Hilfe! Anschuldigung wegen Unfallflucht

Hallo,

nehmen wir an jemand kommt von einem Städtetrip wieder und entdeckt im Briefkasten eine Vorladung, Anschuldigung: Entfernung vom Unfallort. Nach Prüfung des Autos kann aber kein Schaden festgestellt werden. Man ist zwar am Tattag gefahren, hat aber keinen Unfall bemerkt und wie gesagt ist am Auto auch keine Macke.

Was nun? Glaubt einem die Polizei, wenn man sagt „hab ich nicht mitbekommen?“? Was, wenn ein Zeuge aussagt er hätte gesehen, dass man gegen ein anderes Auto gefahren sei? Steht dann Aussage gegen Aussage? Wird das Auto dann auf Schäden untersucht? Oder wird der Beschuldigte sofort verurteilt?

Was ist, wenn nur ein Bagatellschaden entstanden sein kann (Vermutung, aber da am vermeintlichen Unfallwagen nichts zu sehen ist): wie sieht die Chance da aus, dass einem geglaubt wird, wenn man sagt, dass man nichts bemerkt hat?

Danke im voraus
Jessica

Guten Morgen

nehmen wir an jemand kommt von einem Städtetrip wieder und
entdeckt im Briefkasten eine Vorladung, Anschuldigung:

Wer genau hat da vorgeladen?

Entfernung vom Unfallort. Nach Prüfung des Autos kann aber
kein Schaden festgestellt werden. Man ist zwar am Tattag
gefahren, hat aber keinen Unfall bemerkt und wie gesagt ist am
Auto auch keine Macke.

Naja, dann war es, selbst bei einer Berührung, auch keine Unfallflucht, denn die setzt Vorsatz voraus.

Was nun? Glaubt einem die Polizei, wenn man sagt „hab ich
nicht mitbekommen?“?

Was so’n Polizist glaubt, ist nicht entscheidend für den Ausgang des Verfahrens - wenngleich es dieses abkürzen kann.

Was, wenn ein Zeuge aussagt er hätte
gesehen, dass man gegen ein anderes Auto gefahren sei?

Zunächst mal muss sich der Fahrzeughalter beschweren, nicht der Zeuge.

Steht
dann Aussage gegen Aussage?

Sozusagen. Der aus dem Urlaub zurückgekehrte hat ja mangels eigener Wahrnehmungen eigentlich „nichts“ auszusagen. In solchen Fällen dürfte der Augenschein ausschlaggebend sein.

Wird das Auto dann auf Schäden
untersucht?

Ja, eben, zum Beispiel.
Oder wird der Beschuldigte sofort verurteilt?
Nein, es droht allenfalls eine einstweilige Erschießung. :wink:

Was ist, wenn nur ein Bagatellschaden entstanden sein kann
(Vermutung, aber da am vermeintlichen Unfallwagen nichts zu
sehen ist): wie sieht die Chance da aus, dass einem geglaubt
wird, wenn man sagt, dass man nichts bemerkt hat?

Recht gut. Das Problem ist insbesondere, dass die Staatsanwaltschaft beweisen müsste, dass man eben doch etwas gehört haben muss. Das ist bei der Leistungsfähigkeit einer modernen Car-Hifi-Anlage nicht immer gesichert, auch wenn man die während der Fahrte eigentlich nicht betreiben darf. Die Staatsanwälte haben im Zweifel dringenderes zu tun und daher keine Zeit für die Bearbeitung von solchem typisch deutschen „Aargh - ein Fingerabdruck auf meiner Metallic-Lackierung“-Kokolores.

Gruß
smalbop

Guten Morgen

Hallo,

Wer genau hat da vorgeladen?

Die Polizei, jedenfalls kam von der der Brief. Man soll zur Anhörung kommen. Anscheinend stand auch ein Polizist vor der Tür während der Beschuldigte im Urlaub war, denn eine Visitenkarte lag auch zusätzlich im Briefkasten mit der Aufforderung am selben Tag noch abends anzurufen. Wenn man das nicht getan hat (man wusste ja nichts, da man im Urlaub war) wird das eigentlich negativ gewertet?

Naja, dann war es, selbst bei einer Berührung, auch keine
Unfallflucht, denn die setzt Vorsatz voraus.

Wie kann man beweisen, dass es keinen Vorsatz war? Das wird ja jeder Beschuldigte ertmal sagen, oder? Wie lange gilt ein Schaden eigentlich als Bagatellschaden?

Der aus dem Urlaub zurückgekehrte hat ja mangels
eigener Wahrnehmungen eigentlich „nichts“ auszusagen. In
solchen Fällen dürfte der Augenschein ausschlaggebend sein.

Was heißt das? Beide Autos werden untersucht? Und was, wenn am Auto des Beschuldigten doch Spuren zu finden sind (winzigst kleine, nicht einfach zu sehen)? Wenn das zusammen passt ist jawohl doch ein kleiner Zusammenstoss/ Berührung gewesen. Ist man dann auch gleichzeitig schuldig der Fahrerflucht oder „nur“ als Unfallverursacher? Wie lässt sich da beweisen, dass nicht vorsätzlich gehandelt wurde?

Recht gut. Das Problem ist insbesondere, dass die
Staatsanwaltschaft beweisen müsste, dass man eben doch
etwas gehört haben muss. Das ist bei der Leistungsfähigkeit
einer modernen Car-Hifi-Anlage nicht immer gesichert, auch
wenn man die während der Fahrte eigentlich nicht betreiben
darf. Die Staatsanwälte haben im Zweifel dringenderes zu tun
und daher keine Zeit für die Bearbeitung von solchem typisch
deutschen „Aargh - ein Fingerabdruck auf meiner
Metallic-Lackierung“-Kokolores.

Naja, ob man das so sagen kann… Gerichte beschäftigen sich ja mit genug „Müll“. Und Fahrerflucht ist ja keine leichte Sache.

Gruß
smalbop

Grüße
Jessica

Hallo

Wer genau hat da vorgeladen?

Die Polizei, jedenfalls kam von der der Brief. Man soll zur
Anhörung kommen.

Das kann man machen, aber man braucht denen nichts zu sagen. Aussagen muss man als Beschuldigter nie. Erst mal fragen, was denn überhaupt vorgeworfen wird.

Anscheinend stand auch ein Polizist vor der
Tür während der Beschuldigte im Urlaub war, denn eine
Visitenkarte lag auch zusätzlich im Briefkasten mit der
Aufforderung am selben Tag noch abends anzurufen. Wenn man das
nicht getan hat (man wusste ja nichts, da man im Urlaub war)
wird das eigentlich negativ gewertet?

Nö, hat ja auch mit dem Delikt nichts zu tun.

Naja, dann war es, selbst bei einer Berührung, auch keine
Unfallflucht, denn die setzt Vorsatz voraus.

Wie kann man beweisen, dass es keinen Vorsatz war?

Darüber muss sich nicht der Beschuldigte den Kopf der Ermittler zerbrechen, denn er braucht überhaupt nichts zu beweisen. In Deutschland gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung.

Das wird ja
jeder Beschuldigte ertmal sagen, oder?

Kann schon sein, ist sein gutes Recht. Negativ auslegen darf man ihm das nicht.

Wie lange gilt ein
Schaden eigentlich als Bagatellschaden?

Bei Fahrerflucht gibt es keinen Bagatellschaden, falls du darauf hinaus willst.

Der aus dem Urlaub zurückgekehrte hat ja mangels
eigener Wahrnehmungen eigentlich „nichts“ auszusagen. In
solchen Fällen dürfte der Augenschein ausschlaggebend sein.

Was heißt das? Beide Autos werden untersucht? Und was, wenn am
Auto des Beschuldigten doch Spuren zu finden sind (winzigst
kleine, nicht einfach zu sehen)? Wenn das zusammen passt ist
jawohl doch ein kleiner Zusammenstoss/ Berührung gewesen.

Wenn die Spuren an beiden Autos zusammenpassen, ist das ein starkes Indiz für eine Berührung, aber nur dann.

Ist
man dann auch gleichzeitig schuldig der Fahrerflucht oder
„nur“ als Unfallverursacher?

Man ist Unfallverursacher (sagt der Zeuge - doch war das andere Auto behindernd geparkt?), aber nicht automatisch schuldig der Fahrerflucht. Dafür kommt es, wie gesagt, auf vorsätzliches Handeln an.

Wie lässt sich da beweisen, dass
nicht vorsätzlich gehandelt wurde?

Überhaupt nicht. Es muss bewiesen werden, dass vorsätzlich gehandelt wurde. Mach dich bitte von der Vorstellung los, dass man in Deutschland bestraft wird, wenn man nicht seine Unschuld beweisen kann. Man wird bestraft, wenn der Staatsanwalt etwas beweisen kann.

Gerichte beschäftigen sich
ja mit genug „Müll“.

Im Zivilrechtz schon.

Und Fahrerflucht ist ja keine leichte Sache.

Ich habe bei einem gleich gelagerten Fall jedenfalls nie mehr etwas von der Ermittlungsbehörde gehört. Es kommt da sicher auf die Schwere des Falls an. Wenn du ein Kind auf dem Zebrastreifen umfährst und dann abhaust, kannst du dir sicher sein, dass der Staatsanwalt Himmel und Hölle in Bewegung setzen wird, um dich hinter Gitter zu bringen.

Gruß
smalbop

Hallo,
lies mal: http://www.welt.de/berlin/article5036553/Die-miese-M…
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]

Hallo Jessica,

ich hatte mal einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis.

Geh zu dieser Vorladung und erzähle wahrheitsgemäß, was du an dem Tag alles gemacht hast.
Erzähle aber nichts von einem Unfall, denn du weißt ja von nichts und bei dieser Version musst du immer bleiben.
Mein Bekannter war damals zweifelsfrei als „Täter“ identifiziert worden.
Ein Gutachter konnte dann klären, dass er, aufgrund der Außengeräusche, gar nicht in der Lage war, den Unfall (eher die Berührung) zu bemerken.

Letztlich endete die Sache mit einem glatten Freispruch un die eigene Versicherung übernahm unbürokratisch den Schaden.

Gruß
Lawrence

…na, wenn das keine Rechtsberatung ist…
owt

nur weil ich erzähle, was ein Bekannter in ähnlicher Situation gemacht hat und wie es ihm ergangen ist???

Wenn der MOD das als Rechtsberatung sieht, kann er den Beitrag ja löschen.

Hallo Lawrence,

du leidest aber nicht an Sehstörungen und Alzheimer, oder?

Du hast nicht beschrieben, wie es dem Bekannten widerfahren ist, sondern dem Ursprungsposter eine rechtliche Handlungsanweisung gegeben.

VG
EK

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