Hilfe!Aufhebungsvertrag! Wie ist meine Lage?

Hallo, ich habe im Jahr 2008-2011 meine Ausbildung als MFA gemacht und wurde danach mit einem befristeteten Vertrag für 2 Jahre übernommen.Die sind jetzt mitte diesen Jahres abgelaufen. Nun soll ich einen unbefristeten Vertrag bekommen und ihn gleichzeitig! mit einem Aufhebungsvertrag für Oktober 2014 unterschreiben.(Ich möchte eigenltich dort nicht gehen und habe auch nicht um einen Aufhebungsvertrag gebeten!). In einer Chefbesprechung mit den Ärzten und den Erstkräften, haben die Erstkräfte für mich nachgefragt was man machen kann wenn ich weiter dort bleiben möchte. Arzt:" Das ist ja kein Problem dann wird der Aufhebungsvertrag einfach zerissen und landet im Papierkorb". Meine Frage ist jetzt, wer weiß schon was nächstes Jahr ist. Die Cefs haben sich dann gut abgesichert wenn sie mich dann doch loswerden wollen und können ja behaupten das,dass was sie gesagt haben niemals gestimmt hätte und ich es dann erfunden hätte! Das ist meine Sorge das ich dann da stehe und die Dumme bin. Wie ist die Rechtslage? Was kann ich tun? Was wäre am besten? Soll ich den direkt unterschreiben? Könnte man den Aufhebungsvertrag auch später unterschreiben wenn ich dann doch gehen möchte? Und wenn ja welche Kündigungsfrist gilt dann in diesem Vertrag? Man muss sich ja auch bewerben :smile:

Schonmal vielen lieben Dank, an alle die Versuchen mir zu helfen :* Ich bin total verunsichert und noch unerfahren mit solchen Dingen :wink: Habe echt Angst das ich einen sehr großen Fehler begehen könnte :frowning:

Nochmal danke :wink: lg Tascha :smiley:

Es gibt wohl keinen Blödsinn, den es nicht gibt: Unbefristeter Vertrag mit Aufhebungsvertrag. Die einfachste Alternative für den Arbeitgeber wäre doch ein befristeter Vertrag. Also: Du bist nicht verpflichtet etwas zu unterschreiben, das Du nicht unterschreiben willst. So solltest du auf dem zugesagten unbefristeten Vertrag bestehen. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist mit den Fristen des BGB kündbar, alaso mit 4 Wochen bei einem kurzen Arbeitsverhältnis. Die Fristen verlängern sich für den Arbeitgeber bei länger andauerndem Arbeitsverhältnis. Wahrscheinlich solltest Du aber die Augen aufhalten, ob du nicht besser woanders arbeitest ohne die von dir geschilderte Zumutung.

Hallo Ig Tascha,
Sie haben mit dem Auflösungsvertrag vollkommen recht, genaus os sieht es aus, wenn Sie den Auflösungsvertrag unterschreiben. Im Nachhinein beweisen, dass hier unzulässiger Druck seitens AG ausgeübt wurde, um einen
unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten ist sehr schwierig. Eigentlich ist das Verhalten der Ärzte schlichtweg Erpressung, das ist gelinde ausgedrückt unanständig. Hier will der AG das Risiko nicht tragen, wenn die Praxis nicht mehr so viel abwirft wie erwartet. Außerdem werden Sie vom Job-Center bezüglich Arbeitslosengeld gesperrt, wenn Sie dann arbeitslos sind und den Auflösungsvertrag unterschrieben haben. Ich würde es mir überlegen, ob ich bei so einem Arbeit- geber überhaupt weiter beschäftigt sein will.
Sie haben leider keinen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag können Sie nur bekommen, wenn ein Sachgrund für die Befristung vorliegt.
Gruß wannsee

Hallo Tascha,

grundsätzlich wäre ich vorsichtig mit dem Aufhebungsvertrag, da er ggf. auch negative Auswirkungen auf ein Arbeiltslosengeld hätte.

Was hier versucht wird, ist das man die Befristung die höchstens zwei Jahre betragen darf umgehen will. Die Frage was passiert 2014 und ob ein Aufhebungsvertrag der bereits über ein Jaar früher getroffen wurde zulässig ist kann ich nicht beantworten, allerdings würde ich fast davon ausgehen das man dich dann nochmals mit einem Aufhebungsvertrag, dann mit 2015 Enddatum. Sorry aber für mich ist das kein guter Arbeitgeber der solche Spielchen treibt.

Die Kündigungsfrist sollte im Vertrag stehen, ansonsten richtet sie sich nach § 622 BGB.

Viel Glück

Hallo,
was können Sie tun? Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie keine Möglichkeit mehr arbeitsrechtliche Ansprüche gelten zu machen. Ein Aufhebungsvertrag muss sich nicht sn Kündigungsfristen halten. Schlimmer noch: werden Sie nach einer Beendigung ihres Arbeitsvertrages durch einen Aufhebungsvertrag arbeitslos, bekommen Sie vom Arbeitsamt eine Sperrfrist für Ihr Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten.
Sie kommen wahrscheinlich nicht drumrum einen befristeten Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Alles Andere sollten Sie tunlichst vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
J.D.

Also einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit angegliederten Aufhebungsvertrag würde ich auf keinen Fall unterschreiben. Die Sache stinkt!!! Entweder man bietet ihnen einen weiteren befristeten Vertrag mit Auslauf Oktober 2014 oder aber einen unbefristeten Vertrag ohne solche Klauseln. Einen Aufhebungsvertrag kann man dann jeder Zeit immer noch beantragen, wenn man ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag möchte. Bei einer 2 jährigen Anstellungszeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Solche Sachen wie Kündigungsfristen müßten eigentlich auch auf dem aufbeitsvertrag vermerkt sein oder aber ein Vermerk, das man nähere Infos zu dem Thema in irgendwelchen Anstellungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens (müssen irgendwo im Unternehmen zur Einsicht ausliegen) zu finden sind. Es könnte durchaus sein, dass in der Zeit nach einer 2 jährigen Anstellung bis zur 5 jährigen Anstellung eine Kündigungsfrist von 6 Wochen gelten. Ab 5 Jahre sind es dann 8 Wochen.

Unterschreiben Sie den unbefristeten Vertrag. Auf keinen Fall den unbefristeten Vertrag, denn daran kann sich dann keiner, wie Sie richtig vermuten, dann mehr erinnern.
Die Kündigungsfristen sind 4 Wochen §622 BGB.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo,
den Aufhebungsvertrag versucht man dir nur unterzuschieben, da man dir keinen weiteren befristeten Vertrag anbieten kann (http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html). Evtl. ist es möglich diesen Aufhebungsvertrag später anzufechten, da er unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde, das kann ich aber nicht genau beurteilen.

Von dem Vorschlag, den Aufhebungsvertrag später evtl. zu zerreissen, wenn man ihn nicht mehr braucht halte ich gar nichts. Im Streitfall wird er nämlich nicht zerrissen, sondern gegen dich ausgespielt. Andersherum könnte man sich darauf einlassen, einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn er nötig sein sollte.

Zur Frage mit den Kündigungsfristen: Wenn im Vertrag nichts anderes steht, kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html)

Nun soll ich einen unbefristeten Vertrag bekommen
und ihn gleichzeitig! mit einem Aufhebungsvertrag für Oktober
2014 unterschreiben.(Ich möchte eigenltich dort nicht gehen
und habe auch nicht um einen Aufhebungsvertrag :gebeten!). Wie ist die
Rechtslage? Was kann ich tun? Was wäre am besten? Soll ich den
direkt unterschreiben? Könnte man den Aufhebungsvertrag auch
später unterschreiben wenn ich dann doch gehen möchte? Und
wenn ja welche Kündigungsfrist gilt dann in diesem Vertrag?
Man muss sich ja auch bewerben :smile:

Hi Tascha,

das was Du unterschreiben sollst klingt und ist zusammengefasst ein befristeter Arbeitsvertrag bis Oktober 2014. Nur das es umschrieben ist. Das heisst, man will Dir sagen eigentlich hast Du einen unbefristeten Vertrag, aber wenn wir Dich nicht mehr brauchen, schmeißen wir dich raus. Nur ist meines Wissens nach so etwas ‚nie nicht, nirgens‘ im Gesetz verankert.
Wende Dich an den Betriebsrat und Gewerkschaft. Und ich sage es so wie es ist, mache den Leuten 'da nach klar, DAS GEHT SO NICHT, weil: willst Du bis 2014 Oktober jeden Morgen aufwachen und Dich fragen: Geht es dann weiter oder nicht. Glaub mir, ich weiss wovon ich rede, ich habe August 2012 einen solchen Vertrag unterschrieben, unter anderen Umständen und ich bereue es auch nicht, meine Nerven waren mir wichtiger, obwohl ich bis heute noch nicht weiss ob es eine Sperre gibt oder nicht, fall’s ich zum Amt muss.
Also sei vorsichtig, dann mach lieber einen befristeten Vertrag und Du weisst woran Du bist und Du kannst noch Erfahrungen sammeln und siehst Dich in der Zeit nach anderen Arbeitsstellen um, nur zur Sicherheit. Du kannst mich jederzeit anschreiben fall’s Du noch Fragen hast. Es wäre nett, wenn Du mir den Ausgang der Geschichte berichten könntest.
Zu den Fragen: Ja einen solchen Vertrag kann man jederzeit unterschreiben, sollte man aber nicht, Du kriegst wenn es nicht krankheitsbedingt ist eine Sperre vom Arbeitsamt. Kündigungsfrist ist Die, Welche in Deinem Arbeitsvertrag steht. Äh, NICHT einfach einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, glaub mir, ich musste mir schon viele male anhören, warum hast Du das gemacht?
Und lass den Kopf nicht hängen, es geht immer irgend wie weiter. Vielleicht brauchen andere Krankenhäuser eine gut ausgebildete MFA. :wink:

Liebe Grüße (: Und viel Erfolg (;

Hallo Nörchen/Tacha,
es ist anstrengend, einen so langen Text ohne Zwischenzeile oder Abstände zu lesen und zu beantworten, aber nun kommen meine Ideen in Deinem Text:

Hallo, ich habe im Jahr 2008-2011 meine Ausbildung als MFA
gemacht und wurde danach mit einem befristeteten Vertrag für 2
Jahre übernommen.Die sind jetzt mitte diesen Jahres
abgelaufen.

Soweit nachvollziehbar!

Nun soll ich einen unbefristeten Vertrag bekommen

und ihn gleichzeitig! mit einem Aufhebungsvertrag für Oktober
2014 unterschreiben.(Ich möchte eigenltich dort nicht gehen
und habe auch nicht um einen Aufhebungsvertrag gebeten!).

Das ist nicht nachteilig, denn Du hast Deinen Beruf an der gleichen Stelle erstmal behalten.

In

einer Chefbesprechung mit den Ärzten und den Erstkräften,
haben die Erstkräfte für mich nachgefragt was man machen kann
wenn ich weiter dort bleiben möchte. Arzt:" Das ist ja kein
Problem dann wird der Aufhebungsvertrag einfach zerissen und
landet im Papierkorb".

Anscheinend will sich die Klinik nicht auf meist schwierige Kündigungsgespräche einstellen und macht so ev. Beendigungen für das KKH leichter. Der Arzt hat recht, wer weiß was in 2 Jahren ist?

Meine Frage ist jetzt, wer weiß schon

was nächstes Jahr ist. Die Cefs haben sich dann gut
abgesichert wenn sie mich dann doch loswerden wollen und
können ja behaupten das,dass was sie gesagt haben niemals
gestimmt hätte und ich es dann erfunden hätte! Das ist meine
Sorge das ich dann da stehe und die Dumme bin. Wie ist die
Rechtslage? Was kann ich tun? Was wäre am besten? Soll ich den
direkt unterschreiben? Könnte man den Aufhebungsvertrag auch
später unterschreiben wenn ich dann doch gehen möchte? Und
wenn ja welche Kündigungsfrist gilt dann in diesem Vertrag?
Man muss sich ja auch bewerben :smile:

Ich würde Dir raten: unterschreiben und dann 6 Monate vor dem Ende nachfragen, ob der Aufhebungsvertrag zerrissen werden kann und Du bleibst. Wenn die Chefs dann dazu nicht bereit sind, hast Du noch genug Zeit eine andere Stelle zu suchen und zu finden. Für Dich entstehen dann keine Nachteile. Hast dann auch keine K-Frist, da der Vertag ausläuft.

Solltest Du vorher eine Stelle finden, kannst Du jederzeit selbst kündigen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, ausser in Deinem neuen AV (ab Sommer) steht was anders drin (musst Du nachlesen).

Schonmal vielen lieben Dank, an alle die Versuchen mir zu
helfen :* Ich bin total verunsichert und noch unerfahren mit
solchen Dingen :wink: Habe echt Angst das ich einen sehr großen
Fehler begehen könnte :frowning:

Nochmal danke :wink: lg Tascha :smiley:

Alles Gute für Dich!

Das Arbeiten nach unbefristeten Verträgen wird leider immer seltener, es scheint eine Entwicklung zu s ein, mit solchen Verträgen wie bei Dir eingestellt zu werden!

Susanne

Hallo,

unbefristeten Vertrag ja, Aufhebungsvertrag nein, wozu jetzt bei Vertragsabschluss? Entweder ist ein Vertrag unbefristet oder nicht? Wenn dies geplant ist, kann man ja zu dem Zeitpunkt im Oktober mit dem Anliegen auf Sie zukommen. Will man sich hier die Weiterbeschäftigung offen lassen? Bitte auf keine Fall unterschreiben. Sie können damit agumentieren, dass anstatt den bereits unterschreibenen Aufhebungsvertrag zu vernichten, es auf das Gleiche rauskommt Ihnen dann im Oktober den selbigen anzubieten, mit dem Unterschied, dass Sie dann in der Situation sind, dieses auch ablehnen zu können.
Mein Rat, suchen Sie sich dringend einen neuen AG - der jetztige nötigt Sie zu Entscheidungen und wird diese Verhalten in jeder Vertragsverhandlung weiterführen. Sollte ein Betriebsrat existieren oder Sie Gewerkschaftsmitglied sein, bitte hier einmal vorsprechen.

Viel Erfolg
Milan

Hallo

wenn dein Vertrag Mitte des Jahres ausläuft geht er in einen unbefristeten Vertrag über und Punkt! Die Frage ist aber, was passiert, wenn du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst und ob ein Aufhebungsvertrag überhaupt rechtlich Bestand hat, wenn er jetzt schon geschlossen wird. Ich würde vorschlagen, den Vertrag nicht zu unterschreiben und mit den Ärzten nochmals zu sprechen. Wenn die Stelle wegfällt ist eine betriebsbed. Kündigung immer möglich, aber ein Aufhebungsvertrag sorgt (je nach Gestaltung) für eine Sperre beim Arbeitsamt, weil man ja auf eine Weiterbeschäftigung verzichtet hat. ABER diese Aussage ist nicht rechtssicher, da ich noch nie mit so früh geschlossenen AufhVertägen zu tun hatte.

LG.

Ich vermag nicht Dir in Deiner Situation den richtigen Rat zu geben. Nur soviel, ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen wird, Da gibt es dann keine Kündigunsfristen mehr, weil der Zeitpunkt festgelegt ist. Solltest Du aufgrund des Aufhebungsvertrages eine Abfindung bekommen, dann würde
ich unterschreiben.Sonst würde ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Heute weiß in der Wirtschaft keiner was morgen ist. Bernd

hallo nörchen,

was soll das denn ???
man unterschreibt einen unbefristeten arbeitsvertrag, gleichzeitig mit seiner kündigung ?
an deiner stelle würde ich nur den unbefristeten vertrag unterschreiben, setzt deinen arbeitgeber etwas unter zugzwang. wenn du dir sicher bist das du einen guten job machst, dann bleib hart während der verhandlung. hol dir unterstützung vom betriebs.-/personalrat.
gruß paule