Hallo
Wer genau hat da vorgeladen?
Die Polizei, jedenfalls kam von der der Brief. Man soll zur
Anhörung kommen.
Das kann man machen, aber man braucht denen nichts zu sagen. Aussagen muss man als Beschuldigter nie. Erst mal fragen, was denn überhaupt vorgeworfen wird.
Anscheinend stand auch ein Polizist vor der
Tür während der Beschuldigte im Urlaub war, denn eine
Visitenkarte lag auch zusätzlich im Briefkasten mit der
Aufforderung am selben Tag noch abends anzurufen. Wenn man das
nicht getan hat (man wusste ja nichts, da man im Urlaub war)
wird das eigentlich negativ gewertet?
Nö, hat ja auch mit dem Delikt nichts zu tun.
Naja, dann war es, selbst bei einer Berührung, auch keine
Unfallflucht, denn die setzt Vorsatz voraus.
Wie kann man beweisen, dass es keinen Vorsatz war?
Darüber muss sich nicht der Beschuldigte den Kopf der Ermittler zerbrechen, denn er braucht überhaupt nichts zu beweisen. In Deutschland gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung.
Das wird ja
jeder Beschuldigte ertmal sagen, oder?
Kann schon sein, ist sein gutes Recht. Negativ auslegen darf man ihm das nicht.
Wie lange gilt ein
Schaden eigentlich als Bagatellschaden?
Bei Fahrerflucht gibt es keinen Bagatellschaden, falls du darauf hinaus willst.
Der aus dem Urlaub zurückgekehrte hat ja mangels
eigener Wahrnehmungen eigentlich „nichts“ auszusagen. In
solchen Fällen dürfte der Augenschein ausschlaggebend sein.
Was heißt das? Beide Autos werden untersucht? Und was, wenn am
Auto des Beschuldigten doch Spuren zu finden sind (winzigst
kleine, nicht einfach zu sehen)? Wenn das zusammen passt ist
jawohl doch ein kleiner Zusammenstoss/ Berührung gewesen.
Wenn die Spuren an beiden Autos zusammenpassen, ist das ein starkes Indiz für eine Berührung, aber nur dann.
Ist
man dann auch gleichzeitig schuldig der Fahrerflucht oder
„nur“ als Unfallverursacher?
Man ist Unfallverursacher (sagt der Zeuge - doch war das andere Auto behindernd geparkt?), aber nicht automatisch schuldig der Fahrerflucht. Dafür kommt es, wie gesagt, auf vorsätzliches Handeln an.
Wie lässt sich da beweisen, dass
nicht vorsätzlich gehandelt wurde?
Überhaupt nicht. Es muss bewiesen werden, dass vorsätzlich gehandelt wurde. Mach dich bitte von der Vorstellung los, dass man in Deutschland bestraft wird, wenn man nicht seine Unschuld beweisen kann. Man wird bestraft, wenn der Staatsanwalt etwas beweisen kann.
Gerichte beschäftigen sich
ja mit genug „Müll“.
Im Zivilrechtz schon.
Und Fahrerflucht ist ja keine leichte Sache.
Ich habe bei einem gleich gelagerten Fall jedenfalls nie mehr etwas von der Ermittlungsbehörde gehört. Es kommt da sicher auf die Schwere des Falls an. Wenn du ein Kind auf dem Zebrastreifen umfährst und dann abhaust, kannst du dir sicher sein, dass der Staatsanwalt Himmel und Hölle in Bewegung setzen wird, um dich hinter Gitter zu bringen.
Gruß
smalbop