Hilfe! Bankirrtum, was tun?

  • Wenn ich Richter wäre und ein kühner Erwachsener würde mir
    erzählen, dass er sich tierisch über so viel Grossheerzigkeit
    eines unbekannten Spenders, der ihm vorsichtshalber auch das
    Schliessfach gab, gefreut hat. Ich würde ihm erzählen, dass

Es geht offenbar nicht um einen unbekannten Spender sondern um eine Verwandte (Tante) bei der der vermeintliche Kontoinhaber zur Zeit der Kontoeröffnung als Kind gelebt hat. Das ist ein qualitativer Unterschied zu demjenigen, bei dem plötzlich 10.000 EUR auf dem Girokonto auftauchen.

Hallo,

in wie weit ist das rechtlich ein Unterschied? Vielen Dank,

Tastaturix

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