Mitarbeiter C das Geschlecht des Mitarbeiters A bestimmte, wußte der GF auch direkt, wer es war und war außer sich, was diese Person denn in seinem Ordner verloren hätte (wobei es auch mit Sicherheit noch andere Möglichkeiten an Personen gäbe, aber die andere Person ist der absolute Liebling des Chefs).

Mitarbeiter A hat bereits gekündigt, weil er sowieso vom GF nur noch gemobbt wurde oder sich gemobbt fühlt, der letzte Arbeitstag ist der 07.03.
Jetzt hat der GF ein Gespräch mit Mitarbeiter A am Mittwoch festgesetzt, wo wahrscheinlich dies zum Thema gemacht wird.

Wie soll sich Mitarbeiter A nun erklären? Er kann zwar zugeben, diese Daten gelesen und auch gezeigt zu haben, aber aus welcher Motivation heraus? Er kann ja nicht sagen: es steht so beschissen um die Firma, ich wollte den neuen Mitarbeiter vorwarnen aufgrund seiner familären Situation . . . . .

Bitte helft dem Mitarbeiter A . . .

Danke

Moin,

Bitte helft dem Mitarbeiter A . . .

ein vorsorgliches Gespräch mit einem Vertreter des Betriebsrates und/oder mit einem Anwalt des eigenen Vertrauens sollte nicht schaden.

Gandalf

Hallo Gandalf,

das Unternehmen hat 8 Mitarbeiter. Hier gibt es keinen Betriebsrat. Ein Anwalt wäre sicherlich möglich. Aber erstmal geht es ja nur um eine Form der Argumentation. Warum hat Mitarbeiter A im Ordner des Chefs geschnüffelt und warum hat er Informationen an den neuen Mitarbeiter weitergegeben. Er muß zunächst seinen Kopf aus der Schlinge ziehen. Je nachdem, wie das Gespräch dann verläuft, wird auch definitiv ein Anwalt eingeschaltet.

Wen sollte Mitarbeiter A als Zeugen mitnehmen, wenn es keinen BR gibt? Soll er einen mitnehmen bzw. wenn das Gespräch tatsächlich darauf hinauslaufen sollte, fragen, ob er jemanden als Zeugen dazunehmen darf?

Hallo,

A hätte einfach mal frühzeitig sein Gehirn einschalten und den Plappermodus ausschalten müssen.
Auch wenn derartige Daten frei zugänglich waren, hätte A überlegen müssen, ob er/sie - falls erkennbar - einfach so in anderen Ordnern 'rumschnüffeln und das Ganze auch noch weitererzählen darf.
Es ist das gute Recht einer Firma, aus welchen Gründen auch immer eine defizitäre Tochter zu stützen.
Es ist auch das gute Recht einer Firma, die nicht publizitätspflichtig ist, diesen Umstand geheim zu halten.

Bitte helft dem Mitarbeiter A . . .

Ob man diesem AN helfen kann , ist aus dem Gesamtzusammenhang letztlich nicht klar erkennbar.
Ob man diesem AN helfen soll , würde ich aufgrund der Fallschilderung mit erheblichen Fragezeichen versehen.
Jedenfalls ist von erhobenem Zeigefinger bis fristloser Kündigung einiges denkbar.

Danke

&Tschüß

Was rechtfertigt eine fristlose Kündigung? Der Mitarbeiter A hatte weder einen Verschwiegenheitspflicht, noch waren die Dateien in einem NICHTzugänglichen Ordner. Da kann jeder drauf zugreifen, der zum Unternehmen gehört. Und es ist ja auch nicht außer Haus gegangen, sondern nur an einen anderen Mitarbeiter . . . . .

Hallo,

ein Mitarbeiter A erfährt zu Beginn seiner Probezeit von
Mitarbeiter B, dass die Firma, eine Tochtergesellschaft, gar
nicht eigenständig leben könne und von der Muttergesellschaft
jährlich subventioniert würde.

Wenn dieser „Ableger“ von der Muttergesellschaft eine GmbH ist, müßte die Bilanz wahrscheinlich im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Daraus wäre zu ersehen, wie die finanzielle Lage der Fa. ist.
Wenn das ohnehin öffentlich wäre, ist m.E. nichts zu befürchten.
Schau also mal nach der Firmenbezeichnung.

Gruß:
Manni

Ob es wirklich bis zu einer fristlosen Kündigung kommen kann, ist wohl nicht die Frage.
Der GF fühlt sich hintergangen. Das Vertrauensverhältnis ist gestört höchstwahrscheinlich sogar zerbrochen. In welchen Ordnern in seinem Büro hätte Mitarbeiter A denn noch schnüffeln können ohne dass er es bemerkt hätte. Wo könnte A denn noch überall seine Nase in Dinge gesteckt haben, die ihn nichts angehen und worüber er bis dato noch nicht geplappert hat.

Mitarbeiter A hat ja nicht in seinem Büro rumgeschnüffelt, sondern in einem Ordner auf dem Server, auf den alle von ihrem Computer aus Zugriff haben.
Klar ist das Vertrauensverhältnis gestört, aber Mitarbeiter A hat sich nichts dabei gedacht . . . . wie soll er sich seinem Chef gegenüber erklären?

leider ist die Firma dort nicht zu finden . . . obwohl es eine GmbH ist :frowning:

Schnüffeln bleibt schnüffeln, egal ob analog oder digital.
Und wenn man sich nichts Schlimmes dabei gedacht hat, weder beim Schnüffeln noch beim Weitertragen, ist das ziemlich naiv und zeugt nich von Integrität.

Wikipedia sagt hierzu: _"Aufgrund dieser Tatsache achten vor allem große Konzerne, Finanzinstitute und öffentliche Ämter darauf, dass die beschäftigten Personen „integer“ sind. Es gibt gesellschaftliche und berufliche Positionen, bei denen bereits ein Verdacht auf fehlende Integrität des Inhabers zu dessen Suspendierung bzw. Enthebung der Position/des Amtes führen kann, da man integeren Personen „absolutes Vertrauen“ schenkt und dieses durch den ausgesprochenen Verdacht bereits anzweifeln kann.

In der Eignungsdiagnostik der Arbeitswelt wird von mangelnder Integrität eines Arbeitnehmers ausgegangen, wenn er dem Betriebsklima zuwiderlaufendes Fehlverhalten zeigt (deviantes Verhalten, Fehlzeiten, Pflichtverletzung wie Missbrauch von Arbeitsmaterialien und Arbeitsmitteln)."_

Darum geht es.

Das liegt ja nicht vor. Der Mitarbeiter A hat sich ja in der Form nicht gezeigt. Er hat lediglich frei zugängliches digitales Material einem anderen Kollegen gezeigt. Er war weder sexuell auffällig, hat Daten ausser Haus getragen, noch hat er sich in sonst einer Art und Weise asozial, etc. verhalten . . . . ich finde die Beschreibung arg überspitzt. Es wurde dem Mitarbeiter A auch nicht verboten, die Inhalte des Netzwerks zu nutzen, besuchen, was auch immer.

Wie gesagt, ein Vertrauensbruch ist es auf jeden Fall, aber nicht so ein Verhalten, dass eine sofortige Kündigung (zumal Mitarbeiter A ja schon gekündigt hat) ermöglicht. Nur wie kann sich Mitarbeiter A jetzt seinem Chef reuevoll gegenüber zeigen?

Hallo,

Darin fand er einen Ordner mit Geschäftszahlen,

wenn diese Daten schützeswert waren, dann hätte sie der GF auch mit Passwort, Zugriffsberechtigungen o.ä. auch schützen müssen. Daraus, daß es keine solchen Zugriffsbeschränkungen gab, kann man als Mitarbeiter auch nicht ableiten, daß sie vertraulich zu behandeln gewesen wären. Mal ganz davon abgesehen, daß C die Daten hätte auch selber einsehen können.

Ein objektiv zerrüttetes Vertrauensverhältnis kann ich auch nicht erkennen, weil es nichts vertrauliches gab, das hätte vertraulich behandelt werden können oder gar müssen.

Genau das würde ich auch dem GF im kommenden Gespräch entgegenhalten.

Ernsthafte Konsequenzen dürfte der Vorfall auch nicht haben. Jedes Arbeitsgericht dürfte dem GF eine lange Nase zeigen, falls es zur Kündigungsschutzklage kommt. Darüber hinaus sieht es auch den GF nicht gut aus, wenn er jemandem in der Muttergesellschaft erklären muß, warum er (angeblich) vertrauliche Daten ungeschützt auf dem Server herumliegen läßt. Wenn die Daten nicht vertraulich waren, dann ist das ganze ohnehin ein Sturm im Wasserglas.

Einzig beim Zeugnis würde ich aufpassen, daß der GF dem Mitarbeiter nicht ein faules Ei ins Nest legt.

Gruß
Christian

Nach §325 HGB sind Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, den JA bei e-Anzeiger einzureichen. Bei Tochterunternehmen kann etwas anderes gelten: §264 HGB Absatz 3
Dies nur am Rande.

Hallo Christian,

Danke für Deinen Comment. Mitarbeiter A wird dem GF wahrscheinlich mitteilen, dass ihm ja gleiches zu Beginn der Probezeit zumindest gesagt wurde und als man Dateien gesucht habe, im Ordner des GF gelandet sei und dort den Ordner mit den Geschäftszahlen gefunden habe. Aus Neugier zu der zu Beginn der Probezeit mitgeteilten Information habe man sich dann selbst ein Bild machen wollen. Es sei nicht richtig gewesen, im Ordner des GF „rumzuschnüffeln“, aber da alle Daten frei zugänglich gewesen wären, hätte man sich dabei nicht wirklich etwas gedacht.
Da der neue Mitarbeiter C gefragt habe, wieso die Muttergesellschaft dem Kauf eines CRM zustimmen müsse, habe Mitarbeiter A dann das gleiche mitgeteilt, wie seinerzeit Mitarbeiter B und es durch den Geschäftsbericht „bestärkt“, damit er es schwarz auf weiß sieht und auch glaubt.
Natürlich war Mitarbeiter A da etwas naiv, kein Ding. Aber irgendwie muß Mitarbeiter A nun versuchen, die Karre einigermaßen aus dem Dreck zu ziehen, um noch die restlichen 3 Wochen in dem Unternehmen unbeschadet zu überstehen, zumal Mitarbeiter A in dem Unternehmen seit längerem seitens des Chefs gemobbt wird (Bossing), was zu der eigentlichen Kündigung führte.

Ugh.

Der Mitarbeiter A hatte weder einen Verschwiegenheitspflicht

O doch. In der Regel steht im Arbeitsvertrag - selbst wenn nicht noch eine Extraverdonnerung nach §5 BDSG o.dgl. erfolgt - dass der Arbeitnehmer über ihm bekanntwerdende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren hat.

Und selbst, WENN die gefundenen Daten per Veröffentlichung zugänglich gemacht werden würden, ist immer noch sehr fraglich, ob das einem Arbeitnehmer erlaubt, dieser Veröffentlichung vorzugreifen.

Eine außerordentliche Kündigung stünde im beschrobenen Fall trotzdem wohl auf wackligen Füßen, da sich der Arbeitgeber - wenn die Daten wirklich für Hinz und Kunz zugänglich waren - grob fahrlässig verhalten hat. Für abmahnfähig halte ich den Sachverhalt aber allemal … und das wäre auch das Höchste, was ich ich als Arbeitgeber anstreben würde (wenn überhaupt), zumal sich die Sache ja durch die Eigenkündigung des AN erledigt hat.

Aga,
CBB

Der Chef hat den Mitarbeiter erst heute kontaktiert, aber auch nur in der Form, dass er dem Mitarbeiter im Verlauf eines Gesprächs, in dem es um Arbeitszeugnis, etc. geht, das Excelblatt unter die Nase gehalten hat mit den Worten: Das kennen Sie ja sicher. Der Mitarbeiter hat nicht reagiert.

Darf er dem Mitarbeiter jetzt mit rechtlichen Konsequenzen im Bezug auf den Datenschutz drohen, so frei nach dem Motto: wenn Sie etwas mitnehmen oder nach aussen dringen lassen, so wird dies rechtliche Folgen für Sie haben.

Der Mitarbeiter, der sowieso nur gemobbt wird vom Chef, auch schon vor diesem Vorfall, fühlt sich inzwischen eingeschüchtert und verängstigt, da er sich in der Richtung nichts hat zu schulden kommen lassen. Gehört die Drohung zum Mobbing oder darf ein Chef sowas sagen?