hallo 1999 kam ein Junge zur Welt dessen Eltern waren damals minderjähri und das Jugendamt hat das Kind gleich in eine Pflegefamilie getan. Das Sorgerecht liegt nun auch beim Jugendamt. Heute nach 15 Jahren schreibt das Jugendamt die Erzeuger an um Auskunft über ihr Einkommen zubekommen zur Hilfe der Erziehung Paragraph so und so Absatz so. Ist der Erzeuger verpflichtet diese Auskunft zu geben da er ja kein Sorgerecht hat. Der Jugendliche ist mittlerweile in Ausbildung.
Was für eine Rolle sollte das Sorgerecht für die Unterhaltspflicht spielen? Diese erlischt selbstverständlich nicht mit Verlust des Sorgerechtes.
Hallo,
Paragraph so und so Absatz so.
Das ist sicher die gesetzliche Grundlage für das Auskunftsersuchen.
Ist der
Erzeuger verpflichtet diese Auskunft zu geben
Das kann man nur beurteilen, wenn man diese gesetzliche Grundlage kennt, die hier verschwiegen wird.
Es geht ihr um den Paragraph 27, 33 SGB VIII
es geht hier nicht um Unterhalt
ein Sorgerecht bestand noch nie
Hi, da: http://www.pflegeelternrecht.de/pf/pflegegeld.php mal nachlesen was dieser § besagt.
die Auskunft wird gegeben werden müssen.
MfG ramses90
Ja aber ich hab was gelesen dass es die sorgepflichtigen Auskunft erteilen müssen!? Was ist wenn dies beim Jugendamt liegt!?