Hilfe! Auto kaputt, welche Rechte habe ich?

Im Herbst 2010 kauften wir einen Golf IV bei einem gewerblichen Händler für 3600€. Nach 2 Monaten fiel auf das während der Fahrt ständig der dritte Gang aus der Kupplung fiel, daraufhin stellt sich heraus dass das Getriebe hin war u die Kupplung gleich mit, das für uns ein klarer Garantiefall, somit riefen wir den Verkäufer an und brachten unser Auto dahin, der Verkäufer meinte dass das ein Verschleissteil sei und somit nicht in die Garantie fällt, Kosten hierfür 1800€ Somit wendeten wir uns an einen Anwalt, der uns frohen Mutes mitteilte das es auf jeden Fall ein Garantiefall und wir das nicht zahlen musste, der Verkäufer ging auch zum Anwalt und rückte das Auto nicht mehr raus, somit ging das ganze vor Gericht, dort wurde uns mitgeteilt das solch ein Kauf immer auf Vertrauensbasis läuft, das Recht haben und Recht bekommen zweierlei Dinge wären und wir dazu angehalten sind die Rechnung zu bezahlen, da der Verkäufer ja seine Arbeit verrichtet hat, das war die Kurzversion.
Keine 2 Monate später haben wir wieder genau dasselbe Problem, der Gang fliegt aus der Kupplung. Wir sind komplett hilflos, und fühlen und wircklich betrogen per Gesetz.

Guten Morgen,

Im Herbst 2010 kauften wir einen Golf IV bei einem
gewerblichen Händler für 3600€.

als Privatperson nehme ich an?!

Nach 2 Monaten fiel auf das
während der Fahrt ständig der dritte Gang aus der Kupplung
fiel, daraufhin stellt sich heraus dass das Getriebe hin war u
die Kupplung gleich mit, das für uns ein klarer Garantiefall,

Hat der Verkäufer ihnen beim Verkauf eine Garantie gegeben oder haben sie lediglich die gesetzliche Gewährleistung?

somit riefen wir den Verkäufer an und brachten unser Auto
dahin, der Verkäufer meinte dass das ein Verschleissteil sei
und somit nicht in die Garantie fällt, Kosten hierfür 1800€
Somit wendeten wir uns an einen Anwalt, der uns frohen Mutes
mitteilte das es auf jeden Fall ein Garantiefall und wir das
nicht zahlen musste, der Verkäufer ging auch zum Anwalt und
rückte das Auto nicht mehr raus, somit ging das ganze vor
Gericht, dort wurde uns mitgeteilt das solch ein Kauf immer
auf Vertrauensbasis läuft, das Recht haben und Recht bekommen
zweierlei Dinge wären und wir dazu angehalten sind die
Rechnung zu bezahlen, da der Verkäufer ja seine Arbeit
verrichtet hat, das war die Kurzversion.
Keine 2 Monate später haben wir wieder genau dasselbe Problem,
der Gang fliegt aus der Kupplung. Wir sind komplett hilflos,
und fühlen und wircklich betrogen per Gesetz.

Das ist natürlich sehr unschön!
Wie sie schon sagten, Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Schuhe.

Rein vom Gefühl her würde ich ihnen schon Rechtgeben!

Jetzt ist die Frage, ob sie wieder einen Rechtsstreit (mit ungewissen Ausgang] führen möchten?!

Hi,

hätte da noch ein paar Fragen:

  1. Im Herbst 2010 kauften wir einen Golf IV bei einem gewerblichen Händler für 3600€.

=> Mit oder Ohne Gebrauchtwagengarantie? Wenn mit, auch Garantie auf alle drehenden (mechanischen) Teile?

  1. … das Recht haben und Recht bekommen zweierlei Dinge wären und wir dazu angehalten sind die Rechnung zu bezahlen, da der Verkäufer ja seine Arbeit verrichtet hat, das war die Kurzversion. …

=>Das war ja schon dumm, warum den Wagen reparieren lassen, wenn im Vorfeld noch geklärt ist wer das zahlt? Weil, wenn der den Wagen nicht auf Garantie repariert, gehe ich die Werkstatt meines Vertrauens und lasse das da für sicherlich weniger Geld machen. Das nur so am Rande.

  1. Keine 2 Monate später haben wir wieder genau dasselbe Problem, der Gang fliegt aus der Kupplung. Wir sind komplett hilflos, und fühlen und wircklich betrogen per Gesetz.

=> Da sehe ich den Fall klarer. Ich würde sagen, obwohl ich kein Anwalt etc. bin, das ist auf jeden Fall in der Gewährleistung des Händlers. Ich komme aus der EDV Branche und selbst da sind auf Verbrauchsmaterialen (Toner, Akkus, etc.) 6 Monate Garantie.
Natürlich nur, wenn der defekt das gleiche Teil wie beim erstem Mal betrifft, welches ja getaucht wurde.

Meine Meinung: Ich finde es sehr komisch, das nach 2 Monaten der selbe Fehler wieder auftaucht. Evtl. hat der Händer gar nix getauscht sonder nur notdrüftig dran rumgefummelt. Gänge kann man nämlich auch einstellen, das ist nicht immer das Getriebe.
Aber einzige Chance das herauszufinden, ist einen Gutachter zu bemühen. Der wiederum kostet aber auch noch mal extra Geld.

Abschlussfrage, wie sieht denn Euer Anwalt die Sache mit der Gewährleistung noch 2 Monaten mit dem selben Fehler?

Gruss
Büffel